Glänzende Dachziegel - kein B-Plan - Nachbar wird geblendet

Diskutiere Glänzende Dachziegel - kein B-Plan - Nachbar wird geblendet im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; In der "Richtlinie zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen" (Licht-Richtlinie), Bundes-Immissionsschutzgesetz, heißt es "... Statische...

  1. #41 Wachtlerhof, 04.10.2013
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    In der "Richtlinie zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen" (Licht-Richtlinie), Bundes-Immissionsschutzgesetz, heißt es "... Statische technische oder bauliche Einrichtungen, die das Sonnenlicht reflektieren, sind nach Baurecht zu behandeln. ..."
     
  2. #42 Corinna72, 04.10.2013
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    Hab mal etwas recherchiert:
    -Beschichten von Dachziegeln ist meistens nicht sinnvoll und bei glasierten Ziegeln wahrscheinlich sogar unmöglich
    -Gibt ein Urteil zu diesem Thema: http://openjur.de/u/355610.html Das Dach musste komplett umgedeckt werden. Die Kosten von ca. EUR 8000.- seien zumutbar.
     
  3. Baumal

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  4. #44 Corinna72, 04.10.2013
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    Stimmt, hattest Du bereits geschrieben. :lock


    Verklagst Du mich jetzt wegen Ideenraub? :bef1021:


    Allerdings hattest Du nichts zum Inhalt des Urteils geschrieben...
     
  5. Baumal

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    ich denke mal bauliesel wird in der lage sein,
    den inhalt des urteils zu interpretieren.
     
  6. #46 Gast036816, 04.10.2013
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    Gast036816 Gast

    die glänzend glasierten dachziegel sollten wegen geschmacklicher irrung und der gefahr von blendwirkung wieder vom markt genommen werden. wobei der 1. grund vorrangig zu sehen ist.
     
  7. #47 kappradl, 04.10.2013
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    kappradl Gast

    Wenn das eine Abstimmung werden soll, meine Stimme hast du.
     
  8. #48 Tom Köhl, 04.10.2013
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    Quatsch mit Soße! Wie viele Minuten pro Tag steht das Dach denn in einem so ungünstigen Winkel zur Sonne, dass der Rolladen runtergelassen werden muss und der Balkon nicht nutzbar ist? Frag die Dame mal nach einem Protokoll, es ist ja noch Zeit "bis November" :shades

    Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben.

    Bauliesl, Du argumentierst so emotional und unsachlich, als wärst Du selbst die betroffene Nachbarin. Ich bin kein Jurist, aber die werden das Problem weniger leidenschaftlich betrachten.

    Beste Grüße,
    Tom

    P.S.: ja, solche Ziegel sehen besch...en aus - egal in welcher Farbe
     
  9. #49 Der Bauamateur, 05.10.2013
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    Es ist ja nicht die Frage, was ich möchte. Oder was wer vielleicht genehmigt oder nicht. Sondern eher, was wem objektiv zugemutet werden kann.

    Aus dem eingangs zitierten Urteil:
    Die Zumutbarkeit von Lichtimmissionen beurteilt sich nach dem Grad der tatsächlichen und rechtlichen Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der betroffenen Innen- und Außenwohnbereiche des Nachbarn. Das Maß der Schutzbedürftigkeit in tatsächlicher Hinsicht kann im Einzelfall davon abhängen, ob und inwieweit der Nachbar ohne größeren Aufwand im Rahmen des Ortsüblichen und Sozialadäquaten zumutbare Abschirmmaßnahmen ergreifen kann (zumutbarer Eigenschutz).Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Eigenschutz gegen Lichtimmissionen, anders als der Schutz vor Lärm oder Gerüchen, ohne Einbußen für die Wohnqualität häufig durch herkömmliche Maßnahmen wie Vorhänge oder Jalousien innerhalb der Gebäude und Hecken oder Rankgerüsten in den Außenwohnbereichen bewerkstelligt werden kann. Dies folgt auch daraus, dass Lichtimmissionen oft gleichsam zwangsläufige Folge typischer Wohnformen sind und von daher auch akzeptiert werden (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 17.03.1999 - 4 B 14.99 - ). Andererseits ist die Intensität der Blendwirkung und sind die dem Nachbarn durch die Schutzmaßnahmen abverlangten Nutzungseinschränkungen seines Wohngrundstücks - im Innen- wie im Außenwohnbereich - in Rechnung zu stellen. Schließlich ist im Rahmen der rechtlichen Schutzwürdigkeit der Beteiligten darauf abzustellen, ob die die Blendwirkung auslösenden baulichen Maßnahmen vom materiellen Baurecht gedeckt sind oder nicht. Ob und in welchem Umfang innerhalb dieses Rahmens Abschirmmaßnahmen möglich und im Verhältnis zwischen Grundstücksnachbarn zumutbar sind, ist eine Frage des konkreten Einzelfalls.

    Ein Rankgitter ist nach Auffassung dieser Richter also im Einzelfall zumutbar. Das ist das Risiko der Dame im Prozess, dass nämlich der Richter sagt: Pech gehabt, stellen Sie doch ein Rankgitter auf. Prozesse sind halt immer mit dem Risiko des Scheiterns behaftet. Und im Zivilprozess trägt der Verlierer auch noch die Kosten der Gegenseite... also ich würde immer eine gütliche Lösung vorziehen.

    Das zitierte Urteil ist m.E. etwas anders gelagert, gerade weil es einen B-Plan mit entsprechenden Vorschriften gab, d.h. materielles Baurecht sprach gegen eine entsprechende Dacheindeckung. Entsprechend war die Klage auch auf ein entsprechendes baupolizeiliches Einschreiten der Behörde gerichtet, der Nachbar war "nur" Beigeladener. Die o.a. Grundsätze sind also ggfs. nicht 1:1 übertragbar.
     
  10. #50 Bauliesl, 06.10.2013
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    Danke für Eure Antworten.
    @mastehr:
    Es geht überhaupt nicht um eine verbauten Aussicht. Das Haus steht auf der anderen Straßenseite und ziemlich genau 1 Geschoss unter der Ebene der Lady. Die Aussicht ist überhaupt kein Thema. Aber durch die Dachneigung und die Tatsache, dass das Dach des Nachbarn gegen Süd-/Südwest geht, hat sie tatsächlich über mehrere Stunden am Tag diese Blendwirkung.
    Ich war gegen 11 bei ihr (im Juni) und vor drei Wochen gegen 13.00 -13.30 Uhr. Und man wird tatsächlich relativ stark geblendet.
    Und Dein Argument "dann kauf ich mir halt ein größeres Grundstück" ist einfach zu blöd. Die alte Dame hat ne Wohnung in einer Wohnanlage und muss sich nicht dafür rechtfertigen, warum sie sich zum Eigenschutz nicht gleich das Grundstück nebenan gekauft hat.....

    Ich argumentiere nicht unsachlich - mir geht es nur darum, den Leuten, die sofort damit kommen "Klar, die alte Schachtel hat jetzt die Aussicht verbaut / die soll sich doch mal nicht so anstellen / wahrscheinlich sind noch Kindern eingezogen, die die Alte jetzt stören etc." entgegenzutreten. Was denkst Du, was passiert, wenn sie mit ihren 80 auf´s Bauordnungsamt geht? Sie wird ausgelacht.

    Ich an ihrer Stelle würde das nicht so hinnehmen, dass ich eine gravierende Einschränkung hinnehmen muss, nur weil mein Nachbar Glitzerziegel will.

    @Baumal: Ja, es kann natürlich sein, dass der Richter sagt "Rankgitter" ist zumutbar - mal sehen, was wir draus machen. Der Balkon ist halt nicht sehr tief, mal sehen.
     
  11. DirkZ1

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    Ist die alte Frau die einzige, die geblendet wird?
     
  12. #52 Bauliesl, 06.10.2013
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    Hallo Dirk,
    ja, sie ist die einzige. Es sind nur zwei Wohnungen auf dem Stock und die andere Wohnung liegt deutlich weiter weg, d.h. zwischen den Balkonen sind sicher 4 m Platz. Deshalb betrifft es die Nachbarn auch nicht.
     
  13. #53 Siedler, 06.10.2013
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    Zum einen kann man glasierte Tonziegel nicht beschichten (was sollte darauf halten?) und zum anderen glänzen edelengobierte Dachziegel genauso.
    Um dies zu vermeiden hätte man engobierte Dachziegel nehmen müssen.
    Ich selber habe auch ein Haus in der Nachbarschaft mit schwarz glasierten Dachziegeln. Ich möchte nicht in deren Blendungsbereich wohnen. Gleicher Mist sind Photovoltaikanlagen.
    Ob ein Umdecken unverhältnismäßig ist, hängt vom Einzelfall ab, aber solche Dachziegel sind schon sehr augenkrebsfördernd.

    Gruß
     
  14. #54 Siedler, 06.10.2013
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    Das hat mit dem Bebauungsplan zunächst gar nichts zu tun. Wenn ein Gutachter bescheinigt, daß die Dinger eine zu große Beeinträchtigung darstellen, deckt der Nachbar um. Das wird wohl nicht der Fall sein, wenn die Blendwirkung nur eine halbe Stunde am Tag, je nach Sonnenstand, vorhanden ist.
    Glasierte Dachziegel gehören meiner Meinung nach verboten.

    Gruß
     
  15. #55 Siedler, 06.10.2013
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    Egal, was Du an Deinem Haus machst und ob der B-Plan hierfür keine Einschränkungen vorsieht - Du kannst deshalb trotzdem nicht einfach tun und machen was Du willst. Wenn andere dadurch stark beeinträchtigt werden, kann es teuer werden.

    Gruß
     
  16. coco77

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    naja.. unsere weitläufigen nachbarn gucken nun von ihrer terasse auf einen 1,80m hohen zaun mit sichtschutz. (von der terasse bis zum zaun sind es nur 3m)..
    die sicht, das licht etc. sind deutlich eingeschränkt.. sie haben sich bei einem anwalt erkundigt.. chance 10%... das ist hinnehmbar und ortsüblich....
     
  17. #57 Bauliesl, 07.10.2013
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    Hallo Coco,
    das ist nicht ganz vergleichbar: Ihr habt etwas gemacht, was (zumindest im Nachbarrecht BW) so ausdrücklich zulässig ist. Sichtschutz 1,80m auf die Grenze ist in Ordnung (und sogar per Nachbarrecht so geregelt). Dann ist es klar, dass ich als Nachbar nicht dagegen vorgehen kann, bzw. dass es vermutlich aussichtslos ist. Im Fall der alten Dame geht es aber nicht darum, dass die Sicht verbaut wird, dass sie eine Verschattung o.ä. hat - sie kann ihren Balkon bei strahlendem Sonnenschein um die Mittagsstunden herum nicht nutzen. Deine Nachbarn wussten (bzw. hätten es wissen können), dass das was Ihr gemacht habt zulässig ist; also dass da eben jemand hinziehen kann, der sich so einen Sichtschutz hinstellt.
     
  18. #58 Der Bauamateur, 07.10.2013
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    Das Problem ist doch so: Beide Seiten haben ein Interesse daran, dass der andere sich etwas bewegt. Die alte Dame will nicht geblendet werden, der Nachbar nicht sein ganzes Dach neu decken. Also die Dame will Wohnqualität zurück, für den Anderen ist es wohl eher eine finanzielle Frage (außer er ist fanatischer Reflexions-Ziegel-Liebhaber, in dem Falle ist alles was ich gesagt habe Makulatur).
    Klar ist der Nachbar zur Rücksichtnahme verpflichtet und kann nicht einfach die Wohnqualität des anderen in unzumutbarer Weise einschränken. Andererseits ist das Dach eben auch so genehmigt worden und es gibt auch zumutbare Selbstschutzleistungen. Da findet man entweder eine Lösung am Verhandlungstisch oder man streitet sich für teures Geld und mit unsicherem Aufwand vor Gericht. Da würde ich versuchen beide Parteien an einen Tisch zu holen, bevor die Atmosphäre so vergiftet ist, dass keiner mehr mit dem anderen reden kann.
     
  19. #59 Siedler, 07.10.2013
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  20. #60 Bauliesl, 08.10.2013
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    Danke, Siedler, da steht ja viel Interessantes drin.
    Gruß,
    Liesl
     
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