Fußbodenheizung einfräsen - Nachteile gegenüber Neuverlegung

Diskutiere Fußbodenheizung einfräsen - Nachteile gegenüber Neuverlegung im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Servus zusammen, eine Frage an die Fachleute. Welche Nachteile bringt das einfräsen einer FBH in den Estrich mit sich im Vergleich zu einer...

  1. #1 Apomorph, 31.07.2023
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    Servus zusammen,
    eine Frage an die Fachleute. Welche Nachteile bringt das einfräsen einer FBH in den Estrich mit sich im Vergleich zu einer Neuverlegung? Kosten und Aufwand sollen erstmal außen vor bleiben.

    Hintergrund meiner Frage ist, dass wir in unserem Neubau vom HLSler besch... wurden. Wir haben einen Vertrag und eine Rechnung, welche besagen, das 2.400m FBH-Rohr verlegt werden. Das haben wir auch bezahlt, nachdem die Rechnung vom Architekten (ja, HLS ist mit in der Objektüberwachung vereinbart) freigegeben wurde.

    Nachdem es nicht warm wird und wir deutliche Unterschiede auf dem Boden spüren sind wir auch die Suche gegangen und haben anhand der Aufdrucke auf den Rohren zusammen gerechnet und eben festgestellt, es sind nur rund 1.400m verlegt. Das ist nun unstrittig.

    Aber die Sanierung soll mittels einfräsen einer neuen FBH gemacht werden. Und hier frage ich mich, ob das überhaupt vergleichbar ist.

    Würde mich über ein paar Rückmeldungen freuen.

    Danke und Gruß
    Apo
     
  2. #2 Tilfred, 31.07.2023
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    ...und die Alten Heizkreise bleiben drin/werden teilweise mit angefräst? Wie ist dann der thermische Anschluss der neuen FBH? Hört sich für mich nach Mist an.

    Eingefräste FBH ist zweite Klasse. Ich würde mich (nach einem Beschiss) in einem Neubau auf keine Kompromisse einlassen: einmal neu! Der Aufwand ist ohnehin groß, da würde ich keine Bastellösung akzeptieren.
     
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  3. #3 Apomorph, 31.07.2023
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    Hi Tilfred,
    nun, die Entscheidung liegt nicht bei mir, sondern beim Gericht und dem Gutachter. Hier muss ich eben stichhaltige Nachteile anführen, warum die eingefräste FBH nur eine FBH zweiter Klasse ist. Daher die Frage an euch.

    Ja, es soll alles belassen werden und dann Anbindung über die vorhandenen Heizkreisverteiler in jedem Stockwerk.

    Ich halte das auch für Mist, aber mir fehlt die Fachlichkeit dafür und ich finde im Netz nicht viel dazu. Ich frage mich z.B. ob das Parkett, dass danach wieder reinkommt überhaupt dafür geeignet ist, denn es fehlt ja in gewisser Weise der thermische Ausgleich/Speicher vom Estrich. Muss dann ggf. mit höheren Vorlauftemperaturen gefahren weren, was den Parkett ausschließen würde!?

    Ich hoffe hier auf ein paar gängige Nachteile, die ich anführen kann.

    Danke und Gruß
    Apo
     
  4. #4 Tilfred, 31.07.2023
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    Naja wenn das ganze schon vor Gericht ist, brauchst Du keine Hinweise (und ggf. auch Fachmeinungen) aus einem Forum - Du brauchst Sachverstand. Dieser Sachverstand (z. B. Bauing.) begründet Dir das auch ausreichend. Es geht hier um viel Geld, da würde ich eine solche Begründung von Prof. Fuß-Boden und Dr. Heizung erstellen lassen, damit eine solche technische Stellungnahme/Gutachten auch dementsprechendes Gewicht hat. Das sollte jetzt auch nicht unglaublich aufwändig sein - da die Gründe allgemein gültig sind. Ein Mensch vom Fach kann Dir das in ein paar Seiten runterschreiben - mach das blos nicht selbst!
     
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  5. #5 Apomorph, 31.07.2023
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    Naja, finde mal einen der Zeit hat. Ich hatte bis vor 1 Jahr ein Haustechnikbüro, dass mir immer half die technischen Dinge zu verstehen. Aber die sind aktuell so voll, das Antworten innerhalb der Fristen nicht kommen. Und das kann ich denen gar nicht übel nehmen.

    Ich mache das auch nicht selbst, aber meine Erfahrung ist, wenn ich mit fachlichen Stichpunkten ankomme, dann bekomme ich schneller und klarere Aussagen. Daher meine Fragen an euch.

    Gruß
    Apo
     
  6. #6 VollNormal, 31.07.2023
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    Bei einem vom Gericht bestellten Gutachter brauchst du vor allem einen erfahrenen Fachanwalt, der diesem die richtigen Fragen stellt. Im Zweifel zieht der Anwalt (d)einen eigenen Gutachter hinzu und formuliert auf der Grundlage dessen Einschätzung die Fragen so, dass (hoffentlich) die richtigen Antworten kommen.
     
  7. #7 driver55, 31.07.2023
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    Im Vertrag sollte die Auslegung nach DIN XY /Heizlastberechnung und Vorlauftemperatur drinstehen und nicht die Meter an Heizschlangen!

    (Wieviel qm hat das Gebäude, wieviel sind davon beheizt - also mit FBH - welchen KfW-Stand hat das Gebäude und wo ist der Standort?)

    Und wie soll das Einfräsen bei vorhandener FBH funktionieren? Das ist doch Murks hoch3!
     
  8. #8 Apomorph, 31.07.2023
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    Das habe ich alles. Ist ein reiner Bauanwalt in einer großen Kanzlei und die machen nix anderes außer Bau. Hatte zum Glück extra für den Bau eine Bau-Rechsschutzversicherung abgeschlossen, die das alles trägt.

    Dem Gutachter die richtigen Fragen stellen ist so eine Sache. Wir haben eine einfache Frage dreimal absolut identisch stellen müssen, bis er uns recht gab. Ging dabei um einen Eimer unter der Lüftungsanlage, welcher vom "Fachbetrieb" als Überlauf aufgestellt wurde, anstatt einen Kondensatablauf zum 1,5m entfernten Waschbecken zu machen. 1. Antwort: Ist nicht zu beanstanden. 2. Antwort: Entspricht nicht den Herstellervorgaben, erfüllt seinen Zweck. 3. Antwort: Ist technisch nicht einwandfrei ausgeführt und muss nach Herstellervorgaben gemacht werden!

    Da ist derzeit unser Kernproblem und dagegen können wir nichts machen, da er der vom Gericht eingesetzte Gutachter ist! Daher will ich vorbereitet sein um mit meinem Haustechniker und unserem Anwalt ins Gespräch gehen zu können.

    Daher nochmal die Bitte, mir ein paar Tipps warum die eingefräste FBH nur eine FBH zweiter Klasse ist.

    Danke und Gruß
     
  9. #9 Apomorph, 31.07.2023
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    @driver55 Ja, das ist auch alles so der Fall, allerdings sind das alles Berechnungen bei welchen man sich genüsslich über viele Details streiten kann. die 2.400m entsprechen exakt 10cm Verlegeabstand inkl. Anbindeleitungen und wenn dann nur knapp 1440m da sind, dann ist das rechtlich deutlich einfacher zu klären als sich um die Berechnungen zu streiten. Aber die Berechnungen haben eben den Verlegeabstand erbracht und das passt schon alles zusammen.

    Es sind 240qm beheizte Fläche (OG/EG/Keller). Unbeheizt ist nur der Technikraum im Keller mit 21qm. Das Gebäude steht im Westen von Nürnberg. Sollte ein KfW 55 Haus als Mindestvorgabe werden. Baujahr 2014.
     
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  10. artibi

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    Wärst du dann nicht besser beraten, dir ein Ing-Büro o.ä. zu suchen und dirt dort ein paar Stunden Beratungsleistung zu kaufen?
     
  11. #11 driver55, 31.07.2023
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    Ich revidiere, teilweise zumindest.

    Das Einfräsen geschieht dann natürlich nur in der Überdeckung der FBH, die Heizschlangen bleiben davon unberührt. Murks ist es trotzdem.

    Aber selbst mit nur 1400 m bekommst die Hütte sicherlich warm, wenn’s ein KfW55 Haus ist - und nicht nur auf dem Papier.

    Wenn die vorhandenen Heizkreisverteiler bleiben sollen, müsste die Anzahl der Heizkreise ja passen, nur die 1000 m fehlen. Ist dem so?

    Ist das erst nach Jahren aufgefallen oder seid ihr schon jahrelang „in Verhandlung“?

    Ich würde für jeden fehlenden Meter 1000€ verlangen und alles so belassen.
     
  12. Oehmi

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    Funktioniert die Heizung denn mit der Soll-Vorlauftemperatur?
     
  13. #13 Apomorph, 31.07.2023
    Zuletzt bearbeitet: 31.07.2023
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    Servus, nein, dass ist ja das Problem, die Vorlauftemp liegt getracked bei 43 Grad und nicht bei 35, dann frisst die FBH der Bude die Heizleistung weg und wir bekommen z.B. schon Probleme beim Duschen. Badewanne geht im Winter gar nicht. Ich kann euch das Drama gern in einem eigenen Beitrag schreiben. Nur kurz, aufgefallen ist das schon kurz nach Einzug im Nov 2014. Fachlich festgestellt haben wir es erst 1,5 Jahre später, weil man ja eigentlich dem HLSler vertraut und ihn machen lässt, er uns aber nicht sagen konnte, warum die Bude im Frühjahr, Herbst und Winter manchmal nicht warm wird. Und nun geht es darum, wie man das saniert oder in Ordnung bringt. 1000 EUR je fehlenden Meter würde ich nehmen und gut ists, aber die Gesamtsanierung mit rausreißen ist günstiger.

    Daher die Frage, warum ist eine eingefräste FBH eine FBH zweiter Klasse?

    Ich will das damit nicht allein managen oder sonstwas. Ich will es einfach vorher schon einordnen können und so weit wie möglich verstehen um vorbereitet in die Gespräche mit Anwalt und Haustechniker (ist ein Ing. Büro) zu gehen. Ich wäre euch echt dankbar, wenn ihr mir da ein paar Hinweise geben könntet.

    Danke und Gruß
     
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  14. #14 driver55, 01.08.2023
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  15. #15 driver55, 01.08.2023
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    Dass die Bude nicht warm wird, kann ich nicht glauben.
    Das wäre der erste Neubau mit passender und jetzt, aufgrund der fehlenden Meter, zu kleiner WP.
    Was ist verbaut? Ne 6er, 8er-„Luftpumpe“?
    Heizkreise sind’s 30…35?
     
  16. Oehmi

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    Von der Vorlauftemperatur her kann es ja eigentlich nur besser werden. Von der Speichermasse des Estrichs her, wäre nach dem Fräsen das eigentliche Bau-Soll erreicht.

    Diese Frage ist noch offen.

    Was für ein Estrich überhaupt und in welcher Stärke?
     
  17. #17 Apomorph, 01.08.2023
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    @driver55 Wie schon gesagt, ich will die Diskussion nicht aufmachen, da das Thema sehr sehr umfangreich ist. Es reicht von zu kleiner Lüfungsanlage mit teilweise falschen Rohrquerschnitten über LWWP-Ausseneinheit ohne Berücksichtigung von Sperrzeiten bis hin zur FBH oder falsch angeschlossenem Verbrühschutz, vergessenen Entwässerungsanschlüssen....
    Danke für den Link, das hilft mir schon ein wenig weiter und bestätigt was mein Hirn sich laienhaft zusammenreimte. Und das es nicht warm werden kann ist auch schon vom Gutachter rechnerisch bestätigt. Insbesondere beim Brauchwasser merkt man das von Oktober bis April sehr deutlich.

    @Oehmi Naja ich denke die zukünftige Heizkreisanzahl stimmt auch nicht, aktuell haben wir im OG und EG noch 2 Anschlüsse am Heizkreisverteiler frei. Im KG ist nichts mehr frei, dort haben wir aber schon einen Heizkreis mit 164m, was mich stutzig macht. Der Sachverständige weigert sich beharrlich Auslegungsberechnungen zu machen, da dies von ihm nicht geleistet werden kann. Ich glaube der will nur nicht.

    Der Estrich ist ein Fließestrich C25-F5 mit 4,5 bis 5,5cm Stärke je nach Stockwerk.

    Ich stelle mir natürlich die Frage, ob der Estrich überhaupt noch als Speichermasse voll genutzt wird, wenn die Temperatur in den oberen 16mm eingebracht wird? Damit müsste ja schon viel früher im Jahr und häufiger eine höhere Vorlauftemperatur gefahren werden, was sich wieder energetisch negativ auswirkt. Oder?

    Gruß
    Apo
     
  18. #18 driver55, 01.08.2023
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    Ah, ok, das Fass scheint doch größer zu sein.
    Da würde ich dann doch alle Register ziehen und das Unternehmen „bluten lassen“.
    Mich mit Familie ins Hotel einquartieren und die Hütte komplett auf Stand bringen lassen!

    Jetzt rück schon mit den Infos raus, wie viele Heizkreise? (Wenn man Max. 100 m je Heizkreis nimmt, sinds min 24. und da es Räume gibt, wo man keine 100 m verlegen kann (Gäste WC, Abstellkammer etc….) müssen es 30-35 sein.

    Zu den Sperrzeiten. Die gibt’s beim örtlichen Versorger nicht!
     
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  19. #19 Apomorph, 01.08.2023
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    @driver55 Alles klar, ich zähle heute Abend mal. Bin noch in der Arbeit.

    Die Sperrzeite gibt es natürlich beim EVU im Heizstromtarif mit 3x2 Stunden!
     
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  20. #20 Tilo, 01.08.2023
    Zuletzt bearbeitet: 01.08.2023
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    Hallo
    So wie ich das verstehe, ist das hier schon ein dicker fetter Rechtsstreit. Bei Baujahr 2014 dürften Gericht und Rechtsanwälte schon eine ganze Weile aktiv sein (Beweissicherungsverfahren)
    Das Gericht hat vermutlich einen ö.b.u.v. Sachverständigen bestellt .....
     
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