Grundsteuer beim erwerb des Grundstücks

Diskutiere Grundsteuer beim erwerb des Grundstücks im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, habe leiden nach intensiver Suche nicht die Antwort auf meine Frage gefunden. Die Grundsteuer wird nach meinem Kenntnisstand einmal...

  1. #1 vitalos, 08.12.2018
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    Hallo,

    habe leiden nach intensiver Suche nicht die Antwort auf meine Frage gefunden.
    Die Grundsteuer wird nach meinem Kenntnisstand einmal Jährlich zum 01.01. erhoben.
    Was ist wenn ich das Grundstück von der Stadt zum Ende dieses Jahres erwerbe (Notarielle Beurkundung) - muss ich dann den vollen Betrag der Grundsteuer zahlen für das Jahr 2018?
     
  2. #2 Lexmaul, 09.12.2018
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    Nein, erst nächstes Jahr.

    Unbebaute Grundstücke kosten aber momentan fast nix an Steuer.
     
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  3. #3 Fabian Weber, 09.12.2018
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    Höchstens Grunderwerbssteuer :)
     
  4. #4 Lexmaul, 09.12.2018
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    Mindestens ;)
     
  5. #5 msfox30, 09.12.2018
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    Für das laufende Jahr muss der alte Besitzer die Grundsteuer entrichten.
    Wir haben z.B. Oktober das Grundstück erworben. Da der neue Besitzer vom Fianzamt erst sehr spät an die Stadt übermittelt wurde, bekam der alte Besitzer noch den Grundsteuerbescheid. Er muss aber nicht zahlen, sondern Widerspruch einlegen.
    Also nicht wundern, wenn du im Folgejahr nicht gleich DEINEN Bescheid bekommst. Grundsteuer kann bis 5 Jahre rückwirkend erhoben werden. Das gilt auch nach der Einheitswertbestimmung. D.h. wenn das FA den EW feststellt, diesen aber erst nach 4 Jahren an die Stadt übermittelt, musst du rückwirkend zahlen.
     
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