Geld bezahlt, Leistung nicht erhalten, und nu?

Diskutiere Geld bezahlt, Leistung nicht erhalten, und nu? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Abend, ich habe den Kardinalsfehler begangen und Abschlagsrechnungen über Sanierungs-Leistungen bezahlt, die nicht vollbracht wurden! Aus...

  1. Ralf75

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    Guten Abend,

    ich habe den Kardinalsfehler begangen und Abschlagsrechnungen über Sanierungs-Leistungen bezahlt, die nicht vollbracht wurden! Aus falschen Vertrauen.
    Es gibt keinen Vertrag, nur ein Angebot seitens des Unternehmens.
    Seit Monaten werden die Arbeiten verschleppt oder gar nicht ausgeführt. Ich habe teilweise die komplette Summe gezahlt, ohne dass mehr als 50% der Leistungen vollbracht waren. Alles wurde irgendwie angefangen und nicht weiter gemacht. Es wurde leider keine Frist von mir vereinbart. Ich war einfach dumm.

    Warum ich das gemacht habe: Firma wurde mir empfohlen und ich wurde "gebeten", für verschiedene Posten im Voraus alles zu bezahlen. "Muss ja Leute bezahlen". Ich stand leider unter Druck und hatte befürchtet, die Firma würde abspringen und ich alleine da stehen.

    Es sind nun so viele Sachen vorgefallen bzw. nicht gemacht worden, dass ich die Schnauze voll habe und nervlich nicht mehr kann. Immer wieder wird etwas versprochen. "Nächste Woche geht es weiter".

    Meine Frage: Wenn ich jetzt die Reisleine ziehe, gibt es überhaupt eine Möglichkeit, das Geld für die bisher nicht erbrachten Leistungen zurück zu bekommen?

    Über jede Hilfe dankbar!

    Ralf
     
  2. #2 simon84, 09.12.2020
    simon84

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    Sehr schwierig die besten Chancen sehe ich konkrete Fristen für jede ausstehende Tätigkeit zu setzen und das Stück für Stück abzuarbeiten


    Das Geld siehst du nie wieder
    Die Leistung noch zu bekommen geht schon eher
     
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  3. Ralf75

    Ralf75

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    Danke für die schnelle Antwort! Du siehst keine Chance, für nicht begonnene Arbeiten die Kohle zurück zu holen?

    Und wie setze ich die Fristen? Über einen Anwalt?
     
  4. #4 JohnBirlo, 09.12.2020
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    Von wie viel Geld reden wir hier etwa?
     
  5. Ralf75

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    Ca. 50.000
     
  6. Ralf75

    Ralf75

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    Geht um einen Anbau, Bodenplatte ist gemacht + bisschen Mauerwerk, zieht sich alles sehr und nun ist Winter. Eigentlich ist alles schon zu 2/3 bezahlt in etwa... BU hält uns seit Herbst hin. Mal Regen, jetzt zu kalt. Aber auch an warmen Tagen und wenn es trocken ist niemand da.
     
  7. Alex88

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    da wird nur ein Baufachanwalt helfen können
     
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  8. BaUT

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    Bar bezahlt oder Überweisungen auf schriftlich erhaltene Abschlagsrechnungen?

    Theorie:
    - Fristen setzen
    - Kündigen bei Nichteinhaltung der Fristen
    - (gemeinsame) Bautenstandsfeststellung zum Kündigungsstichtag in Anlehnung an das Angebot
    - Rückforderung im Falle von Überzahlung

    Praxis:
    ???
     
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  9. Ralf75

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    Ja, Abschlagsrechnungen überwiesen. Ohne Frist usw. Aus Gutglauben.

    Wie setze ich denn die Fristen? Per Email reicht? Oder brauche ich dafür schon einen Rechtsbeistand?

    Was mich am meisten nervt, ist das vertröstet werden. Hab schon noch Vertrauen, dass die nicht mit dem Geld abhauen. Ab und an wird ja auch mal wieder gewerkelt. Aber anscheinend wurden erstmal andere Aufträge bedient/angenommen. Wir werden nun ins Frühjahr geschoben anscheinend.
     
  10. #10 Andreas Teich, 09.12.2020
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    Ggf anrufen sofern sich’s im Rahmen hält…
    Fristen kannst du selbst setzen- immer datumsmäßig, also nicht in zwei Wochen sondern zB bis zum 24.12.2020.
    Per Einschreiben mit Rückschein oder durch örtlichen Gerichtsvollzieher zustellen lassen, was mehr Eindruck macht.

    Du mußt Zahlungen und Auftragsumfang nachweisen können.
     
  11. BaUT

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    Per Email? Warum nicht gleich per whatsapp?

    Also per Einschreibebrief macht viel mehr Eindruck und du bekommst zumindest eine Empfangsbestätigung
    (sonst redet der sich doch raus dass er seine Email erst nach Weihnachten gelesen hat - "Wo die Frist schon vorbei war - weist du - kann ich doch nich für?!").

    Na es wird ja irgendwann mal einen (mündlichen oder wenigstens gedanklichen) Zeitplan gegeben haben, wie lange es braucht, um die Sache komplett fertig zu machen - oder???

    Sehr geehrter Herr...
    Gemäß beauftragtem Angebot vom .... haben sie am ... mit der Ausführung der Arbeiten begonnen und am ... sowie am ... bereits umfangreiche Abschlagszahlungen von mir auf Ihr Konto erhalten. Wir waren zum Zeitpunkt der Auftragserteilung davon ausgegangen, dass die Arbeiten bis zum ... vollständig abgeschlossen sind. Sie haben die Arbeiten begonnen am ... und die Baustelle ruht nun erneut seit .... Der geplante Termin der Fertigstellung ist längst überschritten und die bei Ihnen beauftragten Arbeiten sind zu weniger als 50% erbracht.
    Hiermit fordere ich sie auf, die Arbeiten spätestens am ... wieder aufzunehmen und bis zum ... fertig zu stellen. Die Wiederaufnahme der Arbeiten muss fristgerecht und mit dem erwartbaren Leistungsfortschritt erfolgen, andernfalls sehe ich mich gezwungen den Vertrag zu kündigen, überzahlten Werklohn nach gemeinsamer Leistungsfeststellung zurück zu fordern und ihnen die mir entstehenden Mehrkosten bei der Fertigstellung zusätzlich in Rechnung zu stellen.
     
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  12. #12 simon84, 09.12.2020
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    Das Problem sehe ich bei der Vollstreckung.
    Ein GU der sich erstmal „Geld holen muss“ weil er ja „Leute bezahlen muss“ ist entweder ein sehr guter Geschäftsmann, ein Betrüger oder nicht zahlungsfähig

    aber ja, Rechtsberatung gibt ein Rechtsanwalt
     
  13. BaUT

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    Ja - meine Texte reichen sicher nicht für einen Sieg vor Gericht. Es sind lediglich Versuchsballons um den Patienten zur Wiederaufnahme seiner bereits bezahlten Tätigkeit zu "überreden".
     
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  14. Ralf75

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    Danke für eure Antworten! @BaUT Dein Musterschreiben finde ich sehr hilfreich, wenn auch nicht rechtsbindend ist es erstmal eine gute Argumentationsbasis. Mein Gefühl ist, dass er zumacht, wenn ich mit Anwaltsschreiben wedele und dann gar nicht mehr gearbeitet wird. Ich würde das Schreiben mal freundlich abschwächen, denn noch ist das Tischtuch nicht ganz zerschnitten (und es wird ja noch gearbeitet, wo jeztt die 34 anderen Baustellen anscheindnen feritg geworden sind). Wir sind nur sehr, sehr frustriert, weil die Zeit verstreicht. Doppelbelastung etc etc.
     
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  15. #15 Gast56382, 09.12.2020
    Gast56382

    Gast56382 Gast

    Alles richtig.
    BU meldet Insolvenz an, darf er ja gerade nicht, weil ausgezesetzt. Jetzt als Zombiunternehmen unterwegs gewesen und Geld einsammeln. Ich befürchte schlimmes, weder Leistung noch Geld zurück.
     
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