Garagendach zwingend begrünen oder als Terrasse nutzen

Diskutiere Garagendach zwingend begrünen oder als Terrasse nutzen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben in Hessen ein EFH mit 45qm großer Garage gebaut. Die Garage liegt zu 100% im Baufenster. Nun würden wir gerne das Garagendach...

  1. #1 abinseigenheim, 26.11.2018
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    Hallo,

    wir haben in Hessen ein EFH mit 45qm großer Garage gebaut. Die Garage liegt zu 100% im Baufenster. Nun würden wir gerne das Garagendach als Terrasse ausbauen. Also Terrassendielen aus Holz auf den dazu passenden Unterbau und Geländer drum
    Allerdings habe ich nun im Bebauungsplan gelesen, dass Garagendächer nach zu min 80% zu begrünen sind. Ich frage mich nun, wann ein Garagendach ein Garagendach ist und wann es eine Terasse ist unter der Autos abgestellt werden...

    Danke für eure Einschätzung.

    Grüße
    Torsten
     
  2. #2 Fabian Weber, 26.11.2018
    Fabian Weber

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    4 Wände + Dach mit Auto drin = Garage.

    Achtung bei Grenzbebauung, da kann die Terrasse wegen dem Abstand zum Nachbarn nicht zulässig sein.
     
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  3. #3 tomtom79, 26.11.2018
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  4. #4 simon84, 26.11.2018
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    Eine Dachterrasse ist kein Garagendach.
     
  5. Dimeto

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    Gegenfrage: Seit wann bist Du so auf Krawall gebürstet? Und für die Dummen, wie mich, könnten ein paar erklärende Worte zu deiner Frage auch nicht schaden. Was hat denn Fabian Weber überlesen, was Dich zu deiner Frage bewogen hat?
    Ich denke, es kommt auf den genauen Wortlaut und eventuell auch den Kontext im B-Plan an, z.B. ob die Begrünung Auswirkungen auf die GRZ-Berechnung hat. Vielleicht hilft auch ein Blick in die Begründung zum B-Plan.
     
  6. #6 simon84, 26.11.2018
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    Naja, es steht drin, dass die Garage 100% im Baufenster steht, somit vermutlich nicht an der Grenze
     
  7. Dimeto

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    Diese Schlussfolgerung wäre bei gefühlt der Hälfte aller mir bekannten B-Pläne falsch. Und selbst wenn es bei 99% zuträfe, sehe ich keinen Grund für @tomtom79 's singuläre Frage.
     
  8. #8 simon84, 26.11.2018
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    Naja lassen wir mal @tomtom79 selber auf seine aussagen antworten :)
     
  9. #9 Lexmaul, 26.11.2018
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    Baufenster haben ja mit den Grenzen erstmal nix zu tun.
     
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  10. #10 simon84, 26.11.2018
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    Gerne wird "Baufenster" als Synonym vom Baufenster DES HAUSES gewählt, was dann in aller Regel (außer DHH, Geschlossene Bauweise usw.) bedeutet, dass der Grenzabstand oder sogar noch mehr eingehalten ist.

    Aber ist schon absolut richtig, ohne genauere Infos kommt man hier nicht weiter.
    Wichtig ist aber die Bemerkung, dass es bei privilegierten Bauvorhaben (Grenzbebauung) mehr Punkte zu bedenken gibt als wenn das nicht der Fall ist, insbesondere bei der Neuerstellung einer Dachterrasse.
     
  11. #11 abinseigenheim, 26.11.2018
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    Also, wie @tomtom79 und @simon84 richtig gesagt haben, steht die Garage zu 100% im Baufenster - sprich null Grenzbebauung.

    Der genaue Text des B-Planes lautet:
    Festsetzungen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB:
    -Flachdächer sind jeweils zu einem Anteil von mind. 80% in extensiver Form mit einer SedumKraut-Begrünung zu versehen. Die Stärke der Vegetationsschicht muss mind. 8 cm, die Gesamtstärke des Begründungsaufbaus bei Verwendung einer Dränmatte mind. 10 cm, bei Verwendung eines Schüttstoffgemisches mind. 12 cm betragen.

    GRZ - alles innerhalb der erlaubten Grenzen...
     
  12. #12 Fabian Weber, 26.11.2018
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    Das würde aber so interpretieren, dass das nur für ein ungenutztes Dach gilt. Eine Terrasse ist ja schon etwas anderes als ein reines Flachdach.

    Ich würde die Terrasse bauen.
     
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  13. Dimeto

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    Also tomtom79 hat gar nichts gesagt, sondern nur eine überflüssige Frage gestellt.
    Nochmal: Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
    Bei einem neueren B-Plan (>1990) müsste die Terrasse dann zur GRZ I, also ohne die 50% Privilegierung von Garagen und Zufahrten, hinzugerechnet werden. Aber wenn's vorher nicht knapp war, wird's wohl passen.
     
  14. SIL

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    Gerade in Hessen wo doch viele Bauämter, mittlerweile strikt auf die 'vorgegeben bzw ausgewiesenen begrünten Flächen' bestehen und diese auch kontrollieren, sollten Sie nochmals genau nachsehen ob dieses Garagendach, welches unzweifelhaft in der Annahme als Flachdach ausgeführt wird? Sehe ich das nicht so locker wie Fabian und Dimeto- haben sie Ersatzfläche oder anrechenbare? Sehen Sie dazu nochmals genau auf Ihr Grundstück und den B Plan, letzte Woche 2 Grundstücke bei einer muss die Terrasse zurückgebaut werden ( Offenbach) und in Frankfurt auch bei einem Objekt ( obwohl bei letztgenannten Dächer Pult begrünt sind und diese nicht im Bauantrag ausgewiesen waren, zur Zeit wird da doch restriktiver 'durchgegriffen').
     
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