Grenzfläche unter Dachüberstand des Nachbarn nutzen

Diskutiere Grenzfläche unter Dachüberstand des Nachbarn nutzen im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Guten Tag. Mein Nachbar hat ein ca. 15m langen kombinierten gemauerten Schuppen / Carport mit Pultdach Neigung in Richtung unseres Grundücks. Die...

  1. #1 Al Borland, 05.08.2023
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    Guten Tag.

    Mein Nachbar hat ein ca. 15m langen kombinierten gemauerten Schuppen / Carport mit Pultdach Neigung in Richtung unseres Grundücks.
    Die Vorderkante der Regenrinne läuft genau auf der Grundstücksgrenze. Mein Rasen geht direkt bis an die Mauer, die 50cm hinter der Grundstücksgrenze liegt. Ich mähe "seinen" Rasen mit, da er da gar nicht rankommt.

    Leider ist das Verhältnis zum Nachbarn sagen wir mal suboptimal durch unsere Vorgänger.
    Er untersagt uns Dinge (bspw. Fahrräder oder Fussballtor) anzulehnen oder abzustellen.
    Müsste er das trotzdem dulden?

    Gruß
    Al
     
  2. #2 simon84, 05.08.2023
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    Nein er muss es (rechtlich) nicht dulden dass du irgendwas auf seinem Grundstück abstellst
    Allerdings ist die Situation blöd. Das sollte man wirklich versuchen auf nachbarschaftlicher Ebene irgendwie zu lösen.

    Du bist natürlich auch nicht verpflichtet seinen Rasen zu mähen.

    PS. Handfeste Beratung gibts nur beim Rechtsanwalt :)
     
  3. #3 Fred Astair, 05.08.2023
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    Nein, muss er nicht, wie Simon bereits sagte. Du musst auch nicht seinen Rasen mähen aber Du musst ihn zum Mähen auf Dein Grundstück lassen.
     
  4. #4 nordanney, 05.08.2023
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    Möchtest Du es dulden, wenn er sein Auto in Deiner Garage parkt? Ist genau dasselbe.

    Was ist der Hintergrund Deiner Frage? Willst Du Dein Grundstück schonen und die Dinge auf seinem Grundstück lagern/parken? Wenn es Dich nervt, mach einen Zaun hin. Dann siehst Du das Elend nicht und alles ist sauber gelöst - Ihr habt sogar eine "Wand", an die Ihr Eure Räder und das Fußballtor stellen könnt. Wenn sein 50cm-Streifen dann verkommt, ist es sein Problem (ihr seht es ja nicht, da der Zaun alles verdeckt).
     
  5. #5 Al Borland, 05.08.2023
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    Ja, die Situattion ist halt unbefriedigend, weil es ihm ja egal sein könnte.
    Der Rasenstreifen ist nur 1,5m breit und das Rad unter dem Vordach zu Parken ist halt bei Regen nett.

    Wir sind immer um gute Nachbarschaft bemüht, aber unter diesem Nachbarn leiden auch die anderen,
    es war lange Ruhe (Jahre) aber irgendwann fing auch mit anderen Themen das Stänkern an.
    Ich hatte das Empfinden, dass eine Wand 3m weg oder direkt auf der Grenze stehen müsste,
    aber die Einträge hier im Forum zu Dachrinnen über fremden Grundstück haben mich bewogen mal zu fragen.

    Das mit dem Zaun hatte ich auch überlegt, wie hoch dürfte der denn sein?
    Unterkante Regenrinne ist bei 2,1m
    Muss ich für den Zaun sein Einverständnis haben?
     
  6. #6 thomenec, 06.08.2023
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    Hallo Al Borland,
    schau mal in das Nachbarschaftsgesetz Deines Bundeslandes (und nenne es auch am Besten hier), ggf. gibt es auch noch darüberhinaus eine Ortssatzung für Deine Stadt / Wohnort die etwas zu erlaubten ortsüblichen Einfriedungen sagt.

    Eine blickdichte Mauer bis unter Nachbars Regenrinne wirst Du möglicherweise nicht errichten dürfen, einen ortsüblichen Zaun auf Deiner Seite kann Dir aber niemand verbieten. Dieser wird aber möglicherweise nur 1,2 m oder so sein dürfen, das reicht aber um Deine Fahrräder da anzulehnen :-)

    Mit einer schönen blühenden Rankepflanze kannst Du ihn auch noch etwas lebendiger und undurchsichtiger gestalten. Was dahinter passiert kann und soll Dir egal sein.
     
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  7. #7 simon84, 06.08.2023
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    Erstmal wäre zu klären ob der tatsächliche Grenzverlauf bekannt, nachvollziehbar und auch 100% korrekt ist.

    Auf deinem eigenen Grundstück kannst du den Zaun ohne "Einverständnis" aufstellen.
    Das geht auch wenn du nur 5 oder 10 cm für die Steher von der Grenze abrückst.

    Direkt auf die Grenze ist nur sinnvoll und möglich, wenn ihr euch einig seid und beide Interesse an dem Zaun habt, z.B. 50/50 Kostenteilung etc.
    Scheint hier nicht der Fall zu sein.

    Von der Höhe her und teilweise auch Bauart wird oft in Gemeindesatzung oder Bebauungsplan definiert.
    Aber die üblichen ca. 1 Meter gehen wie schon geschrieben eigentlich meistens.
     
  8. #8 nordanney, 06.08.2023
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    Landesabhängig und dann auch noch abhängig von Gemeinde/B-Plan. Bei uns in NRW sind z.B. 2m üblich - Ortsüblichkeit ist auch ein Stichwort.

    Zitat aus dem Netz - damit Du zumindest ein paar Mindesthöhen kennst bzw. die Paragraphen:
    Das öffentliche Nachbarrecht ist durch Nachbarrechtsgesetze [NachbG] auf Ebene der Bundesländer geregelt. Sie enthalten eine Pflicht des Eigentümers eines bebauten oder gewerblich genutzten Grundstücks, sein Grundstück auf Verlangen des Eigentümers des Nachbargrundstücks einzufrieden (vgl. etwa § 14 Absatz 1 Satz 1 NachbG Hessen). Dabei muss die Einfriedung zum einen die gesetzlichen Grenzabstände einhalten (vgl. etwa § 16 NachbG Hessen). Zum anderen wird hinsichtlich der Beschaffenheit der Einfriedung verlangt, dass diese „ortsüblich“ ist, das heißt innerhalb eines Ortsteils oder einer Siedlung häufiger vorkommt. Für den Fall, dass die Ortsüblichkeit nicht festgestellt werden kann, enthalten die landesrechtlichen Vorschriften zum Teil auch Auffangregelungen, welche die Ortsüblichkeit (erlaubte Höhe und Art der Einfriedung) festlegen, so zum Beispiel:

    • Berlin: 1,25 m hoher Maschendrahtzaun (§ 23 NachbG Berlin)
    • Brandenburg: 1,25 m hoher Maschendrahtzaun (§ 32 NachbG Brandenburg)
    • Hessen: 1,20 m hoher Maschendrahtzaun (§ 15 NachbG Hessen)
    • Niedersachsen: bis zu 1,20 m hoher Zaun (§ 28 NachbG Niedersachsen)
    • Nordrhein-Westfalen: 1,20 m hohe Mauer oder Zaun (§ 35 NachbG NRW)
    • Rheinland-Pfalz: 1,20 m hoher Zaun aus festem Maschendraht (§ 39 NachbG RLP)
    • Saarland: 1,20 m hoher Zaun aus festem Maschendraht (§ 43 NachbG Saarland)
    • Sachsen-Anhalt: bis zu 2,00 Meter hoher Zaun (§ 23 NachbG Sachsen-Anhalt)
    • Schleswig-Holstein: 1,20 m hoher Zaun aus Maschendraht (§ 31 NachbG Schleswig-Holstein)
    • Thüringen: 1,20 m hoher Zaun aus festem Maschendraht (§ 39 NachbG Thüringen)
     
  9. #9 Al Borland, 06.08.2023
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    Vielen Dank für die schnellen und sachlichen Infos.
    Standort ist Berlin.
    Habe mir die Paragraphen angesehen, 1,25m Maschendrahtzaun ist nicht wirklich schön,
    um dann so einen "Rattentunnel" auszubilden. Ich will das alles gar nicht, bin aber etwas genervt,
    wenn man sein Zeug nicht an den Rand stellen kann

    Aber ich bin noch bei den Überlegungen eine Hecke zu pflanzen (sicher suboptimal zum Fahrrad anlehnen, aber schöner)
    auf diesen Paragraphen hinsichtlich der Abstände (Paragraph 28) gestoßen:
    Bedeutet 3. dass ich in diesem Fall direkt bis an die Grenze eine 2m Hecke pflanzen kann?
    (50 cm entfernt macht keinen Sinn)

    § 29 NachbG Bln – Ausnahmen von den Abstandsvorschriften,
    Die P 27 und 28 gelten nicht für

    1. 1.
      Anpflanzungen an den Grenzen zu Flächen für die Land- und Forstwirtschaft, zu öffentlichen Verkehrsflächen, zu öffentlichen Grünflächen und zu Gewässern,
    2. 2.
      Anpflanzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen,
    3. 3.
      Anpflanzungen, die hinter einer geschlossenen Einfriedung vorgenommen werden und diese nicht überragen; als geschlossen gilt auch eine Einfriedung, deren Bauteile breiter sind als die Zwischenräume,
    4. 4.
      Wald.



     
  10. #10 thomenec, 06.08.2023
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    Hallo Al Borland,
    ich würde bei der Ausführung einen Doppelstabmattenzaun auch als Maschendraht im weitesten Sinne verstehen, so meine persönliche Auslegung falls es Dir um die Optik geht. Diese Ausführung ist innerstädtisch fast schon als Standard zu sehen möchte ich behaupten. An die Höhenvorgabe solltest Du Dich aber gewiss halten.

    Weil Du es aber jetzt mehrfach betont hast : Du hast keinen Anspruch darauf Deine Sachen an Einrichtungen des Nachbarn abzulehnen oder sein nicht eingefriedetes Grundstück zu nutzen, ganz im Gegenteil Du darfst es nicht. Stell auf Deiner Seite einen Zaun oder einen Fahrradständer / Bügel und gut ist es. Wäre ich der Nachbar und Deine Nutzung meines Grundstücks würde mich nerven hätte ich persönlich Dich inzwischen zur Stellung eines Zauns auf Deiner Seite aufgefordert oder selber auf meiner Seite einen Zaun gestellt auch wenn ich auf dieser Seite nicht dazu verpflichtet wäre.
    Alle anderen Ärgernisse mit diesem Nachbarn hin oder her ... vielleicht schaukelt sich euer Verhältnis aber auch durch gegenseitiges Verhalten hier auf ? Einfach noch einmal drüber nachdenken ohne Dich hier angreifen zu wollen.

    Grüße
     
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  11. #11 nordanney, 06.08.2023
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    Das ist ja auch nur das Minimum. Was ist bei Euch ortsüblich und/oder gibt es im B-Plan oder sonst wo noch zusätzliche Angaben?
    Das mach sogar total viel Sinn. Diese Regelung soll dafür sorgen, dass die Hecke auf Deiner Seite bleibt. Wenn du z.B. eine Buchenhecke pflanzt, dann ist der Stamm der Hecke 50cm von der Grenze entfernt, die Äste gehen aber selbstverständlich bis zur Grenze. Ansonsten würde sie nämlich immer auf der Seite des Nachbarn sein.
     
  12. #12 Fred Astair, 06.08.2023
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    Das kannst Du doch, aber eben an Deinen Rand und nicht an den Rand des Nachbarn. Ist das so schwer zu begreifen?
    Was erwartest Du hier? Eine Anleitung zur Okkupation fremden Landes? Putin machts gerade vor?
    Dir wurde dich nun schon mehrfach aufgezeigt, wo Dein Recht endet und das Recht des Nachbarn beginnt.
     
  13. #13 Al Borland, 06.08.2023
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    Vielen Dank für die Infos.
    Meine Intention ist hier die Optionen auszuloten, damit alles gut wird und es eben nicht weiter eskaliert.
    Die 50 cm hatte ich als Abstand Aussenkante Hecke zur Grenze verstanden, so wäre natürlich besser.
    Zu meiner Frage in #9 kam mir noch der Gedanke, ob denn die 50cm rückversetzte Mauer tatsächlich eine Einfriedung darstellt.
    Wenn nicht wäre der P29 eben nicht gültig.
     
  14. #14 simon84, 06.08.2023
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    Mit der Hecke hast du das Problem dass die je nach Art natürlich wächst und wuchert und du dann noch mehr Probleme hast mit dem Nachbarn es zu schneiden etc.

    Mauer ist mit Abstand das hässlichste

    wäre es nicht evtl einfacher selber ein Gartenhaus mit Dach überstand zu bauen ?

    der Auslöser für diesen Teil des nachbarschaftlichen Problems scheint doch nur das anlehnen von Fußball toren, Fahrrädern etc. zu sein

    und wie gesagt, Vorsicht bei Zaun setzen ! Grenzlinien sind oft nicht 100% korrekt dokumentiert

    unbedingt vorher prüfen lassen wenn es jetzt schon Probleme gibt
     
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Grenzfläche unter Dachüberstand des Nachbarn nutzen

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