GFZ Berechnung nach BauNVO 1962

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  1. #1 Betti8888, 03.08.2021
    Betti8888

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    Hallo zusammen,

    Wir planen ein Einfamilienhaus (Keller, EG, 1.OG) in NRW für das ein Bebauungsplan von 1963 gilt.
    Die GFZ wird daher auf Basis der BauNVO NRW 1962 berechnet und es gilt:

    BauNVO in der Fassung vom 26. Juni 1962
    §20 Abs. 2
    Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Werden im
    Dachraum oder in Kellergeschossen Aufenthaltsräume zugelassen, so sind deren Flächen einschließlich der zu
    ihnen führenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände mitzurechnen.


    Bezüglich der Geschossflächen-Berechnung im Kellergeschoss ergibt sich für mich nun folgende Frage:
    Wir planen einen Hobbyraum im Keller. Dieser Hobbyraum soll durch ein innenliegendes Treppenhaus und ein kleinem Flur erreichbar sein. Zusätzlich möchten wir gerne einen Zugang vom Garten in den Keller (Außentreppe --> Kellertüre--> Vorraum), über diesen Weg ist der Zugang zum Hobbyraum ebenfalls möglich (siehe Skizze).

    Nach §20 muss ich für die Geschossflächenberechnung im Keller also auf jeden Fall das innere Treppenhaus und einen Teil des Flurs zum Hobbyraum einschl. Umfassungswände betrachten (in der Skizze in Orange eingerahmt).
    Müsste ich auch den Vorraum und evtl. sogar die Außentreppe (Gelbe Schraffierung in Skizze) für die Geschossflächen-Berechnung berücksichtigen?

    IMG_20210803_223738.jpg

    Außerdem habe ich ein weitere Frage zur Berücksichtigung von Außen- / Nebenanlagen in der Geschossflächen-Berechnung. Hierfür gilt ja:

    §20 Abs. 3
    Balkone sowie bauliche Anlagen und Gebäudeteile, deren Grundflächen nach § 19 Abs. 4 und 5 nicht angerechnet werden, bleiben bei der Ermittlung der Geschoßfläche unberücksichtigt.


    Daraus wird für mich nicht ersichtlich, ob eine Terasse sowie ein Aushub als Kellerzugang in der Geschossflächenzahl berücksichtigt werden muss.

    Ich hoffe, dass ihr mir bei beiden Fragen weiterhelfen könnt.

    VG Betti
     
  2. Dimeto

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    NRW
    Ja.
    Nein. Die Münchener haben eine schöne Arbeitshilfe:
    Arbeitshilfe GFZ GRZ
    Die Frankfurter übrigens auch:
    https://www.stadtplanungsamt-frankfurt.de/show.php?ID=13344&psid=9
    Weder die eine (Terasse), noch der andere (Kellerzugang), s. München, und falls Du Grundflächenzahl meintest, dann auch nicht.
     
  3. #3 Jacky321, 18.08.2021
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    Hey,
    Ich hab auch eine Frage zur Geschossflächenberechnung in Bayern.
    Darf eine Garage mit Keller zur Geschossfläche mit dazu gerechnet werden wenn diese durch eine Brandschutztür mit unseren Technikraum verbunden ist? Vom Technikraum kann man auch das Wohnhaus betreten.
    Garage und der Keller darunter haben kein Wasser und Abwasseranschluss und Deckenhöhe im Keller ist nur 2 m .
    Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Die Stadt verlangt eine Nachforderung.

    MfG Jacky
     
Thema: GFZ Berechnung nach BauNVO 1962
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