Grundstück Höhenunterschied

Diskutiere Grundstück Höhenunterschied im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo an alle, hab mich jetzt hier angemeldet, weil ich mir keinen Rat mehr weis. Die Situation ist folgende: Wir wohnen seit über 30 Jahren in...

  1. #1 nerven am ende, 11.04.2022
    nerven am ende

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    Hallo an alle,

    hab mich jetzt hier angemeldet, weil ich mir keinen Rat mehr weis.

    Die Situation ist folgende:

    Wir wohnen seit über 30 Jahren in unserem Haus. Auf dem Nachbargrundstück stand bisher ein altes Einfamlienhaus, unsere Grundstücke waren durch eine hohe Thujenhecke (auf der Nachbarseite) abgetrennt. Dieses Haus wurde abgerissen und durch einen Dreispänner ersetzt. Die Abstandsfäche zum Gartenzaun beträgt etwa 3,46 Meter.

    Beim Aushub für die neuen Häuser wurde direkt am Gartenzaum abgegraben. Die Kante unseres Grundtücks war offen. Nun steht das Nachbarhaus, es wurde wieder aufgefüllt, ABER nur bis zum Lichtschacht. Und der liegt mindestens 25 cm tiefer als unser Grundtück (die Nachbärhäuser wurden tiefer gesetzt). Das heisst, wir haben immer noch eine offene Grundstückskante.

    Der Nachbar möchte Randsteine setzen, zum Teil das Betonband auf unserem Grund. Und es ist auch noch nicht klar wann er das macht, frühestens in 4 Monaten. Darf er unsere Kante so lange offen lassen? Der Aushub war im Herbst 2021, das wären dann mindesten 8 Monate! Auf unserer Seite ist ein Erdstreifen, anchließend unsere gepflasterte Einfahrt. Ich befürchte das alles irgendwann nachrutscht.

    Außerdem möchten wir Sichtschutzwände am Gartenzaun anbringen, denn die Baustelle zieht ich noch lange hin.

    Das wird auch schwierig.

    Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben. Im voraus schon mal herzlich Dank.
     
  2. #2 Gast 85175, 11.04.2022
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Naja, wegen der 25cm alleine hätte ich jetzt erstmal nur wenig Bedenken wegen eines „Hangrutsches“… Wie auch immer, wenn der Nachbar das Gelände verändert muß er zusehen wie er das abfängt und zwar eigentlich auf seinem Grundstück. Außerdem empfiehlt es sich sowas immer schnell zu machen, schon alleine deshalb weil manche da ja schnell mit den Nerven am Ende sind.

    Eher nicht. Es ist im Detail von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich, aber generell hat er den Eingriff auf deinem Grundstück auf das Minimum zu beschränken und das gilt auch zeitlich. Nur weil es ihm gerade nicht reinpasst, er meint ein paar Kröten zu sparen wenn er es „irgendwann später“ mal macht, oder es ihm einfach nur egal ist, darf er das eigentlich nicht monatelang einfach so lassen. Nur wenn Du es ihm „erlaubst“ halt. Du musst den Eingriff auf deinem Geundstück regelmäßig dulden, aber halt nicht unnötig lange und unnötig umfangreich…

    Also ich würde ihm diese Befürchtung einfach über den Gartenzaun husten. Irgendwie so: „Also wenn Du meinst das alles noch lange so lassen zu können OK, aber wenn’s rutscht, dann bitte neu machen. Vorbildlich und in schön!“ - Wenn man es glaubhaft bringt, dann verstehen es die allermeisten ja sofort.
    Es ist eine Obliegenheit des Nachbarn dafür zu sorgen, dass bei dir nix „rutscht“ und kommt er der Obliegenheit nicht nach, dann ist das ganz alleine sein Problem. OK, es ist dann irgendwie auch dein Problem, aber vor Gericht gewinnst da fast 100%ig sicher Du…

    Btw. wenn das direkte Gespräch mit dem Nachbarn nicht hilft, dann geh rüber und such den Zettel der da irgendwo rumhängen muß („roter Punkt“) und ruf dem Bauleiter/Bauunternehmer an der da drauf steht. Frag den ob man das jetzt nicht zügig machen könne ohne Anwälte und Gedöns. Der Trick ist da der, dein Nachbar braucht nen Bauleiter der eigentlich für die Einhaltung der gesetzl. Vorschriften zuständig ist, aber wenn ich es richtig verstehe, dann macht dein Nachbar alles selbst und der Bauleiter steht da nur um das Bauamt ruhig zu stellen. Aber wenn Du dem Bauleiter/Bauunternehmer jetzt anrufst, dann ruft der genervt dem Nachbarn an und das beschleunigt die Sache evtl. erheblich.

    Also falls der neue (?) Zaun dem Nachbarn gehört, warum sollte der dir erlauben da irgendwas anbringen zu dürfen, nachdem du und dein Anwalt ihn gerade erst mit dem ollen Randstein geärgert haben?

    Kannst Du deinem Nachbarn nicht einfach ne Kiste Bier hinstellen und ihm sagen, das sei jetzt der Versuch ihn zu bestechen und die Sache anständig zu regeln, außerdem seist Du mit den Nerven am Ende, weil Du Lehrer bist (?) und sowas schon von Berufswegen einfach nicht gut vertragen kannst (oder so irgendwie halt). Und wenn das nicht funktioniert, dann hat er halt Pech gehabt und dann macht dein Anwalt, dass er bald mit den Nerven am Ende ist…
     
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  3. #3 nerven am ende, 20.04.2022
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    Hallo,
    vielen herzlichen Dank für die Antworten.
    Der Ärger begann schon mit dem ersten "Spatenstich". Beim Aushub haben sie auf meiner Seite eine große Vertiefung verursacht. Auf meine Bitte hin, dies doch wieder aufzufüllen wurde eine Baggerchaufel voll Erde hingechmissen. Den Hügel habe ICH wieder eingeebnet. Die Wurzeln der ca. 40 Jahre alten Thujenhecke (direkt auf der Grundstücksgrenze) wurden mit dem Bagger herausgerissen. D.h. auf meiner Seite habe ich nun Hohltäume. Einen Teil der Aktion konnte ich noch stoppen, weil ich gerade nach Hause kam.
    Das Grundwasser der Baugrube wurde unmittelbar hinter unseren Grundstücken abgeleitet, so hatten wir alle einen richtigen Bach.
    Die riesigen Betonteile des Fertighauses wurden ÜBER unserem Haus und Auto transportiert. das ist verboten.
    Und so weiter und so fort.
    Aber das ist jetzt ja vorbei. Nur eben die Grundstückkante.
    Habe leider noch nichts gefunden wegen der Frist zum wieder Auffüllen. Der Nachbar ist ja so ganz nett. Aber wenn ich was sage kommt: "Wenn Sie das wollen, dann mache ich eben dies und das nicht". Z.B. Zaun setzten, was mir egal ist. Er hat ein kleines Kind nicht ich. Ziemlich kindisch, das nur nebenbei. Anbei noch ein Foto.
    Viele Grüße
     

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  4. #4 trockener Bauer, 20.04.2022
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    Wo genau läuft denn die Grenze auf dem Bild?
    Oftmals wird einfach angenommen, dass der Gartenzaun die Grenze ist...es wird wild protestiert...und plötzlich stellt sich raus, dass der "vermeintlich eigene" Zaun auf dem Nachbargrundstück steht.

    Ganz ehrlich: Vielleicht täuscht das auf dem Foto, aber da sollte man sich keine zu großen Sorgen machen. Du hast doch sicher Fotos gemacht. Und wenn da wirklich etwas "nachrutscht" oder die Säulen kippen, dann kannst du das doch nachweisen. Und so wie es aussieht kommt da auch noch etwas Höhe hinzu...der wird ja nicht den Frostschutz so oben liegen lassen.

    Wie du an dem rostigen Maschendrahtzaun einen Sichtschutz einbinden willst, ist mir auch unklar.

    Gibt es egtl. einen realistischen Grund, weshalb das Verhältnis schon etwas gestört ist? Also ich kann nur raten, wegen solcher Lappalien wie mit der Wurzel, nicht immer gleich zu eskalieren. Die Leute bauen wahrscheinlich auch nur einmal in ihrem Leben.
     
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  5. #5 nerven am ende, 20.04.2022
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    Hallo trockener Bauer,
    die Grundstücksgrenze verläuft genau hinter dem Drahtzaun (wurde alles neu vermessen). Der Zaun gehört ihm, war unter der alten Hecke verborgen. Sein Haus ist tiefer gebaut, nach noch etwas aufschütten ist das Nachbargrundtück immer noch ca. 25 cm unter meinem Grundstücksniveau. Er kann nicht höher aufschütten, wegen seinem Lichtschacht. Mein Sichtschutzzaun wird mit Zaunpfosten mit Einschlagbodenhülsen im Boden verankert.
    Das mit den Wurzeln war auch wichtig, denn meine gepflasterte Einfahrt hat nun ein paar Absenkungen durch das herrausreissen derselben.
    Gute Nachbarschaft ist mir wichtig, aber bitte nicht auf meine Kosten, auch ich habe nur einmal im Leben gebaut. Und viele Jahre abbezahlt und auf vieles verzichtet.
    Diese offene Grundstückskante besteht jetzt seit September 2021 und wird sich wohl noch ein paar Monate hinziehen.
    Mich würde interessieren wie lange er das offen lassen darf (wohne in Bayern). kann dazu leider nichts finden.
    Viele Grüße
     
  6. #6 trockener Bauer, 20.04.2022
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    Ich wüsste nicht, dass das ländlich geregelt ist. Da kann vielleicht @Dimeto etwas dazu sagen.
    Aber du solltest dir mal §909 BGB ansehen. Der gilt für alles...egal ob Haus oder nur bissl Garten absackt. Und er macht keine zeitlichen Vorgaben. Wenn ein berechtigtes Interesse besteht, dass es zu Schäden kommen kann, kann der Paragraph angewendet werden.

    Aber m.M.n. wäre das mit Kanonen auf Spatzen in dieser Situation. Ich glaube nicht, dass da etwas nachrutscht. Und wenn doch, wie oben beschrieben: Den Nachbar auffordern, das gleich im Zuge seines Randsteinsetzens mit neu/ordentlich machen lassen.

    Wenn es natürlich tatsächlich so ist, dass durch das Entfernen des Wurzelwerkes die Pflasterung absackt, dann hoffe ich, dass du das mit Bildern belegen kannst. Was sagt denn der Nachbar dazu?
     
    Jo Bauherr und Dimeto gefällt das.
  7. #7 Gast82596, 20.04.2022
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    Vielleicht einfach mal abwarten bis die Baustelle fertig ist???
     
  8. Dimeto

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    Nein, Deinen Ausführungen habe ich nichts hizuzufügen.
     
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