für Gericht "energetische Kosten" vs. tatsächlichen Kosten im BAFA Bericht

Diskutiere für Gericht "energetische Kosten" vs. tatsächlichen Kosten im BAFA Bericht im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Wir haben vor uns die Kosten des BAFA vor Ort Bericht vom Energieberater zurück zu verlangen, da Heizung und Fenster in den Gesamtkosten nicht...

  1. #1 luciluci, 23.04.2021
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    Wir haben vor uns die Kosten des BAFA vor Ort Bericht vom Energieberater zurück zu verlangen, da Heizung und Fenster in den Gesamtkosten nicht enthalten war und die Berechnungen nach veralteteten Mindestanforderungen erstellt wurde.

    Das Haus ist BJ 1932, 2 Wohneinheiten 193 m² beheizte Fläche, und soll mit Pellet zum Effizienzhaus 55 saniert werden. Es soll gemacht werden:

    Einbau Pelletheizung für Gasheizung + Heizkörper leitung Spreicher, Lager
    Fenster 3-Scheiben
    Vorhangfassade abnehmen und entsorgen und 180 mm Mineralwolldämmung
    Dacherneuerung und Dämmen
    Kellerdeckedämmen
    Haustürerneuerung

    Wir haben eine BAFA Vor Ort Bericht beauftragt der im April 2020 erstellt wurde. Damals galt in den Mindestanforderungen wie folgt:

    Aus BAFA Mindestanforderungen 2 /2020:
    1.2.2.3 Angaben zu den geschätzten erforderlichen Gesamtinvestitionskosten sowie den Instandhaltungskosten (Sowieso-Kosten).

    Nun hat der zertifiuzierte Engerieberater aber nach veralteten Kriterien vom 29. Oktober 2014 Mindestanfordrunge einen Bericht erstellt und sehr gering Kosten ermittelt. Gut es wurde die Pellteheizung vergessen und auch die Fensterkosten sind unten nicht aufgeführt. Kann einer bestätigen, dass in 2014 die "Energetischen Kosten" bestandteil der Berechnung war? Uns ging es natürlich darum die tatsächlichen Gesamtkosten der Maßnahme zu ergründen wie es ob auch steht

    Hier die Meinung des Engergieberaters:

    ---------------------------
    ...Für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit einer Energiesparmaßnahme werden allein die energetisch bedingten Investitionskosten herangezogen. Darin sind weder übliche Bauunterhaltskosten wie Maler- oder Spenglerarbeiten noch allgemeine Kosten einer Sanierung für z.B. Gerüste, Baustelleneinrichtung, Planungshonorare noch diejenigen Kosten ohnehin fälliger Sanierungen enthalten, die nicht zur energetischen Verbesserung beitragen wie Abbruch und Entsorgung oder eine Kaminsanierung. Energetisch bedingte Investitionskosten sind zum Beispiel:

    Die vollständige Kostenermittlung ist eine Planungsleistung im Rahmen der Sanierung.


    upload_2021-4-23_18-58-34.png

    Förderungen % €

    Pelletkessel mit Wirkungsgrad von mind. 90 % und neu errichtetem Pufferspeicher von mind. 30 l/kW

    35 9.042 €

    Offenbar ist in der Ausgabe des Berichts die Ausweisung der geschätzten Gesamtinvestition für die Pelletheizung verschluckt worden.

    Diese lässt sich aber einfach mit der angegebenen Prozentuale zu 25.834 € zurückrechnen.

    Erreichter Effizienzhausstandard: KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV 2014)

    Somit ergeben sich insgesamt Investitionskosten von 137.394 € als Kostenschätzung.
    ------------------------

    Meine Fragen:

    1. Waren die Berechnungsgrundlagen und Berechnung des Energieberater "energetische Kosten" in 2014 richtig gewesen?

    2. Sehe ich es richtig das nach BAFA 2/2020 diese Berechnung der geschätzten Gesamtkosten falsch ist- weil eben nicht mehr die "energetischen" sondern die Gesamtkosten (s.o) .2/2020 gefordert sind?

    3. Wenn im Gutachten vom 4/2020 geschrieben wird :

    "Erreichter Effizienzhausstandard: KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV 2014)"

    Ist die EnEV 2014 noch aktuell in 4 /2020 gewesen oder ist das auch eine Fehler?






     
  2. #2 simon84, 23.04.2021
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  3. #3 luciluci, 23.04.2021
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    Danke simon84 - dann ist der Bezug auf die EnEV 2014 in 4/2020 noch richtig gewesen. Es gab keine aktuellere Fassung die für ein KFW-Effizienzhaus 55 zu verwenden war -richtig?
     
  4. #4 simon84, 23.04.2021
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  5. #5 simon84, 23.04.2021
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    diese Meinung teile ich auch. Ein energieberater ersetzt keinesfalls alle leistungsphasen des Architekten !
     
  6. Knebel

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    Also der Beratungsbericht ( seit 2021 eher ein ISPF ) soll dem Kunden den Ist Zustand des Hauses aufzeichnen und man soll dem Kunden aufzeigen mit welchen Maßnahmen man ein Energie effizienter Haus bekommt.
    Die Kosten welche da aufgezeigt werden sind Schätzkosten...der Energieberater holt sich keine Kostenvoranschläge oder so ein
    Also der Beratungsbericht stellt keinen Planungsbericht dar...
     
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