Gasanschluss/Wasseranschluss teilen

Diskutiere Gasanschluss/Wasseranschluss teilen im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo Ich benötige Hilfe zur Vorgehensweise. Wir haben in einem 2 Parteien-Haus einen Gaszähler, der abgerechnet wird. Ein Zweiter Zähler...

  1. mihca

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    Hallo

    Ich benötige Hilfe zur Vorgehensweise.

    Wir haben in einem 2 Parteien-Haus einen Gaszähler, der abgerechnet wird.
    Ein Zweiter Zähler (Eigentum) dient dazu, untereinander abzurechnen.
    Da es immer zu Diskussionen kommt, möchte ich das die 2. Partei einen eigenen Zähler
    zum abrechnen bekommt.
    Muß ich meinen Netzanbieter dazu kontaktieren/wie muß ich vorgehen?

    Das gleiche gilt für den Wasseranschluß, den ich komplett bezahle.
    Hier benotige ich auch eine Lösung.

    gruß mihca
     
  2. #2 Fred Astair, 24.03.2019
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    Schau mal in die TAB Eures Gasversorgers. Im Allgemeinen ist der Weiterverkauf von Gas und Strom untersagt. Dein Mieter/Miteigentümer müsste ohnehin einen eigenen Gasanschluss mit eigener Messstelle haben.
    Beim Wasser sieht es anders aus. Hier bekommt jede Immobilie i.d.R. nur einen Hauptwasserzähler. Die Wohnungen innerhalb müssen separat messen und untereinander abrechnen.
    Eine Differenzmessung, wie Du sie für Gas und Wasser betreibst, ist aber in jedem Fall untersagt. Es müssen also beide Wohnungen einen Wohnungswasserzähler bekommen und über diesen dann ihre Anteile am Gesamtwasserverbrauch abrechnen.
     
  3. #3 simon84, 24.03.2019
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    Wird der Versorger untersagen

    Erstens verdient er dann nix an teuren Anschlussgebühren zweitens kann er nicht #1 das Gas abdrehen wenn er nicht zahlt ohne #2 zu beeinflussen und so weiter

    Vertragssituation auch unklar

    Separater Gasverbrauch = separater anschluss mit Zähler
     
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  4. mihca

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    hallo

    danke euch.

    kann die TAB nicht finden (schröder gas),
    kan;ich einen Istallateur meiner Wahl nehmen, oder eine Empfehlung von Netzbetreiber?
    gruß mihca
     
  5. #5 Fred Astair, 24.03.2019
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    sag doch gleich, das es ein flüssiggastank ist.
     
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  6. #6 simon84, 24.03.2019
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    Wollt grad sagen, “Netzbetreiber” oder Lieferant ?
     
  7. mihca

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    Nein, ist Erdgas
     
  8. #8 Fred Astair, 25.03.2019
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    Schröder Gas liefert Erdgas? Seit wann und in welcher Form?
    Wasserversorger sind dann vielleicht die Selterswerke?
     
  9. mihca

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    Ähm, ins Gasform

    schroeder-gas.de/category/erdgas
    gruß mihca
     
  10. #10 Fred Astair, 25.03.2019
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28.03.2019
    Fred Astair

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    Aha, es ist also "virtuelles" Gas. Schröder kauft an der Börse eine Menge X und vertickt die über fremde Leitungen und Messstellen. Für die Zahlung ist dann der örtliche Netzbetreiber zuständig. Du musst nun bei Schröder fragen, ob Du sein Gas weiterverkaufen darfst. Wenn er ja sagt, gilt das Gleiche, was ich oben zum Wasser schrieb. Beide Unterabnehmer müssen geeichte Zähler bekommen und damit ihre Anteile am Gesamtverbrauch abrechnen. Differenzmessungen sind generell unzulässig, sobald auch nur einer der Beteiligten daran herumnörgelt.
    Arbeiten an den Gasleitungen sind immer von der Erlaubnis des örtlichen Netzbetreibers abhängig. Damit hat Schröder nichts zu tun.
     
  11. #11 simon84, 25.03.2019
    simon84

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    Genau, Netzbetreiber ist derjenige dem die Leitungen gehören, Vertragspartner kann jemand anderes sein.

    Oft steht der Netzbetreiber mit Telefonnummer auf dem Zähler drauf
     
Thema: Gasanschluss/Wasseranschluss teilen
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