Gartenhaus BW Grenzabstände , wenn die Grenzbebauung von 15m erreicht ist

Diskutiere Gartenhaus BW Grenzabstände , wenn die Grenzbebauung von 15m erreicht ist im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo, ich will ein Gartenhaus in der Grundtücksecke in Baden Württemberg errichten am liebsten auf die Grenze! Nun ist es so, ich habe auf der...

  1. Adolf

    Adolf

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    Hallo,
    ich will ein Gartenhaus in der Grundtücksecke in Baden Württemberg errichten
    am liebsten auf die Grenze!

    Nun ist es so, ich habe auf der einen Grundstücksgenze eine Garage mit 8m länge und auf der anderen einen Carport mit 6m länge.
    Die Grenzbebauung von 15m ist somit erreicht.
    Nun habe ich gelesen, dass bei 5m länge ein Grenzabstand in Baden Württemberg von 2 m ausreicht
    Das Gartenhaus ist 3x4m und soll nur für Gartengeräte genutzt werden.
    Wer kann die 2m bestätigen?
    Grunstücksgröße ist ca. 1000m2

    Danke im vorraus für die Antworten
     
  2. #2 Kriminelle, 15.02.2024
    Kriminelle

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    Wo? Nur die BauO von BW ist entscheidend.
     
  3. Dimeto

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    Ich, §5 Abs. 7 Satz 2 LBO BW
    Sie darf jedoch 2,5 m, bei Wänden bis 5 m Breite 2 m nicht unterschreiten.
    es sei denn, das Gartenhaus soll höher als 5m werden oder es gibt einen Bebauungsplan, der abweichende Festsetzungen trifft.
     
  4. Adolf

    Adolf

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    Ok, danke für die bisherigen Antorten!

    Da ich die 15 m fast erreicht habe sind eigentlich 7,99 +6 m
    dann werde ich das Gartenhaus nicht in die Grundstücksecke stellen, somit werde ich dann 2 m Abstand bei der 4m langen Seite und 2,5 m an der 3m langen Seite einhalten!
    die Höhe ist mit schrägem Dach ist ca. 2,8m.

    Somit müsste §5 Abs. 7 Satz 2 LBO BW doch eingehalten sein.
    Der Text heißt:

    6) 1Bei der Bemessung der Abstandsflächen bleiben außer Betracht

    1. untergeordnete Bauteile wie Gesimse, Dachvorsprünge, Eingangs- und Terrassenüberdachungen, wenn sie nicht mehr als 1,5 m vor die Außenwand vortreten

    2. Vorbauten wie Wände, Erker, Balkone, Tür- und Fenstervorbauten, wenn sie nicht breiter als 5 m sind, nicht mehr als 1,5 m vortreten

    und von Nachbargrenzen mindestens 2 m entfernt bleiben. 2Außerdem bleibt die nachträgliche Wärmedämmung eines bestehenden Gebäudes außer Betracht, wenn sie einschließlich der Bekleidung nicht mehr als 0,30 m vor die Außenwand tritt; führt eine nachträgliche Dämmung des Daches zu einer größeren Wandhöhe, ist die zusätzlich erforderliche Abstandsfläche auf dieses Maß anzurechnen. 3Satz 2 gilt für die nachträgliche Anbringung von Anlagen zur photovoltaischen oder thermischen Solarnutzung entsprechend.



    (7) 1Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt

    1. allgemein 0,4 der Wandhöhe,

    2. in Kerngebieten, Dorfgebieten, urbanen Gebieten, in besonderen Wohngebieten und bei Antennenanlagen im Außenbereich 0,2 der Wandhöhe,

    3. in Gewerbegebieten und in Industriegebieten sowie in Sondergebieten, die nicht der Erholung dienen, 0,125 der Wandhöhe.

    (*2) Sie darf jedoch 2,5 m, bei Wänden bis 5 m Breite 2 m nicht unterschreiten.

    Habe ich das somit Richtig verstanden?
    Somit muss der Dachvorsprung zur Grundstücksgrenze an der breiten Seite mitgerechnet werden und die 2m vom Dachvorsprung bis Grenze eingehalten werden?


    LG
    Adolf
     
  5. Dimeto

    Dimeto

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    Das weiß ich nicht, da ich weder die Textformatierungsexzesse noch den Inhalt Deines zweiten Beitrags verstanden habe.

    Ich empfehle die vielen Wörter mit Bildern zu ergänzen und die Fragen klar zu formulieren.
     
  6. Adolf

    Adolf

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    Die Frage ist:
    Ob ich das Gartenhaus in die Grundstücksecke kann, mit 2 m Abstand bei der 4m langen Seite und 2 m an der 3m langen Seite.
    Weil ich die Länge von 5m auf 2 Grenzen in der Grundstücksecke verteile!

    die Höhe ist mit schrägem Dach ist ca. 2,8m.

    LG
    Adolf
     
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