Grundstück mit Hütte ohne Baugenehmigung weitergeben/erwerben

Diskutiere Grundstück mit Hütte ohne Baugenehmigung weitergeben/erwerben im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Forumsmitglieder! Seit einiger Zeit wird in unserer Familie um die Weitergabe einiger Grundstücke (im Saarland) an die Enkel...

  1. #1 WilhelmDetleffs, 14.05.2022
    Zuletzt bearbeitet: 14.05.2022
    WilhelmDetleffs

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    Hallo liebe Forumsmitglieder!

    Seit einiger Zeit wird in unserer Familie um die Weitergabe einiger Grundstücke (im Saarland) an die Enkel diskutiert. Eines dieser Grundstück wurde (1970-1980) ohne Baugenehmigung mit einer Ziegelsteinhütte (ca. 4x4m) bebaut.

    Nun stellt sich für uns die Frage, in wie fern diese Hütte bei der Weitergabe Probleme für den künftigen Eigentümer nach sich ziehen könnte.
    Generell sind wir uns auch nicht sicher, wie oder was mit dieser Hütte getan/nicht getan werden darf.
    Es wäre natürlich schade diese verkommen zu lassen. Genau so schade wäre es sie zu pflegen/restaurieren und anschließend Probleme hierdurch zu bekommen. Sowohl rechtlich, als auch finanziell.

    Könnt ihr hier generelle Empfehlungen für weitere Handlunggschritte oder Literatur/Gesetze geben, wo man sich in diese Thematik einlesen kann?
    Vielleicht ist dem einen oder anderen ja mal etwas ähnliches passiert, oder man hat davon "gehört" :)

    Danke & ein schöne (hoffentlich sonniges) Wochenende,
    Wilhelm
     
  2. #2 JohnBirlo, 14.05.2022
    JohnBirlo

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    Für Schwarzbauten gibt es keinen Bestandsschutz und da "verjährt" auch nichts. Egal ob das verkauft wird oder nicht könnte die Behörde wenn sie Kenntnis erlangt den Abriss verlangen.

    Vielleicht ist die aber so genehmigungsfähig, dann könnte man das nachgenehmigen lassen. Um diese Frage zu klären bedarf es aber viel mehr Informationen. Bei der Größe könnte sie vielleicht auch genehmigungsfrei sein.
     
  3. #3 hanghaus2000, 15.05.2022
    hanghaus2000

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    Die Probleme für den neuen Eigentümer sind die Selben wie wenn Ihr die Eigentümer bleibt. Was soll denn mit dem GS spaeter passieren?
     
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