Frage zur Plattengruendung

Diskutiere Frage zur Plattengruendung im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo liebe Bauexperten. Bin neu hier und bin ein waschechter "Bau-Novize", also schon mal meine Entschuldigung fuer fehlendes Fachvokabular...

  1. #1 TPBreuer, 21.04.2013
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    Hallo liebe Bauexperten.

    Bin neu hier und bin ein waschechter "Bau-Novize", also schon mal meine Entschuldigung fuer fehlendes Fachvokabular und Fehler :). Kurz zu mir/uns: mein Name ist Thomas, bin 36Jahre und ich und meine Familie haben uns auf das Abenteuer Hausbau begeben da wir ueber laengere Zeit nichts gebrauchtes finden konnten. Naja, vor etwa einer Woche ging es mit den Tiefbauarbeiten los. Meine erste Frage ist zur Plattengruendung. Folgender Sachverhalt:

    Unser Schluesselfertighaus eines bekannten Franchiseunternehmens soll mit einem WU-Beonkeller ausgefuehrt werden. Der WU-Beton ist in diesem Fall im Baugebiet vorgegeben, da sich im Herbst und im Winter Stauwasser sammeln kann.
    Gemaess Bauwerksvertrag soll die Plattengruendung gemaess Bodengutachten durchgefuehrt werden, dieses Bodengutachten hat der Schluesselfertigbauer (Bautraeger (?)) in Auftrag gegeben.
    Text aus dem Gutachten:
    Am Donnerstag letzte Woche wurde ich informiert das die Sauberkeisschicht fertiggestellt sei. Ich war dann auf der Baustelle und habe mich schon gewundert das nichts von dem Schottermaterial zu sehen ist.
    Gestern habe ich das in der Baugrube geprueft und festgestellt das die Sauberkeitsschicht aus Beton direkt auf den Boden gegossen wurde.
    Ich habe daraufhin den Bauleiter angerufen, dieser sagte das man beim Aushub festgestellt hat das man keine Schotterschicht benoetigt, der Boden sei Tragfest genug. Dies wuerde "selbstverstaendlich" Gutgeschrieben. Ich habe ihn gebeten mir das mal Schriftlich zu senden und er hat mir eine mail vom Geotechiker weitergeleitet:
    Ok, Ersteinmal habe ich mich unheimlich aufgeregt das ich sowas erst im nachhinein hoere und selber feststellen muss. Ich will meinem Bautraeger ja keine Taeuschung unterstellen, aber ich denke den Punkt haetten wir spaeter mal bei den Gutschriften vergessen...

    Meine eigentliche Frage ist:
    Ist das alles plausibel, oder sollte ich aus irgendwelchen Gruenden auf das Poltermaterial bestehen? Sei es das dass Haus nicht sackt usw. Schoen das der Bautraeger ein paar Euro sparen will, aber ich will spaeter keinen Aerger. Das Thema laesst mir wirklich keine Ruhe - ich bitte um guten Rat.

    Danke schonmal!
    Thomas
     
  2. #2 Pruefhammer, 21.04.2013
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    ich sehe da kein Problem, bin nicht so weit weg von Dir und hatte vergleichbare Bodenverhältnisse, rd. 5 cm Sauberkeitsschicht und dann die Bodenplatte wie bei Dir. Ich bin kein Geologe, vielleicht äußert sich einer noch dazu, aber du solltest froh sein, dass die überhaupt eine Sauberkeitsschicht betoniert haben, oft gibts nur Folie direkt aufs Erdreich. Achte lieber auf eine fachgerechte Ausführung der gesamten Kellerkonstruktion, spätere Undichtigkeiten im Keller sind ein riesen Problem.
     
  3. #3 ultra79, 21.04.2013
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    Wenn das wirklich nur ein Keller aus WU-Beton ist, und keine weisse Wanne, dann hast du da evtl. ein Problem.

    Deutet auf den Lastfall "drückendes Wasser" hin - dem begenet man (z.B.) mit einer weissen Wanne. Dabei reicht es aber nicht einfach die Wände des Kellers aus WU-Beton zu machen...

    Prüf diesen Punkt mal und schau was dein Bodengutachten als Lastfall ausgibt und was in deinem Auftrag an den Unternehmer steht.
     
  4. #4 peterk61, 21.04.2013
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    1. Tragfähigkeit des Bodens: Wenn die Bodenplatte auf weiche bis steife Lößlehme ausgelegt ist, dann macht es bezüglich der Tragfähigkeit des Untergrundes so gut wie keinen Unterschied, ob 20 cm Bodenpolster eingebaut wurden oder nur eine Sauberkeitsschicht aus Magerbeton ausgeführt wurde. Eine Beurteilung des Untergrundes aufgrund von Bildern, finde ich mehr als mutig. Die Konsistenz des Lößlehms sollte auf jeden Fall vor Ort geprüft werden.

    2. Abdichtung: Wie Pruefhammer und ultra79 schon ausgeführt haben, muss die Abdichtung des Kellers unbedingt gemäß dem im Bodengutachten angegebenen Lastfall (nicht drückendes Wasser oder drückendes Wasser) entsprechen.

    Bei Unsicherheiten sollten Sie einen erfahrenen Bauüberwacher einschalten, der Ihre Interessen vor Ort vertritt und die Arbeiten vor Ort überwacht.
     
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