Garantie eines Handwerkers

Diskutiere Garantie eines Handwerkers im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, mich würde folgrendes Interessieren. Auf was und wie lange muss ein Handwerker Garantie geben? Wenn ich das richtig las, dann laut VOB...

  1. JPtm

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    Hallo,

    mich würde folgrendes Interessieren.
    Auf was und wie lange muss ein Handwerker Garantie geben?
    Wenn ich das richtig las, dann laut VOB (4), bzw BGB ja 5 Jahre.

    Muss er da auch die Garantie auf die eingebauten Teile geben oder nur die Garantie dass er das korrekt verbaut hat?

    Danke.
     
  2. SvenvH

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    Moderator

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    Nein der Handwerker gibt keine Garantie auf Teile. Die gibt es nur vom Hersteller. Der Handwerker kann nichts für Fehlerhafte Produkte, nur für den fehlerhaften Einbau.
     
  3. #3 nordanney, 01.11.2023
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    Gar keine Garantie. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers. Gewährleistung ist gesetzliche Pflicht.

    Gewährleistung wofür? Umfangreiche Arbeiten wie ein Neubau oder wenn der Handwerker für eine Reparatur von X zu Dir kommt? Das sind unterschiedliche Dinge (5 Jahre/2 Jahre BGB).
    Und er haftet auch nicht für Materialien, die sich später als mangelhaft herausstellen. Dafür ist dann der Hersteller zuständig.
    Der Handwerker haftet für seine Arbeitsleistung (Qualität). Ausgeschlossen bei der Gewährleistung ist z.B. auch Verschleiß.
     
  4. JPtm

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    Danke, genau wie ich es mir dachte.
    Vielen Dank.
     
  5. profil

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    Hallo hoch verehrte Hoby Rechtsanwälte. Ich hab ja (auch) keine Ahnung von Rechtlichen Dingen, aber wenn ein Handwerker z.B. eine Zimmertür liefert (Verkauft) und einbaut gilt die Gesetzliche Gewährleistung für die von Ihme Gelieferten/Verkauften Produkte... = der Handwerker muss gewährleisten.
     
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  6. Yilmaz

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    Handwerker hat Gewährleistungspflicht auch für eingebaute Teile.
    Ausgenommen sind kürzere Garantielaufzeiten für Haustechnische Anlagen…
     
  7. #7 nordanney, 01.11.2023
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    Lies Dich mal in die Änderungsregelungen im Gewährleistungsrecht von 2018 ein ;)
    upload_2023-11-1_11-20-2.png
     
  8. #8 VollNormal, 01.11.2023
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    Erstmal zur Begrifflichkeit:
    • Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Dieser verspricht eine bestimmte Beschaffenheit der Ware und verspricht Ersatz, falls diese Beschaffenheit nicht gegeben ist. Wie dieser Ersatz aussieht und welche Bedingungen er für diese Garantie vorgibt, liegt im Ermessen des Herstellers.
    • Gewährleistung ist ein gesetzlich verankerter Rechtsanspruch. Die Bedingungen sind hier ebenfalls gesetzlich vorgegeben. Wie diese im Detail aussehen, hängt von der Art des Vertrags ab.
    Bei einer Handwerkerleistung vermute ich einen Werkvertrag. Da erstreckt sich die Gewährleistung auf das gesamte Werk, also Material und Einbau. Für Details siehe BGB § 631 ff, falls die VOB wirksam vereinbart wurde auch dort.
     
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    Vielen Dank, aber hier gehts nur um die vieldiskutierte Rechtsfrage, ob der Hersteller/Lieferant des Handwerks den Handwerker auf den "Nebenkosten für Ausbau, Einbau, Schäden..." sitzen lassen kann.... was seit 2018 nicht mehr (So einfach...) möglich ist.
    Das hat aber aus meiner Laien sicht Nichts mit der Gesetzlichen Gewährleistung des Handwerkers gegen den Privaten Endkunden zu tun... nu is aber gut bin kein Rechtsanwalt mache keine Rechtsberatung.
     
  10. #10 Ab in die Ruine, 01.11.2023
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    Er hat doch recht. Baut er gestellte Materialien ein gibt er keine Gewärleistung. Ist er aber Lieferant und Verkäufer, dann schon.
     
  11. SvenvH

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    Es wurde nach der Garantie gefragt und nicht nach der Gewährleistung.
     
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  12. #12 VollNormal, 01.11.2023
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    Wie bereits geschrieben, leistet der Ersteller Gewähr für sein Werk, erstmal unabhängig davon, wo das Material herkommt. Hier gilt es also, den Werkvertrag so zu gestalten bzw. die Werkleistung derart abzugrenzen, dass der Handwerker sich nicht in der Haftungsfalle für beigestelltes Material findet. Je nach auszuführender Leistung ist das mehr oder weniger schwierig, teilweise sogar schlicht nicht möglich. Ob sich diese Haftung durch irgendwelche Klauseln wirksam vollständig ausschließen lässt, entzieht sich meiner Kenntnis, ich bezweifele es aber.
     
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  13. JPtm

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    Ich bin da kein Profi wegen de Begrifflichkeiten, Sry.
    Mir ging es darum, ob der Handwerker z. B. für bereitgestellte/mitgebrachte Dinge die er einbaut irgendeine "Haftung/Garantie/Gewähleistung" übernehmen muss oder nur für fachgerechten Einbau?
     
  14. #14 Ab in die Ruine, 01.11.2023
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    Deßhalb bauen Handwerker so gern Fremdmaterial ein.
     
  15. #15 Fred Astair, 01.11.2023
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    Du hast die Begrifflichkeiten immer noch nicht verstanden, sonst würdest Du nicht drei völlig unterschiedliche Sachverhalte in einem Atemzug nennen.
    Haftung ist die strafrechtliche Verantwortung für die mindestens fahrlässige Gefährdung oder Schädigung Dritter.
    Garantie ist die freiwillige Zusage, dass ein Gut über einen bestimmten Zeitraum eine bestimmte Eigenschaft behält.
    Gewährleistung ist die gesetzliche Pflicht des Errichters eines Werkes, nachgewiesene Mängel, die zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges (meist die Abnahme) bereits vorhanden waren, für einen unterschiedlich langen Zeitraum (2, 4 oder 5 Jahre) kostenlos nachzubessern.
    Den Nachweis, dass der Mangel hereits zur Abnahme vorhanden war, hat der Besteller zu führen.
     
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  16. #16 Gast 85175, 02.11.2023
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    Der gewährleistet die vereinbarte Beschaffenheit des fertigen Werks. Es gibt da keine "Materialien", es gibt nur das Werk das er mangelfrei schuldet. Wenn es da einen Mangel aufgrund mangelhaftem Materials gibt, dann ist das ganz alleine das Problem des Handwerkers...

    Alles andere wäre auch ein Alptraum. Versuch als Endkunde mal herauszufinden wo der die Handwerker das ganze Zeug her haben und das bis hin zum letzten Mini-Schräubchen. Versuch einmal einem Hersteller von zB einer Grundierung aus dem Malerbereich nachzuweisen, dass da überhaupt seine Grundierung verwendet wurde, wenn Du selbst keinerlei Lieferscheine/Rechnungen hast, usw...

    Bei vom Bauherren bereitgestellten Materialien ist das übrigens ähnlich, ganz soi einfach wird der Handwerker auch da die Gewährleistung nicht los. Da bräuchte es erst einmal eine Vertragsklausel in der irgendein Haftungsausschluss vereinbart ist und selbst das wäre dann eine eher wackelige Konstruktion.
     
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  17. JPtm

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    Dann verstehe ich jetzt die Reaktion des Handwerkers.

    Wer kommt auf die Idee das es sinnvoll ist, dass der Handwerkwer für bauseits bereitgestellte Materialen die Gewährleistung für 5 Jahre übernehmen muss?
    Keine Ahnung ob es dafür gute Gründen gibt, aber für mich als Laie ist das doch grober Unsinn.

    Das erklärt auch die "abenteuerlichen " Preise stellenweise. Welcher Hersteller gibt denn 5 Jahre Garantie? Meist sind das doch 2, ev 3., d.h. der Handwerker muss da mindestens für das 4. und 5. Jahr gerade stehen. Keine Wunder, dass deshalb jeder Scheiß 50% und mehr als im I-Net kostet. Was ein Schwachsinn. Die arme Sau trägt doch sämtliche Risiken.
     
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  18. #18 Gast 85175, 02.11.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Die Verkäufer von Bauprodukten sind per Gesetz 5 Jahre gewährleistungspflichtig, ob sie das freiwillig sind oder nicht, spielt da keine Rolle...

    Es gibt da nur eine "Lücke" von einigen Wochen bis Monaten, da die Frist beim Händler ab Lieferung läuft, beim Handwerker aber erst ab Abnahme.
     
  19. JPtm

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    Echt, d.h. der deutsche Badshop für mein Wasch-WC muss mir 5 Jahre Gewährleistung geben obwohl der Hersteller nur 2, mit Registrierung 3 Jahre Garantie vorsieht?

    Ps: Hast du dazu den Paragraphen an der Hand?
     
  20. #20 Gast 85175, 02.11.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Theoretisch muss er das nicht. Praktisch muss er trotzdem ein mängelfreies Werk herstellen und dieser "fachgerechte Einbau" ist halt eine Formulierung mit der man in der Praxis schnell an Grenzen kommt. Ich kann ein Heizungsrohr formal "richtig" einbauen, es kann aber trotzdem das falsche Rohr sein (zu dick/dünn), ich kann einen Gipswandputz formal erstmal richtig verarbeiten, er kann aber trotzdem krumm und schief sein, usw... Ich behaupte die Mängel die sich eindeutig auf "Materialfehler" zurückführen lassen, sind eher wenige und dieser "fachgerechte Einbau" ist da nur ein unzureichender Krüppel. Damit schützt man weder den kunden vor Pfusch noch den Handwerker vor Reklamationen...
     
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