Grundstücksgrenze/ Abfließendes Wasser

Diskutiere Grundstücksgrenze/ Abfließendes Wasser im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo Zusammen, wir haben folgende Problematik, vielleicht kann hier ja jemand helfen. wir haben letztes Jahr in einem Neubaugebiet gebaut,...

  1. #1 Kati123, 14.08.2023
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    Hallo Zusammen,

    wir haben folgende Problematik, vielleicht kann hier ja jemand helfen.

    wir haben letztes Jahr in einem Neubaugebiet gebaut, Grundstück ist Hanglage.

    Unser Haus sowie unser Garagenbodenplatte (Grenzbebauung) liegt auf dem ursprünglichen Geländeniveau. Unsere unteren Nachbarn haben das Geländeniveau stark verändert, indem sie über 2m abgegraben haben. Stützmauern wurden nach mehrmaligen Diskussionen Ihrerseits dann endlich gesetzt. Allerdings liegen diese unter dem ursprünglichen Geländeniveau bei 1,55. Hier besteht noch mit dem Bauamt Klärungsbedarf ob das alles so rechtens ist, da wir aktuell die Hofeinfahrt und den hinteren Gartenbereich (komplette Grundstücksgrenze) nicht wie im genehmigten Bauantrag fertigstellen können. Jetzt ist durch die letzten Tage Starkregen einiges an wild abfließendem Wasser auf ihr Grundstück gelaufen und hat sich auf Ihrem Grundstück gesammelt. Jetzt wurde uns die Frage gestellt, was wir denn gegen ableitendes Oberflächenwasser unternehmen.

    Sind wir hier in der Pflicht aktiv zu werden? Allerdings aufgrund der offenen Grenzthematik können wir hier aktuell nicht wirklich was unternehmen so lange die Grenzthematik nicht geklärt ist bzw. sind der Meinung das sie doch eigentlich selber Sorge tragen müssten, da sie das ursprüngliche Gelände verändert haben und zu tief abgegraben haben, müssten Sie sich nicht um eine Absickerung z.b. in Form von einer Drainage kümmern?

    Vorab vielen Dank
     
  2. #2 VollNormal, 14.08.2023
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    Entsprechende Regelungen finden sich im Wasserhaushaltsgesetz, ggf. ergänzt/konkretisiert durch das Nachbarschaftsgesetz eures Bundeslandes.

    Tatsächlich wild abfließendes Wasser hat der Nachbar zu dulden. Sobald der Regen auf befestigte Flächen fällt, wird daraus aber Abwasser, das ihr entsprechend der Vorschriften entsorgen müsst und nicht zum Nachbarn ableiten dürft.
     
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  3. #3 Tilo, 14.08.2023
    Zuletzt bearbeitet: 14.08.2023
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    Hallo Kati
    Ergänzung Text WHG
    Paragraph 37
    § 37 WHG - Wasserabfluss - dejure.org

    Klärt das bitte ordentlich mit eurem Nachbarn.
    Ihr müsst euch noch lange ertragen ....
     
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Grundstücksgrenze/ Abfließendes Wasser

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