Gartenhaus - Grenzbebauung - Bayern

Diskutiere Gartenhaus - Grenzbebauung - Bayern im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo und ein gutes Neues an die Experten. Bevor ich mir Gedanken mache, wo und ob ich mein Vorhaben umsetze bzw. umsetzen kann, wollte ich hier...

  1. #1 Markusbau, 04.01.2024
    Markusbau

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    Hallo und ein gutes Neues an die Experten.

    Bevor ich mir Gedanken mache, wo und ob ich mein Vorhaben umsetze bzw. umsetzen kann, wollte ich hier mal kurz etwas erfragen.

    Wir haben ein EFH mit ca. 800m² Grundstück im ländlichen Gebiet in Bayern.

    Nun würden wir uns gerne im Garten eine etwas größere Hütte stellen, da das Grundstück am Hang ist und wir von der Terrasse aus die Kids nur bedingt im Garten betreuen können (und uns auch so nicht im Garten irgendwo "unterstellen + aufhalten" können.

    Nun wäre ein geeigneter Platz direkt angrenzend an 2 Nachbargrundstücke gefunden.
    Wie sieht das prinzipiell mit Genehmigung usw. aus?
    Ich blicke da nicht wirklich durch was in Summe nun genehmigungsfrei und ab wann bei Grenzbebauung genehmigt werden muss.

    Fakten...
    -Das Wohnhaus hält zu allen Seiten die vorgeschrieben Abstände und entsprechend auch die Höhe ein.
    -Unsere unbeheizte und nur für PKW und Fahrräder genutzte Garage steht auf 2 anderen Grenzen mit den Maßen 7x8m (7m auf Grenze zu Nachbar 1 und 8 Meter zu Nachbar 2).
    -Das Gartenhaus wäre ca. 7x3m, wobei 3m auf der Grenze zu Nachbar 3 und 7m zu Nachbar 4 stehen würden.
    -Mit allen Nachbarn haben wir ein super Verhältnis und alles was man plant und tut wird immer vorher besprochen (das auch schon).

    Fragen nochmal im Detail dazu...
    -Im Netz findet man immer die Aussage 15m in Bayern frei. Ist mit meiner Garage schon mein "Kontingent" aufgebraucht?
    -Falls ja, wäre mein Vorhaben mit Antrag usw. möglich, ohne dass der Nachbar was abtreten muss?
    -Was ist der Fall, sollte man dort eine Heizmöglichkeit (Infrarotstrahler o.ä.) dort einbauen. Zählt das dann schon im Sinne des Nutzungsrechts zu mehr, als nur ein "kurzfristiger Aufenthaltsraum / Unterstellmöglichkeit"?

    Natürlich werde ich auch unsere Architekten kontaktieren, wenn es in die Planung geht. Nur aktuell möchte ich das Recht in Bayern verstehen.

    Vielen lieben Dank

    MfG

    Markus
     
  2. #2 EinHausbesitzer, 04.01.2024
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    7+8=15, also ja ist aufgebraucht.
     
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  3. #3 Fred Astair, 04.01.2024
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    Ja.
    Nein. Nur mit Übernahme der Abstandsflächen.
    Ja, eine Heizmöglichkeit würde einen Aufenthaltsraum schaffen, was Du ja offensichtlich auch vorhast mit Deinem vorgeschobenen Kinderbeobachtungspunkt.
     
  4. #4 Kriminelle, 04.01.2024
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    Also, 800qm sind ja nun nicht klein.
    Und da man eine Ecke (oder zwei) eh für Krusch braucht, also gesammeltes Laub im Eimer oder eine halb gefüllte Schubkarre oder Gartenerde, Kompost usw., würde ich die Hütte mit entsprechendem netten Abstand von der Grundstücksgrenze wegsetzen.
    Ich gehe auch mal einfach davon aus, dass schon eine Hecke einen Meter „nimmt“, dann kann man 2 Meter hinter der Hütte gut als Abstellfläche nutzen. Schön wäre auch, wenn man eine nette Hütte als Gestaltungselement für den Garten nimmt - da quetscht man eh nichts an die Grundstücksgrenze, sondern könnte dahinter eine Sitzecke zb Bank setzen, und die Hütte dient als Wind- oder Sichtschutz.
     
  5. #5 msfox30, 04.01.2024
    Zuletzt bearbeitet: 04.01.2024
    msfox30

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    "betreuen"? Kioskbetrieb mit Essen und Getränken? Betreut man Kinder nicht, in dem man mit ihnen spielt?
    Also wir haben ein 1200m² Grundstück, unsere Kinder waren auch mal klein und brauchten keine ständige Beobachtung. Und da herschte rings ums Haus noch Baustelle.
    Kids - also zwei - passen schon auf sich auf, man muss als Eltern da nur Vertrauen gewinnen und mal aus dem Helikopter aussteigen. Wenn man den Garten altersgerecht gestalltet, kann auch weniger passieren. 3m Klettergerüst für 2jährige ist dann eher gefährlich. In einer Sandkiste ist es bestimmt sicherer.
    Wenn ihr noch eine Heizmöglichkeit einbauen wollt, klingt das ja nach längerer "Überwachung" der Kids.
    Nach und nach brauchen die Kids immer weniger Aufsicht. Was ist dann mit der große Hütte.
    --
    Auf den zweiten Blick liest sich das für mich eher, als ob ihre eine "Partyhütte" in den Garten stellen wollt. Das habe unsere Nachbarn/Bekannten auch gemacht.
    --
    Wenn ihr euch mit den Nachbarn einig seit:
    "Wer viel fragt, bekommt viele viele Antworten" -> #einfachMachen.
    "Wo kein Kläger, da kein Richter, wo kein Richter da kein Gesetz".
    Wir haben auch vor 10 Jahren eine Gartenhütte 3x3m gestellt und bisher hat es keinen interessiert. Die Hütte der Nachbar ist etwas größer. Auch hier - nix passiert.
     
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