Frage zur Sanierung von Fassade und GEG

Diskutiere Frage zur Sanierung von Fassade und GEG im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, ich hoffe ich bin mit meiner Frage im richtigen Unterforum. Laut GEG heißt es: Sobald im Rahmen einer Instandhaltung mehr als 10 Prozent...

  1. Robson

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    Hallo,

    ich hoffe ich bin mit meiner Frage im richtigen Unterforum.

    Laut GEG heißt es:
    Sobald im Rahmen einer Instandhaltung mehr als 10 Prozent der Fläche eines Gebäudeteils erneuert werden,
    muss der Gebäudeteil nach der Sanierung den gesetzlichen Dämmstandard erfüllen (§ 48 GEG).

    Die allgemeine Frage lautet:
    Gilt eine Fassadenseite als Gebäudeteil oder ist als Gebäudeteil die komplette Fassade gemeint?


    Die Frage im Detail:
    Wenn ich nun nur einen Teil der Hausfassade, als Bsp. die Wetterseite, sanieren/erneuern muß bedeutet das nun das ich alle Seiten des Hauses(Gesamtfassade) gemäß GEG so sanieren muß um den gesetzlichen Dämmstandard zu erfüllen?

    Oder ist es ausreichend nur die zu sanierende Fassadenseite so zu sanieren das diese danach
    dem gesetzlichen Dämmstandard entspricht?

    Danke
     
  2. #2 nordanney, 28.11.2023
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    Nein, nur die Fassadenseite, die Du sanierst.
     
  3. #3 VollNormal, 28.11.2023
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    Lies den Paragraphen noch mal aufmerksam:
    Die betroffene Fläche muss die Werte der Anlage 7 einhalten. Falls du also z.B. die Hälfte der Ostfassade neu verklinkerst, darf die andere Hälfte, die nicht angefasst wird, so bleiben, wie sie ist. Ob das technisch sinnvoll ist, sei mal dahingestellt ...

    Die 10% beziehen sich auf die gesamte Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe. Im Beispiel wären das alle Außenwände.
     
  4. Robson

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    Erstmal Danke an euch beide.

    Unabhängig vom technisch sinnvollen ist das also so möglich.

    Es ist trotzdem, zumindest für mich, erstmal sehr verwirrend.

    Auf
    https://www.kfw.de/inlandsfoerderun...lie/Energieeffizient-Sanieren/Fassadendämmung
    findet sich die Aussage:

    Wenn Sie die Außenwände Ihres Hauses dämmen möchten, sind die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wichtig für Sie.
    Im GEG ist festgelegt, wie effizient die Dämmung von Ein- und Zweifamilienhäusern mindestens sein muss.
    Die gesetzliche Regelung gilt dann, wenn Sie mindestens 10 % der Fassadenfläche sanieren.

    Das liest sich dann schon wieder anders als meine erste Fundstelle.
    Ich hab halb genau deswegen gefragt, weil es an keiner von mir gefundenen Stelle zum GEG und der 10% Geschichte
    ein konkrete Aussage zu einer möglichen Teildämmung einer Fassade gibt.

    Zumindest habe ich nichts dazu gefunden, was also auch nichts bedeuten muß.

    Und theoretisch wäre ja gemäß;
    Bei einer Gesamtfassadenfläche von bsp. 270m2 dürfen davon 9,99% erneuert werden ohne das entsprechende
    Maßnahmen gemäß GEG durchgeführt werden müssen!?

    Und auch wenn es eigentlich nicht in diesen Forenbeitrag reingehört;
    Sprich generell etwas gegen eine selektive Einzeldämmung einer fensterlosen Wetterseite eines Gebäudes?
     
  5. #5 VollNormal, 28.11.2023
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    Ja.

    Nein. Besonderen Augenmerks bedürfen wie üblich die Anschlüsse an benachbarte Bauteile und der Übergang von gedämmt zu ungedämmt.
     
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