Gasbrennwerttherme Vaillant

Diskutiere Gasbrennwerttherme Vaillant im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, möchte in meine Reihenendhaus Bj. 1950, 3 Etage, 120 qm Wohnfläche meinen Heizkessel gegen eine Gasbrennwerttherme ohne...

  1. Alex30

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    Hallo zusammen,

    möchte in meine Reihenendhaus Bj. 1950, 3 Etage, 120 qm Wohnfläche meinen Heizkessel gegen eine Gasbrennwerttherme ohne Warmwasser austauschen.

    Was haltet ihr von der Vaillant ecoTEC plus VC 20 CS 1-5?

    Vielen Dank im Voraus für eure Tipps.
     
  2. #2 Gast 85175, 23.09.2023
    Gast 85175

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    Ne Standard-Therme von einem der großen Hersteller... Es ist als ob Du fragst was man von nem VW-Golf hält...
     
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  3. Alex30

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    Und eher 15 oder 20 kw?
     
  4. #4 Gast 85175, 23.09.2023
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    Was hast denn jetzt für einen "Heizkessel" und wie waren da im tiefsten Winter (wenn es echt saukalt war) die gefühlten Laufzeiten? Lief der durch, oder nur ungefähr die Hälfte der Zeit?
     
  5. Alex30

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    Habe momentan einen Heizkessel mit 13 kw und ich lasse den nur bei Bedarf laufen und nachts mache ich den aus…
     
  6. #6 Gast 85175, 23.09.2023
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    Und wozu brauchst dann ne Therme mit 15-20kW? Für mich klingt das eher nach 10kW... Das ist bei der Therme aber nicht ganz so kritisch, die neueren thermen modulieren weit runter und so wie ich das bei Vaillant sehe modulieren die alle bis 3kW runter, dann kommts oben raus überhaupt nicht mehr drauf an wie weit die hoch modulieren. Wenn Du mit den 13kW bisher auch im tiefsten Winter klar gekommen bist, dann nimm halt die 15kW...
     
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  7. Alex30

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    Kannst du mir vielleicht bitte auch eine Frage beantworten:

    Mein Heizkessel ist 23 J. alt. Sollte sie jetzt kaputt gehen muss ich dann eine neue Heizung mit 65 % erneuerbarer Energie oder kann ich diese von Vaillant auch einbauen lassen nach dem 1.1.2024

    BESTANDSGEBÄUDE
    Heizung ist kaputt - keine Reparatur möglich

    Es gelten pragmatische Übergangslösungen.*
    Bereits jetzt auf eine Heizung mit Erneuerbaren Energien umsteigen und die Förderung nutzen…
     
  8. #8 Gast 85175, 23.09.2023
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    Wie Du ja selbst bemerkt hast, hat es die Bunderegierung geschafft eine mit nichtssagenden Werbeslogans zugedonnerte Homepage einzurichten, aber den Link zum Gesetzestext, damit die Leute auch nachlesen können was die Werbebotschaften wirklich bedeuten, den hat man da leider vergessen... Es hat aber funktioniert, die Presse hat unisono die Werbebotschaften abgeschrieben, oft sogar wortgleich, Mission accomplished! Ich mache jetzt mal den Spielverderber und verlinke den Text, weil irgendwer muss es ja machen!

    2006875.pdf (bundestag.de)

    Die pragmatische Übergangslösung sieht in deinem Fall so aus, ab 2024 dürftest Du zwar eine neue Therme einbauen, die dann aber nur max. 3 Jahre betreiben (§71i). Es sei denn Du und alle deine Miteigentümer sind über 80, dann dürft ihr noch die Welt vergasen bis ihr sterbt, aus Traditionsgründen sozusagen.

    Etwas mehr Schonfrist könnte es gem. §71j geben, wenn bei dir noch der Ausbau eines Wärmenetzes geplant ist (was im kommunalen Wärmeplan stehen müsste) und Du auch gleich einen Vertrag unterschreibst, dann darfst bis längstens 2034 Gas verbrennen, aber nur, bis das Wärmenetz funktioniert, sobald das der Fall ist, kannst 2034 knicken.

    Wenn die Therme auch 100% Wasserstoff verbrennen könnte, dann dürftest auch bis 2034 mit Gas heizen, unter ähnlichen Bedingungen wie beim Wärmenetz (§71k).

    Ich werde mich mit diesem Dreck nicht tiefer beschäftigen, ich werde alle Leute die auf 180 sind und deshalb fragend zu mir kommen direkt ans Rathaus, Landratsamt, Wirtschaftsministerium verwiesen, sollen die dort sich das Geschrei anhören. Und so mache ich das jetzt auch bei Dir, schreib doch mal ne Mail an die Betreiber der quietschbunten Kinder-Homepage (also das Wirtschaftsministerium) und frag nach wie diese "pragmatische Regelung" denn genau aussieht. Dann gleich noch eine an die Gemeinde und frag wann denn der umfassende kommunale Wärmeplan vorliegt. Viel Freude mit dem Gesabbel, das dich dann erwartet...
     
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  9. Alex30

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    Das heißt wenn ich Ruhe haben möchte muss ich bis zum 1.1.2024 eine neue Gasbrennwerttherme mir besorgen?
     
  10. #10 Gast 85175, 24.09.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Jein, vorerst ist das so. Wenn Du glaubst das sei das letzte Gesetz das man dazu erlässt und Du hättest dann endgültig "Ruhe", dann glaubst Du wohl auch, dass wenn Du dieses Jahr deine Steuern zahlst, das Finanzamt dich nächstes Jahr schon verschonen wird...

    Es gibt da noch ein paar solcher Schlupflöcher wie den 71f, da gehts um Biomasse, in deinem Fall ist da dann Biomethan gemeint, das ist aber bisher alles ungefähr so plausibel wie das Schlupfloch mit dem Wasserstoff. Irgendwelche Versorger werden sich daran machen Biomethan einzuspeisen, aber im Großen und Ganzen wird es, zumindest noch 1-2 Jahrzehnte lang, viel zu wenig davon geben. Sowas kann regional begrenzt eine Möglichkeit sein, das werden aber vorerst Exoten bleiben...
     
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  11. SIL

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    Nein , außer deine Kommune hat einen qualifizierten Wärmenetzplan etc wenn nicht kannst du auch nach 2024 noch eine Brennwert einbauen lassen
    Wie Chilli schon schrieb es gibt da einen 'Dunstkreis' ...betrifft auch Förderung etc zudem gibt es auch einige Ausnahmen wie zum Beispiel nicht alle Heizungen müssen ersetzt werden , selbst wenn diese über 30 Jahre alt sind , 'befreit' sind auch Eigentümer die vor 02.2002 bereits Eigentümer waren ( EFH EFH mit Einlieger etc )
    Kein schlechtes Produkt.
     
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