Fussboden in Spitzboden nicht installliert trotz Bodentreppe

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  1. #1 Bauloewe00, 14.01.2014
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    Ich habe ein Frage zu unserem Neubau. Wir lassen über ein Baufirma unser Haus bauen. Laut Bauleistung führt eine Bodentreppe in den entstehenden Spitzboden. Diese ist auch in vorbereitet. Auch wird Strom für Licht nach oben gelegt. Im Spitzbodenbereich befindet sich das Dachfenster für den Schornsteinfeger. Auf Rückfrage bei der Baufirma, welcher Boden dort vorgesehen ist, hieß es keiner. Für den Schornsteinfeger könnte man ja eine Bohle hinlegen. Ist das aus Sicht der Sicherheit eine zulässige Installation? Das ist doch kreuzgefährlich. Bei den niedrigen Fenstern muss eine Absturzsicherung hin. Der Schornsteinfeger oder auch jeder andere könnte über die Bodentreppe nach oben und dann durch die Decke stürzen.

    Über eine verlässliche Aussage würde ich mich freuen.
     
  2. #2 wasweissich, 14.01.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    du hast aus dem einbau einer bodentreppe geschlossen , dass es auch einen boden im spitzboden gibt ......

    davon steht allerdings nichts in der baubeschreibung ... also keinen boden gekauft => keinen bekommen .
     
  3. #3 Bauloewe00, 15.01.2014
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    In der Bauleistungsbeschreibung steht, dass eine Treppe eingebaut wird, wenn durch die Konstruktion ein Spitzboden entsteht.Die Bauleistungsbeschreibung ist erstellt für das gesamte Baugebiet, die die Firma bedient. Der Spitzboden entsteht, die Bodentreppe wird eingebaut und im Spitzboden befindet sich auch der Ausgang für den Schornsteinfeger - aber nicht bei der Treppe. Er müsste also fliegen oder balancieren. Beides wird er nicht tun. Kann eine Baufirma einen Zustand schaffen, der für unbedarfte Benutzer gefährlich ist? Er baut ja auch ein Geländer im oberen Treppenhaus ohne, dass es separat aufgeführt ist und er baut eine Absturzsicherung an bodentiefe Fenster, weil alles andere nicht zulässig ist, ohne dass es in der Bauleistungsbeschreibung aufgeführt ist. Die Frage also: Ist es zulässig, den Spitzbodenzugang so zu planen, obwohl man ihn nicht betreten kann?
     
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    Warum soll das nicht zulässig sein?

    Abgesehen davon - ein Steg aus Rauspund kostet nicht die Welt. Da lohnt die Diskussion nicht.

    Und wenn du mehr willst (kompletter Boden, ggf. auch Dämmung etc.) kostet das natürlich.
     
  5. #5 webmonsterle, 15.01.2014
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    Das sind in der Regel immer Extrapakete, die man dazubuchen muss, Ausdielen und/oder Dämmen.
     
  6. #6 Kalle88, 15.01.2014
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    Unbedarfte Nutzer haben dann wohl keine Berechtigung unbedarfte Handlungen vorzunehmen. Das gilt dann wohl auch für das Benutzen unbenutzbarer Flächen. Denn diese Flächen waren wohl nicht dafür geplant einen Nutzen darzustellen, obgleich dort ein Zugang verbaut wurde.

    Der bedarfte Nutzer wird die Situation einschätzen können und richtig handeln können. Denn wie oft wird der bedarfte Nutzer die Situation aufsuchen? Wie soll der bedarfte Nutzer an den Ausstieg gelangen, wenn der Zugang nach oben nicht realisiert wurde? Kann man auch von Gefahren sprechen, wenn der Schornsteinfeger über eine Dachleiter zu dem Schornstein kommt? Hier ist die Absturzgefahr doch wahrscheinlicher und gefährlicher.

    Was ist der Schluss aus der Sache? Blinder Aktionismuss. Da stellt sich mir die Frage, wozu? Ärger mit der Baufirma?
     
  7. #7 Bauloewe00, 17.01.2014
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    Klingt etwas chinesisch für mich. Der Zugang ist da. Die Fläche war zur Nutzung geplant (Treppe, Lichtinstallation, Dachausstiegsfenster f. Schornsteinfeger). Aber offensichtlich sind das alles Attrappen, da sie nicht genutzt werden können.
     
  8. #8 Bauloewe00, 17.01.2014
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    Danke für die hilfreiche Antwort. Das mussten wir nun auch feststellen. War halt ne schlechte Beratung. Bevor die gekauften TV-Anschlüsse und der Schornstein genutzt werden kann, müssen wir halt noch den Ausbau gewährleisten.
     
  9. #9 Kalle88, 17.01.2014
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    Und nochmal: Nur weil ein Zugang erstellt wurde bedeutet es nicht, dass daraus eine Nutzung entsteht. Der Zugang kann einfach als Möglichkeit für den Schornsteinfeger nach oben zu kommen genutzt werden. Wäre er nutzbar, müsste da auch ein Belag drauf. Das erfordert dann aber auch eine dafür ausgelegte Statik. Also bleibt es dabei, was sie bestellt haben und das ist ganz offensichtlich ohne nutzbaren Spitzboden als Lagerraum z. B.
     
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