Grünland erwerben von Privat

Diskutiere Grünland erwerben von Privat im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, Ich suche mir nun schon Tage die Finger wund und finde einfach nichts passendes. Ggf. Habt ihr mir einen Tipp. Wir haben die...

  1. Silur

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    Hallo Zusammen,

    Ich suche mir nun schon Tage die Finger wund und finde einfach nichts passendes. Ggf. Habt ihr mir einen Tipp.

    Wir haben die Chance von unserem Nachbarn weitere Grundstücksfläche zu erweben. Es geht dabei um ca. 120 qm, davon sind ca. 100 qm im Bebauungsplan als private Grünfläche gekennzeichnet.

    Unser Bodenrichtwert liegt bei 80 Euro/qm, das wäre aber für Bauland meines Wissens. Grünfläche soll der Erholung dienen und nicht bebaut werden, gelten dann hier trotzdem die genannten Bodenrichtwerte der Gemeinde?
    In einem größeren Landkreis in BW (ca. 40 km weg von mir) habe ich die Info gefunden - wohl veraltet, aber das Dokument existiert noch - dass i.d.R. 10% vom bekannten Richtwert als Grundwert für private Grünfläche genommen werden.

    Wenn Grünflächen wegen der Einschränkung der Bebauung andere Richtwerte haben, wo finde ich diese heraus? Gibt es Anlaufstellen die ich nutzen kann? Die Gemeinde hat mir leider nicht groß helfen können und ich würde gerne gut vorbereitet zum Gespräch mit meinem Nachbarn gehen ;-)

    Vielen Dank für eure Unterstützung!
     

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  2. #2 simon84, 06.01.2023
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    Moderator

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    Naja der Nachbar kann doch verlangen was er will oder ?
     
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  3. #3 Viethps, 07.01.2023
    Zuletzt bearbeitet: 07.01.2023
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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    Klar, ist Verhandlungssache.....
    Da ja anscheinend Ungerechtigkeiten irgendwo bei der Erhebung der Grundsteuer gesichtet wurden, gibt es ja dieses Verfahren zur Abfrage der qm, der Wohnflächen, der Nutzflächen.....
    Anscheinend werden die erhobenen Daten automatisch übernommen!
    Nur wenn man unter Bemerkungen ( o. ä. ) etwas angemerkt hat, schaut sich das Jemand genauer an.
    - Genau zum Thema: 2019 erhielt ich für mein privat bewohntes Hausgrundstück ein Anschreiben der Stadtverwaltung, das man aufgrund von Auswertungen von Luftaufnahmen festgestellt habe, das die Nutzung nicht den bisher angenommenen Tatsachen entsprechen würde. Daher konstatierte man mir das:
    - 1018qm² Sport- Freizeit- und Erholungsfläche/ Garten wären
    - 341qm² Wohnbaufläche wären
    Danke, sehr aufmerksam. Der nächste Grundsteuerbescheid war daher etwas niedriger
    ( es könnte damit zusammenhängen, das Jemand vom Stadtplanungsamt auch so ein Grundstück hat und natürlich von den neuen Bewertungsgrundlagen wußte.....)

    Die Gemeinden haben offensichtlich im Moment viel Handlungsbedarf: In einem anderen Ort liegt der gutachterlich ermittelte Grundstückswert für die Altbaugebiete ( ab 1648 ) und das Neubaugebiet auf dem gleichen Niveau. Das kann nur eine Gefälligkeitsgeschichte gewesen sein. In einem anderen Zusammenhang darauf angesprochen. wurde signalisiert, daß sich das wohl erheblich ändern würde.

    Als ich mal 5m² von einem Nachbarn kaufen mußte, blieb mir nichts anderes übrig, als da einen hohen Preis für zu bieten. Andernfalls hätte auf dem Nachbargrundstück nach Verkauf ggf. ein 4 Parteienhaus gebaut werden können......
    Es kommt also immer drauf an....
    Im Moment sind alle darauf gespannt, wie sich die Hebesätze und die danach zu zahlenden Grundsteuern daraus entwickeln werden!
     
  4. #4 petra345, 07.01.2023
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    Wenn das Bauland tatsächlich 80 €/m² kosten würde, ein Traumpreis für Bauwillige, würde ich 8 € / m² für die Wiese als maximale Obergrenze ansehen. Aber wenn der Nachbar eine solche Wiese anbietet, würde ich fragen wieviel er dafür will und ggf. zuschlagen. Solche Gelegenheiten bieten sich nicht wieder.

    Der Euro ist jedenfalls kein Wertaufbewahrungsmittel, die Wiese schon eher.

    Mit Gewinn verkaufen wird man sie nicht können. Wer will schon einen solchen Streifen kaufen?
    Da sind Aktien besser.
    Du hast die Wahl.
    .
     
  5. #5 Tolentino, 07.01.2023
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    Verhandlungstaktisch ist man in der stärkeren Position, wenn man selbst zuerst das Angebot macht. Dabei sollte man sich erstmal von irgendwelchen Richtwerten lösen (Klar zur Unterstützung der Argumentation, kann man die recherchieren, sind aber nicht so wichtig), sondern selbst überlegen was einem das Gut denn wert wäre und was man maximal bereit wäre zu zahlen.
    Dann hängt es ein bisschen von den absoluten Beträgen und dem konkreten Gut ab, aber ich finde es immer ganz gut von dem persönlichen Maximum dann einen kräftigen Abschlag zu machen (25-50%) und das als erstes Angebot mal stehen zu lassen.
    Jetzt können drei Dinge passieren:
    1. Der Verkäufer hatte ähnliche Vorstellungen und nimmt an. Dann kann man natürlich hadern und denken, ach hätte ich mal weniger geboten. Aber warum?man hat das, was man wollte zu nem gehörigen Abschlag zum Preis, den man bereit gewesen wäre zu zahlen, bekommen. Also super Deal!

    2. Der Verkäufer ist beleidigt und zieht sein grundsätzliches Verkaufsgebot ohne Gegengebot zurück. Das ist doof, aber es ist ziemlich unwahrscheinlich, dass der Verkäufer dann beim persönlichen Maximalpreis eingeschlagen hätte. Allenfalls hätte er dann noch ein Gegengebot gemacht, was aber über dem Maximalpreis gewesen wäre, also hätte man da auch nicht einschlagen können oder sich dann zu einer Dummheit hinreißen lassen, die man hinterher bereut.
    Also kein Deal, aber besser als ein schlechter Deal.

    3. Dem Verkäufer reicht es nicht und er macht ein Gegenangebot. Dies ist gut, denn dann weiß man, dass es zumindest eine Verhandlungsbasis gibt. man kann nun, je nach Stimmung und verfügbaren Argumenten weitere Verhandlungsrunden machen oder gleich auf seinen Maximalpreis gehen.
    Hier macht es nun einen Unterschied, ob man zuerst das Angebot gegeben hat. Denn ist es niedriger als der Erwartungspreis des Verkäufers, aber ist er noch verhandlungsbereit, wird ein neuer niedrigerer Marker gesetzt. Der Verkäufer wird automatisch unterbewusst einen niedrigeren Preis akzeptieren, selbst wenn er erstmal seinen Erwartungspreis als Gegenangebot nennt.
    Es resultiert dann in den meisten Fällen ein geringerer Endpreis für den Käufer.

    In der Verkäuferposition gilt das gleiche nur eben mit umgekehrten Richtungen.

    Immer zuerst ein Angebot machen, wenn es möglich ist! Gilt übrigens auch bei Gehaltsverhandlungen...
     
  6. #6 driver55, 07.01.2023
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    Die Fläche ist ja mitten im Wohngebiet. Die Bezeichnung ist mMn sekundär. Bei einem „regulären“ Grundstück ist ja auch immer nur ein bestimmter Bereich (Baufenster) bebaubar, trotzdem kostet jeder qm gleich viel.
    Fazit: unter 150 €/qm wirst das Stück nicht bekommen.
     
  7. #7 Tolentino, 07.01.2023
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    Das stimmt nicht. Das wirkt nur so, weil man üblicherweise einen Gesamtpreis für ein Grundstück zahlt. Aber Banken bewerten z.B. für die Kreditsicherheit Grünland viel niedriger als Bauland. Teilweise sogar bei großen Grundstücken einfach pauschal, obwohl man keine Baufenster hat (nur Grenzabstände) und dort bauen könnte.
     
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  8. #8 driver55, 07.01.2023
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    Mag ja sein, wenn es 500 qm geht und dann noch 1000 qm Grünfläche dranhängen, aber nicht bei diesem „Pups“ von Fläche.
     
  9. #9 msfox30, 07.01.2023
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    Der Bodenrichtwert ist doch hier nicht entscheidend, da nur Richtwert über die gesamte Fläche. Entscheiden ist, was dein Nachbar dafür haben will und was du bereit bist zu zahlen.
    --
    Bsp.1: Bei uns war der Bodenrichtwert bei 65€/m²; Angeboten war es für 54€/m²; Gekauft haben wir es für 41€/m² + Kosten für Beräumung.
    Bsp.2: Ein Hausbesitzer ist verstorben. Die Nachfahren wollen das Haus es verkaufen. Es stellt sich heraus, dass es eine ca. 5m² Grenzüberbauung gibt. Der Nachbar verlangt einen Preis von 1200€/m², obwohl das Grundstück eigentlich nix wert ist (Kein Zufahrt; Altes Haus; Nur ein steiler Weg). Die Erben bleiben auf dem Grundstück sitzen.
    Bsp 3: Es soll ein Haus verkauft werden. Es stellt sich heraus, dass es innerhalb des Hauses ein Mini-Flurstück gibt, welches dem Nachbar gehört. Der Nachbar will aber das "Ministück" nicht verkaufen.
    --
    Ergo: Angebot + Nachfrage (+Nachbarschaftsverhältnis*+Willen des Nachbarn) bestimmen den Preis.
    --
    *Du kannst ja die Häfte des Bodenrichtwertes als Grundlage nehmen und deinem Nachbarn ein Angebot machen. Stellt sich heraus, dass du ihne "übers Ohren hauhen" willst, bleibt die Frage, ob du ihm immer noch als Nachbar in die Augen schauen kannst.
     
  10. #10 Kriminelle, 09.01.2023
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    Bauland
    20 x 80€ = 1600€
    plus

    Gartenland
    100 x 8€ (10%) = 800€

    100 x 20€ (25%, bei uns wäre das wohl der Faktor) = 2000€

    Also, von 2400€ bis 3600€ bist Du dabei.

    Mein Tipp ist: bei diesen Kosten, die auf Dich zukommen, solltest Du doch eher gelassen sein.
    Genauso wie Du googelt der Besitzer wahrscheinlich und erkennt, dass eine goldene Mark mit dem Grundstück nicht zu holen ist.
    Letztendlich ist alles relativ.
    Ich persönlich wäge ab, wie meine Bedürfnisse sind. Natürlich mache ich auch gern Schnapper. Aber der Schnapper steht ja generell in der Verhältnismäßigkeit des begehrten Objektes.
    Ich persönlich würde deshalb wohl 3500€ bieten.
     
  11. #11 Tolentino, 09.01.2023
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    Welches Grundstück ist denn eures? und welches gehört dem Nachbarn, der verkaufen möchte?
    Je nachdem wäre mir das mehr Wert - Berechnungen hin oder her. Würde evtl. gleich 4-5 TEUR bieten.
     
  12. #12 driver55, 21.01.2023
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    @Silur: Update?
     
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