Genehmigung Tiefbau

Diskutiere Genehmigung Tiefbau im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, könnte jemand vielleicht folgende Frage beantworten? Es sollte eine Verlegung des Telekommukationskabels unter einer Straße...

  1. #1 Bauingin, 20.09.2021
    Bauingin

    Bauingin

    Dabei seit:
    20.09.2021
    Beiträge:
    2
    Zustimmungen:
    0
    Hallo zusammen,

    könnte jemand vielleicht folgende Frage beantworten?

    Es sollte eine Verlegung des Telekommukationskabels unter einer Straße entstehen, und zwar ohne Abbruch der Straße. Ab welcher Tiefe wird keine Genehmigung seitens des Straßenbaulastträgers bzw. Eigentümers benötigt? In welchem Regelwerk könnte man das finden? Ist dies überhaupt möglich, keine Genehmigung hier zu haben?

    Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus!
     
  2. #2 JohnBirlo, 20.09.2021
    JohnBirlo

    JohnBirlo

    Dabei seit:
    28.05.2020
    Beiträge:
    1.151
    Zustimmungen:
    429
    Du willst nen Kabel zu einem deinem Nachbarn auf der anderen Straßenseite legen oder bist du von der Telekom oder wie?

    wenn man ein Kabel legt muss man immer den "Straßeneigentümer" fragen. Ist schließlich sein Grundstück.
     
    Bauingin gefällt das.
  3. #3 Gast85808, 20.09.2021
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Da fragen wir zunächst einmal, um was handelt es sich? Bundes-Landes-"Kreis"-Gemeindestraße? daraus ergibt sich der Träger der Straßenbaulast. In SH z.B. (wird in den anderen Bundesländern ähnlich sein) ist das für Landesstraßen und Kreis- und Gemeindestraßen im Straßen und Wegegesetz geregelt. Dann die Frage, handelt es sich um eine Ortsdurchfahrt (vermute ich hier). Dann die Frage, ist das ein rein privates Kabel oder dient das der öffentlichen Versorgung?
     
    Bauingin gefällt das.
  4. #4 Bauingin, 20.09.2021
    Bauingin

    Bauingin

    Dabei seit:
    20.09.2021
    Beiträge:
    2
    Zustimmungen:
    0
    Hier gibt es eine Anliegerstraße, auf beiden Seiten liegen Gründstücken von einem Eigentümer, der möchte jetzt einen Telekom-Kabel unter der Straße ziehen. Und er hat irgendwo gehört, dass er dies mit einer bestimmten Tiefe unter der Straße ohne Genehmigung machen darf...
     
  5. #5 seaway, 20.09.2021
    Zuletzt bearbeitet: 20.09.2021
    seaway

    seaway

    Dabei seit:
    09.05.2019
    Beiträge:
    349
    Zustimmungen:
    284
    Ab ca. 100 m Tiefe beginnt Bergrecht. hehe ;-)
    Mir wäre kein Fall bekannt bei dem er keine Genehmigung benötigt. Außer die Straße gehört ihm selbst.
     
    simon84, Fred Astair und Bauingin gefällt das.
  6. #6 simon84, 20.09.2021
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.888
    Zustimmungen:
    5.622
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Entweder er hat das mit anderen Anforderungen ab gewissen Tiefen verwechselt (Sicherung ab 1,25m tiefe etc) oder es gibt bei der Gemeinde eine Sonderregelung.

    Ich kenne das eher so dass die recht genau und pingelig sind.

    beispiel :

    https://www.freudenberg-stadt.de/output/download.php?fid=1744.477.1.PDF

    Erster Ansprechpartner wären die Behörden vor Ort
     
    Gast85808 gefällt das.
  7. #7 Gast85808, 20.09.2021
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Anliegerstraße, kann wieder vieles sein. Zum einen, die erste Vermutung, ist im Besitz und in der Unterhaltungslast der Kommune. Daneben gibt es aber auch private Anliegerstraßen, die sind zwar dem öffentlichen Verkehr gewidmet, allerdings in Privatbesitz. Wenn Privatbesitz, gilt es wieder herauszufinden, wer der/die Eigentümer sind...
     
    simon84 gefällt das.
  8. #8 Dachs Doedel, 20.09.2021
    Dachs Doedel

    Dachs Doedel

    Dabei seit:
    16.01.2020
    Beiträge:
    157
    Zustimmungen:
    114
    Beruf:
    Straßenbauing.
    Ort:
    NRW
    Das Formular kenne ich sehr gut ;)
    Das ist aber zum Beispiel nur der Antrag auf ne Grabungsgenehmigung. Um das Kabel da rein zu legen, muss der Betreiber des Kabels erst mal eine Kreuzungsgenehmigung beim Straßenbaulastträger beantragen. Der Straßenbaulastträger gibt dann auch vor, wie er das Kabel verlegt haben möchte. Wenn es ein öffentlicher Straßenbaulastträger ist, müssen die Arbeiten dann auch von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Nicht vom Galabauer um die Ecke.
     
    simon84 gefällt das.
  9. #9 simon84, 20.09.2021
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.888
    Zustimmungen:
    5.622
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Absolut, das ist ja dann auch wieder ne Sache des Flurstück Besitzers etc.

    Wollte nur aufzeigen dass es mich sehr wundern würde wenn es da einen generellen freischein gäbe. Muss ein Missverständnis gewesen sein. Die sind da eher pingelig
     
Thema:

Genehmigung Tiefbau

Die Seite wird geladen...

Genehmigung Tiefbau - Ähnliche Themen

  1. Außenlange weicht von Genehmigung ab.

    Außenlange weicht von Genehmigung ab.: Guten Abend, wir sind nun derzeit dabei die Außenanlagen zu planen. Wir würde nach Rücksprache mit dem Tiefbauer den Aufgang nicht wie in den...
  2. Aufschüttung und Genehmigung - eine never ending Story...

    Aufschüttung und Genehmigung - eine never ending Story...: Mahlzeit. Ich lasse gerade ein ZFH in einem Neubaugebiet bauen. Mein Baugrundstück liegt mehr oder weniger am tiefsten Punkt des Baugebiets....
  3. Gartenhütte Genehmigung, Verfahrensweise

    Gartenhütte Genehmigung, Verfahrensweise: Moin, Ich hab hier auf meinem Grundstück mehrere Hütten die z.T. sehr verstreut und auch verkommen sind und entfernt werden sollen. Allerdings...
  4. Hilft: Neue Wohnungseingangstür MFH Maße und Genehmigungen

    Hilft: Neue Wohnungseingangstür MFH Maße und Genehmigungen: Hallo zusammen, wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus (sind Eigentümer). Unsere Wohnungseingangstür ist aus dem Baujahr (1976) und komplett kaputt...
  5. HILFE!!! Probleme der unteren Wasserbehörde - Versickerung

    HILFE!!! Probleme der unteren Wasserbehörde - Versickerung: Hallo liebe Gemeinde , Ich bin neu hier und bitte um Entschuldigung wenn ich hier mit meinem Thema falsch bin! Wir haben ein Grundstück...