Gefälle überprüfen - Balkon nicht nach Absprache saniert

Diskutiere Gefälle überprüfen - Balkon nicht nach Absprache saniert im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo zusammen, um es kurz zu fassen, unser Balkon wurde nicht per Absprache saniert und wir versuchen dem Dachdecker zumindest wegen falschen...

  1. #1 Stonefox, 08.01.2024
    Zuletzt bearbeitet: 09.01.2024
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    Hallo zusammen,

    um es kurz zu fassen, unser Balkon wurde nicht per Absprache saniert und wir versuchen dem Dachdecker zumindest wegen falschen Gefälle oder anderen Dingen dranzubekommen. Wie kann ich ohne Gutachter selbstständig kontrollieren ob ein Mindestgefälle von 1.5% eingehalten wurde?

    Hier auch die Langfassung..
    Unser vom Nachbarn empfohlener Dachdecker hat sich nicht an unsere mündlichen Absprachen gehalten. Wir waren so dumm und haben aufgrund von Empfehlung und Zeitnot (Starkregen) keine schfriftlichen Abmachungen getroffen. Konkret wurde statt Flüssigkunststoff Bitumen genutzt und zudem wurde der Abfluss mittig auf dem Balkon statt seitlich montiert. Da die mündlichen Absprachen nicht bewiesen werden können, wollen wir ihn zumindest dazu bekommen nachzubessern. Er stellt sich aber quer und wir wollen nicht einen Gutachter einschalten ohne uns relativ sicher zu sein, dass Mängel bestehen.

    Danke vorab!
     
  2. #2 nordanney, 08.01.2024
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    Zollstock und Wasserwaage. Sind 1,5cm Gefälle auf 100cm.
     
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  3. #3 Stonefox, 08.01.2024
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    Danke.
    Kann ich da einfach eine waagrechte Schnur vom Balkonrand bis zum Abfluss ziehen, um dann zu schauen, ob dieser dann je nach Länge die X cm tiefer liegt?
     
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  4. #4 nordanney, 08.01.2024
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    Mit ner Latte und Wasserwage ist es deutlich einfacher.
     
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  5. #5 Stonefox, 08.01.2024
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    Stimmt, manchmal kann es so einfach sein..
    Danke vielmals!
     
  6. #6 Fabian Weber, 08.01.2024
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    Nullgefälle ist aber auch Stand der Technik.
     
  7. #7 hanghaus2000, 08.01.2024
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    Schuette doch einfach einen Eimer Wasser aus. Dann siehst doch ob das Wasser irgendwo stehen bleibt.
     
  8. #8 Jo Bauherr, 08.01.2024
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    Ja, aber ein Nulldach ist m.E. noch immer Sonderkonstruktion. Oder hat sich da aktuell etwas geändert?
     
  9. BaUT

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    für ungenutzte Dächer sicherlich.
    In DIN 18531-5 steht in Abschnitt 6.2:
    Für die Ableitung des Niederschlagswassers sollte die Abdichtungsschicht mit einem Gefälle von mindestens 1,5 % geplant und ausgeführt werden. Das Gefälle kann durch die Tragkonstruktion oder durch eine zusätzliche Gefälleschicht (z. B. Estrich) erreicht werden. Bei AIV-F ist in der Abdichtungsebene immer ein Gefälle von mindestens 1,5 % vorzusehen. Je nach Nutzungserfordernis kann auch die Nutzschicht ein entsprechendes Gefälle aufweisen.
    "Sollte" heißt: "müssen wenn man kann" (Abweichungen nur mit triftigem Grund)

    Aber vielleicht sollte der TE erstmal erklären wie genau der gesamte Schichtenaufbau des Balkons jetzt hergestellt wurde:

    - Betonplatte
    - Gefälleestrich/Gefällespachtelung
    - Abdichtung
    - ...
    - Nutzschicht/Belag

    Fotos wären auch sehr hilfreich, insbesondere vom Ablauf und von den Anschlüssen an die Balkontür. Evtl. stellen wir dabei noch weitere Fehler fest.
     
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  10. #10 Stonefox, 09.01.2024
    Zuletzt bearbeitet: 09.01.2024
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    Entschuldigt die späte Rückmeldung, Fotos habe ich nun angehängt.

    Das Gefälle scheint „leider“ soweit zu stimmen, es sind deutlich mehr als 1.5%.
    Was uns am Meisten ärgert ist eigentlich, dass wir eigentlich mündlich eine Flüssigkunststoffabdichtung abgemacht haben und dass der Abfluss nun mittig liegt (davor befand dieser sich oben links in der Ecke und es sieht von unten einfach schrecklich aus).
    Laut Dachdecker aber nicht anders realisierbar gewesen, eine Erklärung ist aber sehr aufgebracht am Telefon gegeben worden und wir haben nur Bahnhof verstanden.

    Wie die Arbeiten ansonsten durchgeführt worden sind, kann ich leider nicht sagen. Wir waren leider nur am Anfang vor Ort und haben sehr naiv darauf vertraut, dass alles seine Richtigkeit haben wird.
     

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  11. BaUT

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    Was war denn als weiterer Belag, also als Nutzschicht vorgesehen?
    - Holzdielen oder WPC-Dielen auf Stelzlager
    - Werksteinplatten auf Stelzlager
    - Werksteinplatten im Kiesbett
    - Sonstiges ???

    Und wo ist die Absturzsicherung (Geländer)?

    Hat das keiner vorher mal durchgeplant? Wird das jetzt durch 3 verschiedene Handwerker zusammengestückelt?
     
  12. #12 Stonefox, 09.01.2024
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    Es war eine schlecht geplante Hauruckaktion kurz vor Weihnachten, da es durch Starkregen einen akuten Wasserschaden am anliegenden Schlafzimmer gab. Das Geländer musste entfernt werden, da es nun vorgesetzt und nicht „im“ Balkon montiert wird. Die Montage des Geländers führen wir selbst durch, Aluminiumpfosten und Holz liegen schon bereit.

    Da wir vorab nicht von Bitumbahnen sprachen, gab es keine Planung zum weiteren Aufbau. Jetzt wird es wohl ein Stelzlager mit Holzbohlen werden. Muss mich dann noch mal einlesen wie das genau erfolgen muss, UV-Schutz ist da wohl kritisch? Vorab, wir nutzen den Balkon kaum, sitzen lieber direkt darunter auf der Terasse (deshalb auch der Störfaktor Abflussrohr, da dieses nun von unten quer über den gesamten Balkon läuft).
     

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  13. #13 Fabian Weber, 09.01.2024
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    Der kann doch nicht einfach den Abfluss verlegen, das würde ich nicht akzeptieren.

    HT-Rohr hat im Außenbereich sowieso nichts verloren. Wo ist denn die Notentwässerung vom Balkon?
     
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  14. #14 Stonefox, 09.01.2024
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    Laut der Erstberatung der Rechtsschutzversicherung können wir da nicht viel machen, da es nur mündliche Absprachen gab. Wir können lediglich gegen Mängel in der Ausführung widersprechen und müssten ggf. auf eigene Kosten einen Gutachter beauftragen. So ein Gutachter kostet gerne mal seine 1.000 und wir haben für diesen Bockmist bereit 3.500 ausgegeben. Deswegen jetzt erst einmal die eigenständige Suche nach Mängeln, da wir nur einen Gutachten beauftragen würden wenn wir uns sicher sind, dass auf jeden Fall auch Mängel bestehen.

    Eine Notentwässerung ist laut DIN wohl nur bei Balkonen mit komplett geschlossener Brüstung notwendig.
     
  15. #15 Fabian Weber, 09.01.2024
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    Solange das Wasser nicht ins Haus läuft, sondern über die Kante, stimmt das.
     
  16. BaUT

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    Der Dachdecker hat also einfach mittig durch eure Balkonplatte eine Kernbohrung durchgeballert?
    Wie war denn die Balkonentwässerung vorher? Seitlich durch die Brüstung (Attikaablauf) oder senkrecht nach unten durch den Plattenrand? Beides wäre auch beider Balkonsanierung beizubehalten gewesen. Man hätte dann auf der gesamten Balkonfläche das Gefälle halt dorthin gezogen. Das hätte an eurer hohen Balkontürschwelle immernoch eine ausreichend hohe Abdichtungaufkantung gegeben. Es gab also keinen Grund für die eigenmächtigen Umbauten des DD.

    Das stimmt so pauschal nicht!
    Es müssen verschiedene Randbedingungen erfüllt sein um au die Notentwässerung verzichten zu dürfen:
    1. Am freie Rand des Balkons muss die Abdichtung niedriger liegt als die Abdichtungshöhe der Balkontürschwelle.
    2. Die Abdichtung am Freien Rand des Balkons muss bis nach draußen geklebt worden sein, so dass der Überlauf schadensfrei erfolgen kann.
    3. Bei 25-30 cm Aufstauhöhe zwischen Abdichtung und Abdichtungsrand muss der Balkon auf diese Wasserlast auch statisch bemessen sein.

    Mängelliste:
    1. Der Ablauf wurde vom ausführenden Dachdecker eigenmächtig an einer anderen Stelle angeordnet. Das ist ein eklatanter Fehler! Das hätte der DD nur nach vorheriger Abstimmung mit euch so machen dürfen. Es hätte verschiedene Lösungen gegeben den Ablauf im Balkoneck bzw. Am freien Rand des Balkons nahe der Ecke zu belassen.
    2. Notüberlauf (Speier) fehlt.

    Wie bzw. aus welchem Material hat der Dachdecker eigentlich das Gefälle unter der Abdichtung hergestellt?
    Eigentlich würde ich jetzt alles wieder rausreißen lassen und die Abläufe so machen lassen wie vorher vorhanden.

    Die statische Bemessung für diese bauordnungsrechtlich relevante Absturzsicherung habt ihr auch alleine im Griff?
     
  17. #17 Stonefox, 10.01.2024
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    Das die eigenmächtigen Umbauten nicht notwendig waren, sehen wir definitiv auch so.
    Er weigert sich nur halt alles wieder neu zu machen und pocht darauf, dass eine leichte Versetzung (die mündlich abgesprochen war) nicht möglich war.

    Woraus das Gefälle besteht ist mir leider nicht klar, es fühlt sich lediglich ziemlich uneben an. Wir fragen da auf jeden Fall nach.
    Der gesamte Balkon wurde in zwei Tagen überarbeitet, gibt es da überhaupt Materialien die so schnell fest genug sind?

    Bezüglich den anderen Punkten:
    1. Der freie Rand des Balkons liegt bei 19cm, der Rand an der Balkontür bei 19,5. Passt also gerade so.
    2. Ob die Abdichtung über den Rand fortgezogen ist, kann ich nicht sagen. Dafür müsste ich das Blech abnehmen. Wird ebenfalls noch erfragt.
    3. Das Geländer wird von meinem Bruder montiert. Der verbaut als Kältemechatroniker industrielle Außenanlagen und sollte sich gut genug damit auskennen. Bestimmung bezüglich Höhe, Lattenabstand etc. sind recherchiert.
     
  18. #18 Stonefox, 10.01.2024
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    Welches Rohr wäre hier denn richtig?
    KG Rohre sind ja soweit ich weiß nicht UV-beständig?
     
  19. BaUT

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    Das "nicht möglich" muss er mir mal erklären! Das ist doch Quatsch!
    Er hätte in den Brüstungssockel auf der linken Seite am Tiefpunkt des Gefälles einen Attikaablauf einbauen können und als Notüberlauf auf der anderen Seite einen zweiten. Und die Verrohrung erfolgt üblicherweise in verzinktem Stahlrohr (z. B. LORO-X). Das HT-Rohr ist ebenfalls ein Mangel.

    [​IMG]
     
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  20. #20 Fabian Weber, 10.01.2024
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    Das sieht man ja noch auf dem Foto mit Untersicht.
    Na aus Metall, von Loro zum Bespiel. HT-Rohr ist meines Wissens nach auch nicht UV-beständig.
     
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