GEG - Nachrüstung eines bestehendes Gebäudes

Diskutiere GEG - Nachrüstung eines bestehendes Gebäudes im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, ich habe eine Frage zum Gebäudeenergiegesetzt (GEG) zu folgenden Paragraphen: § 3 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes ist...

  1. #1 Tikonteroga, 30.12.2022
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    Hallo,

    ich habe eine Frage zum Gebäudeenergiegesetzt (GEG) zu folgenden Paragraphen:

    Es geht mir darum ob § 27 Absatz 1 auch für ein Wohngebäude mit einem beheizten Dachraum gilt. Zuerst hatte ich angenommen, dass bei einem beheizten Dachraum, gemäß § 27 Absatz 1 Satz 2 anstatt der obersten Geschossdecke, das Dach entsprechend gedämmt werden oder den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2:2013-02 genügen muss.

    Beim genaueren Lesen unter Beachtung von § 3 Absatz 1 Satz 27 könnte man es aber auch so verstehen, dass es bei einem beheiztem Dachraum keine oberste Geschossdecke im Sinne des Gesetzes gibt und die Pflicht gemäß § 27 Absatz 1 nicht besteht.

    Wie versteht ihr das?
     
  2. SIL

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    Nein , das bedeutet wenn dein Dach gedämmt ist , brauchst du die Geschossdecke natürlich nicht dämmen , wenn aber aus Bestand das DG unbeheizt war und die Geschossdecke gedämmt wäre und du nun eine andere Nutzung ( baurechtlich beachten ) mit dem DG vorhast oder beheizt musst du das Dach auch dämmen , Ideen haben manche
     
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  3. #3 VollNormal, 30.12.2022
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    Falls der Dachraum bisher nicht beheizt war und künftig beheizt werden soll, gilt § 51 GEG.

    Falls der Dachraum bisher (bzw. vor Inkrafttreten der EnEV) bereits beheizt war, gibt es keine Verpflichtung zur Nachrüstung. (Für den eventuell vorhandenen Spitzboden dann wieder doch, weil die Decke zu diesem wäre dann "oberste Geschossdecke".)
     
  4. #4 simon84, 30.12.2022
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    UND den damaligen Vorschriften zum Zeitpunkt des Ausbau/umnutzung entsprach!! 4108 etc

    Viele DG wurden ja auch gerne mal irgendwann und einfach so ausgebaut, Heizkörper reingespaxt, Holzpaneele montiert, tischtennis Platte rein und fertig.

    Es wird aber beim Eigentümer Wechsel auch keine EnEV Polizei kommen die das Dach kontrolliert….

    die Dämmung ist allerdings fast ausnahmslos immer sinnvoll je nach Betrachtungsweise.
    Je weniger man egoistisch denkt, desto sinnvoller, vor allem wenn aktuell gar keine Dämmung vorhandnen ist
     
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  5. #5 VollNormal, 30.12.2022
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    Sorry, das hatte ich geschlabbert und stillschweigend vorausgesetzt, dass es sich um eine legale Nutzung handelt.
     
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  6. #6 Tikonteroga, 30.12.2022
    Zuletzt bearbeitet: 30.12.2022
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    Danke für die Antworten.

    Ich habe auch deshalb gefragt, da ich erwäge in den nächsten Monaten ein Wohngebäude zu kaufen und einerseits keine Ordnungswidrigkeit begehen möchte, aber andererseits auch nicht unnötigerweise und insbesondere kurz nach dem Kauf (innerhalb von 2 Jahren) einen hohen Geldbetrag in die Hand nehmen möchte, um die oberste Geschossdecke bzw. das Dach zu dämmen.

    Verstehe ich es so richtig, dass wenn bei einem Bestandsgebäude das Dach bereits als Wohnfläche genutzt und beheizt wird, dass dann das Dach entsprechend gedämmt sein oder den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2:2013-02 genügen muss?
     
  7. #7 VollNormal, 30.12.2022
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    Sofern die bisherigen Eigentümer sich gesetzeskonform verhalten haben, hättest du zwei Jahre Zeit für die Nachrüstung. Und falls du glaubhaft darlegen kannst, dass im Jahr drauf das Dach komplett saniert wird, wäre die Dämmung der Geschossdecke wegen fehlender Wirtschaftlichkeit nicht gefordert.
     
  8. SIL

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    Nein, entscheidend ist der Bezug bzw der Erwerb , wenn zum Beispiel der Eigentümer ( bei dir der Vorbesitzer) schon sein Gebäude incl Dachausbau exempl 1990 erwarb/ gebaut hat ( oder noch früher ) so hat dieser keine Anforderungen an Wärmeschutz ( Umbau / Ausbau zu späteren Zeitpunkt aussen vor ) oder Auflagen , es gibt also durchaus Gebäude im Bestand wo weder die oberste Geschossdecke oder das Dach gedämmt ist ( respektiv marginal ) , unabhängig von der Nutzung , daher
    Falsch, denn es liegt hier kein Verstoß vor.
     
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  9. #9 VollNormal, 30.12.2022
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    Dann hat sich der Vorbesitzer doch gesetzeskonform verhalten. :think
     
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