Gerüst ohne DIN - unsicher

Diskutiere Gerüst ohne DIN - unsicher im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebe Foristen, auf unserer Baustelle wurde zur Fertigstellung des Ringankers der Rohbauarbeiten ein schwebendes Gerüst am Haus angebracht....

  1. #1 knabbits, 09.10.2021
    knabbits

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    Liebe Foristen,

    auf unserer Baustelle wurde zur Fertigstellung des Ringankers der Rohbauarbeiten ein schwebendes Gerüst am Haus angebracht. Dieses Gerüst bestand aus Metallhalterungen, welche im 1.OG des Hauses an der Außenwand befestigt wurden (Das Mauerwerk wurde hierfür durchgebohrt). Auf die Metallträger wurden lange, unbefestigte, frei liegende Holzbretter gelegt. Als Geländer dienten Holzlatten, zum Teil schief, zum Teil gar nicht angebracht. Kurz um, es handelte sich um ein absolutes Provisorium entgegen jeglicher Norm. Aus diesem Grund konnte die Zimmerei das Gerüst im Anschluss auch nicht weiternutzen. O-Ton: Da stürzen mir meine Mitarbeitenden ab.

    Unser Architekt (Bauleitung) hat das Gerüst ohne unserer Rücksprache akzeptiert. Aus Angst die Folgearbeiten würden eingestellt, wenn ich mich beschwere, habe ich bisher artig die Abschläge bezahlt, auch das 3.000 Euro teure Gerüst. Ich würde das Gerüst nun, nach Erhalt der Schlussrechnung, gerne vom Zahlbetrag abziehen, da es so nie hätte angebracht werden dürfen und eine Weiternutzung unmöglich war, weil unsicher. Die Rohbaufirma besteht auf die Zahlung. Es gibt keine Einigung.

    Habt ihr einen guten Tipp? (Keine Rechtsberatung)

    Danke im Voraus.
     
  2. #2 Gast85808, 09.10.2021
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Was stand denn im LV zum Thema Gerüst?
     
  3. #3 knabbits, 09.10.2021
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    Das Gerüst war nicht im Angebot aufgeführt. Laut Architekt wurde es kurzfristig benötigt für den Ringanker. Architekt und Rohbaufirma haben dann einen Preis ausgehandelt, ohne Absprachemit mir. Ich habe es dann Wochen später auf der Abschlagszahlung als zusätzliche Position vorgefunden. Wäre auch alles Okay, wenn es der Norm entsprochen hätte und dadurch für Folgearbeiten zur Weiterverwendung zur Verfügung gestanden hätte.
     
  4. #4 simon84, 09.10.2021
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    Dann bist du dafür verantwortlich - wo nötig - das Gerüst zu stellen.
    Für gewisse Arbeiten ist je nach Vertragsforum und Gewerk das Gerüst "inklusive" auch wenn es nicht explizit erwähnt wird.
    Ob das für Arbeiten an einem Ringbalken im 1. OG der Fall ist kann ich dir leider nicht sagen

    Den Konflikt siehst du selber oder? Wäre es dir dann lieber gewesen, einen Baustopp bzw. evtl. teurere Folgekosten zu haben für den Ringbalken?
    Oder hättest du so kurzfristig selber ein Gerüst aufgebaut was für Folgearbeiten genutzt wird ?
    Wäre das dann in Summe um 3000 EUR billiger gewesen ?

    Mit dem Architekt reden und eine gute Lösung finden.
    Zum Beispiel dass er 50% von den Gerüstkosten übernimmt, wenn ihr beweisen könnt, dass ihr das nicht freigegeben bzw. beauftragt habt !
     
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  5. #5 Gast85808, 09.10.2021
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Weiter gehts: VOB oder BGB-Vertrag?

    Was bei dem einen Nebenleistung ist, kann beim Nächsten extra kosten.

    Stichwort: 3,50 m Höhe.

    Es wäre schön, mal alle Fakten zu kennen, dann gibts auch kein Retzelraten...

    Zum Thema abziehen: Du hast die Abschlagsrechnung akzeptiert und ohne murren bezahlt was die Position des Gerüstbaues angeht. Damit hast Du eigentlich verloren.
     
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  6. #6 Fabian Weber, 09.10.2021
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    Gerüst ist Nebenleistung beim Rohbau und daher nicht extra zu vergüten.

    Siehe VOB/C DIN 18330 Pkt. Nebenleistungen

    Dies gilt aber nur für Gerüste, die nicht von anderen mitbenutzt werden.

    Also bei Dir wäre das so und daher musst Du nicht zahlen. Außerdem bist Du der Bauherr und nicht der Architekt.
     
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  7. #7 Gast85808, 09.10.2021
    Gast85808

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    Fabian, Du haust heute ja wieder raus....

    Entweder bist Du Hellseher oder hast mehr Informationen.

    Nur nebenbei: er hat das Gerüst schon bezahlt....
     
  8. #8 Fabian Weber, 09.10.2021
    Fabian Weber

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    Aber ja noch nicht die Schlussrechnung.
     
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