Gewährleistung Heizung/Warmwasser

Diskutiere Gewährleistung Heizung/Warmwasser im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Bauexperten, habe folgende Situation: Bin Eigentümer von einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Habe seit einiger Zet ein Problem mit...

  1. #1 nikomar, 11.08.2023
    nikomar

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    Hallo Bauexperten,

    habe folgende Situation: Bin Eigentümer von einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Habe seit einiger Zet ein Problem mit Warmwasser - es dauert einige Minuten bis das Wasser im Waschbecken warm ist. Einige andere Wohnung sind auch davon betroffen, zum Teil mehr zum Teil weniger, zum Teil gar nicht. Die Wohnanlage ist noch keine 5 Jahre alt.

    Der Bauträger hat Stichproben durgeführt, und meint, dass die ganze Heiztechnik fachgerecht installiert ist. Deswegen, sagt er, ich soll mich an den Hersteller von der Wohnstation (Vertreiler, usw) wenden um Wartung durchzuführen, weil evtl. dort Filter ersetzt werden sollen.

    Was mir nicht klar ist:
    - Wer in dem Fall soll die Kosten tragen? Ist solche Wartung nicht ein Teil von Gewährleistung durch den Bauträger (5 Jahre)?
    - Wenn ich die Wartung beantrage - was passiert mit der Gewährleistung von dem Bauträger?

    Danke für eure Meinungen,
     
  2. #2 nordanney, 12.08.2023
    nordanney

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    Wartung = Deine Aufgabe (wie beim Auto), um im Zweifel die Gewährleistung nicht zu verlieren

    Übernimmt VW den Service, wenn du den Ölwechsel lässt? Nö. Übernimmt der Bauträger die Reinigung der Filter? Nö.
     
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  3. #3 Tilo, 12.08.2023
    Zuletzt bearbeitet: 12.08.2023
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    Hallo Nik
    Es gibt nach DIN exakte Vorgaben, in welcher Zeit / wie viel Liter / welche Tempertur am Wasserhahn rauskommen sollte / muss.
    Gilt für nicht nur für WW und auch für KW.
    Ob ihr das wisst und gemeinsam mit dem Bauträger überhaupt fachgerecht richtig geprüft habt, ist erstmal zu klären und der Test vielleicht auch zu wiederholen.

    Sollte es dann tatsächlich ein Mangel sein, bleibt der BT in der Pflicht. Das ist ja dein Vertragspartner.

    Unabhängig davon hast du die Pflicht zur regelmäßigen Wartung und Instandhaltung der Anlage auch in der Gewährleistungszeit. Das ist wie schon gesagt, wie beim Auto , und nicht nur bei der Heizung / Warmwasser so.

    Man ist dann gut beraten die Firmen zu beauftragen, welche die Anlage auch installiert hat. Das ist aber kein MUSS. Es muss aber eine Fachfirma sein und nicht der Hausmeister oder der ' Ich kann alles"

    Wer seinen Pflichten nicht nachkommt, kann seine Rechte nicht einfordern bzw. werden diese dann eingeschränkt.
     
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