Grenzbebauung Baugenehmigung Garage 9x9m

Diskutiere Grenzbebauung Baugenehmigung Garage 9x9m im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hi, Bin neu hier und habe in nächster Zeit wohl so einige Unklarheiten vor mir;-);-) Wir werden zeitnah im Raum Baden-Württemberg ein...

  1. #1 danielg40, 26.08.2021
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    Hi,

    Bin neu hier und habe in nächster Zeit wohl so einige Unklarheiten vor mir;-);-)

    Wir werden zeitnah im Raum Baden-Württemberg ein Einfamilienhaus auf einem 750qm Grundstück bauen bzw. Bauen lassen.

    Das Grundstück befindet sich im alten Ortskern und es gibt keinen Bebauungsplan.
    Das Grundstück haben wir vor 1Monat gekauft.

    Ich wollte jetzt noch ins Eck auf die Grenze von 2 Nachbarn eine große Garage bauen mit 9x9m.
    Ich weiß in Baden-Württemberg ist Grenzbebauung auf max 15m möglich.
    Die Wände sollen 3m Hoch werden und dann noch ein Satteldach on top.

    Jetzt folgendes:
    Der Nachbar 1 hat ebenfalls eine Landwirtschaftliche Halle auf die Gesamte Länge mit 4-5m Höhe und einem Abstand von 2,5m zu meinem Grundstück stehen.

    Nachbar 2 hat direkt auf Grenze zu mir eine Garage mit 6,7m Länge und zu seinem Satteldachspitz eine höhe von 3,8m in der Mitte.

    Ich habe mit beiden geredet, beide würden der Bebauung anstandslos zustimmen und das auch unterschreiben.

    Nachbar 1 müsste ja eine Baulast dafür auf seinem Grundstück eintragen lassen, dem stimmt er auch ohne weiteres zu und nimmt dies auf sich.

    Somit sollte das doch keine Probleme geben mit dem Bauantrag, oder?

    Ich würde mir das auch schon vorab alles von den Nachbarn schriftlich unterschreiben/bestätigen lassen und zusammen mit dem Bauantrag schon einreichen, was es dem Bauamt vielleicht einfacher macht dem zu zustimmen.

    P.s. Wir haben bei uns zu Nachbar2 auch bereits eine Baulast von 3,6m stehen welche schon sehr lange besteht.
    Aber solange Nachbar 2 der Bebauung hinten im Eck zustimmt sollte das ja egal sein.
    Ab der Garage nach vorne werden ja die 3,6m natürlich eingehalten.

    Würde mich über euer Feedback freuen

    Lg
     

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  2. #2 jodler2014, 26.08.2021
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    Eine Gerätehalle ( Nachbar 1 ) ist keine Garage ..
    Ich denke mal, das Bauvorhaben sollte zur Bebauung von Nachbar 2 " passen " .
    Ungesehen ;)
    Und den Trödel mit der Baulast ???
     
  3. Dimeto

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    Nachbar 1 kann keine Abstandsflächenbaulast übernehmen, weil sich die Abstandsfläche Deiner Garage mit der seiner Halle überdecken würde, was nicht zulässig ist (§5 Abs. 3 LBO). Mit Nachbarzustimmung halte ich aber die Zulassung einer Ausnahme nach §56 für denkbar.
    Das kommt auf den Inhalt der Baulast an. Die Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, deren Beachtung daher nicht im Zuständigkeitsbereich des Nachbarn liegt.
     
  4. #4 danielg40, 27.08.2021
    Zuletzt bearbeitet: 27.08.2021
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    ....
     
  5. #5 danielg40, 27.08.2021
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    Moinsen,

    Er kann keine Baulast aufnehmen weil wir jetzt durch seine Halle dann unter 5m wären, oder wie?

    Er meinte im Gespräch mit mir eben auch, das es für ihn denkbar wäre das er vielleicht in 20jahren, bzw seine Kinder dort bauen würden, statt der Halle, dann müsste er eben 5m weg bleiben, eben wegen der Baulast wo dann eingetragen ist.
    Das wäre ihm aber schon Recht und egal dann;-)

    Mhm, also bringt mir wegen der Baulast die Zustimmung von Nachbar 2 gar nichts, bzw komm deshalb nicht aus der Baulast raus?

    Im Anhang die Baulast.
     

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  6. Dimeto

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    Ja.
    Ja.
    Deine Skizze und Deine Angaben sind nicht gerade erschöpfend, daher sind Lösungsvorschläge von hier aus schwierig. Es scheint, als wäre das Bauvorhaben, welches zur Baulast geführt hat, nicht realisiert worden, so dass die Löschung der Baulast mit Nachbarzustimmung möglich sein sollte. Bei der Gelegenheit könnte man mit Nachbar2 eine Anbaubaulast bei den Garagen vereinbaren, so dass eine Regelung mit Nachbar1 nicht mehr notwendig wäre. Dann wäre der Meter Abstand zwischen den Garagen, den ich sowieso doof finde, natürlich nicht mehr möglich. Alternativ vergrößerst Du den Abstand einfach auf 2,50m, dann stellt sich das Abstandsflächenproblem gar nicht.

    In alten Ortskernen gibt es aber oft auch Möglichkeiten, von Vorschriften abzuweichen. Dazu muss der bauvorlageberechtigte Planer aber den Bestand vollumfänglich aufnehmen und analysieren und gute Begründungen formulieren.
     
    simon84 gefällt das.
  7. #7 danielg40, 27.08.2021
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    Hi,

    Doch es wurde gebaut, das Haus hat für mich auch den Anschein das es um den Dreh der Baulast gebaut wurde.

    Ja 2,5m gehen zu Nachbar2 ja auch nicht, dieser hat ja seine Garage direkt auf Grenze zu mir.
    Wenn dann müsste ich auf die Grenze zu Nachbar1 2,5m Abstand halten und dann auf die 5m kommen.

    Das wären dann aber halt bei 9m Länge ein Verschwendung von guten 23qm....

    Und ich wäre 2,5m mehr im Raum von Nachbar2, ich stehe ja jetzt nur knapp 2m über seine Garage über,(welche ja 6,7m tief ist)daher stört ihn das ja nicht, wenn ich aber jetzt noch 2.5m Abstand zu Nachbar1 halte, bin ich 4,5m hinter seiner Garage.
    Weiß nicht ob ihm das noch gefallen würde;-)

    Meint ihr den das ich prinzipiell gute Chancen hätte das es genehmigt werden würde wenn ich beim Ursprungsplan bleibe mit der Zustimmung beider Nachbarn?

    Was ich mir dachte das es evt. BRANDSCHUTZ technisch zu Problemen kommen könnte?
    Dann müsste ich halt 2 Wände als Brandschutzwände hoch ziehen.
    Die Garage würde ich sowieso selber mauern, und nur das Fundament mit dem Haus zusammen machen lassen.

    Kenne mich da aber BISHER noch gar nicht aus;-)

    Frage wäre auch, würdet ihr den Bauantrag zusammen mit dem Haus einreichen?
    Ich hätte jetzt halt Angst das wenn es wegem Antrag der Garage Probleme gibt, deshalb auch der Bauantrag fürs Haus drunter leitet bzw. Liegen bleibt.
    Oder läuft das unabhängig von einander, das dann vorerst halt Haus genehmigt wird.

    Danke euch
     
  8. Dimeto

    Dimeto

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    Da Du den Wink mit dem Zaunpfahl bezüglich der nicht ausreichenden Informationen offensichtlich nicht gesehen hast: Zeig' mal einen großzügigen Ausschnitt aus der Liegenschaftskarte und ein Luftbild und am Besten noch Fotos vom Grundstück.
    Doch, da seine Garage - vorbehaltlich anderer Erkenntnisse aus den fehlenden Informationen - abstandsflächenrechtlich privilegiert ist, also keine Abstandsflächen auslöst und in den Abstandsflächen anderer Gebäude stehen darf.
    Nein, denn wenn die neun Meter zu Nachbar2 gesichert sind, entweder durch Grenzabstand oder Baulast, beträgt die abstandsflächenrechtlich relevante Grenzbebauung insgesamt nur noch 9m (die zu Nachbar1), d.h. bei geschickter Planung (Wandhöhe, Wandfläche) wären die Kriterien der Privilegierung erfüllt und zu Nachbar1 muss keine Abstandsfläche eingehalten werden und damit wäre weder eine Zustimmung noch eine baulastübernahme notwendig.
    Ja.
    Gibt es ja nicht, da Du einen erfahrenen Planer engagierst, der Dich professionell berät und nur genehmigungsfähige Unterlagen einreicht.;)
     
    Kriminelle und simon84 gefällt das.
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