Gutachter bemängelt Mauerwerk

Diskutiere Gutachter bemängelt Mauerwerk im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, wir bauen gerade mit einem Bauträger ein EFH. Zur Absicherung, weil wir vom Thema keine Ahnung haben, haben wir einen Gutachter...

  1. swoti

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    Hallo zusammen,
    wir bauen gerade mit einem Bauträger ein EFH. Zur Absicherung, weil wir vom Thema keine Ahnung haben, haben wir einen Gutachter der uns unterstützt. Der aktuelle Stand des Bauvorhabens:
    Der Rohbau steht nach 7 Monaten seit Baubeginn. Vor Weihnachten kam das Dach mit Ziegeln und seit der zweiten Januarwoche ist der Elektriker am Strippen ziehen. Für den Innenausbau haben wir nun einen anderen Bauleiter, als wir für den Rohbau hatten.
    Der Gutachter hatte bereits als er den Rohbau inspiziert hat (vor 3-4 Monaten) bemängelt, dass das Mauerwerk nicht in ausreichender Qualität erstellt wurde. Wir bauen mit Porenbetonsteinen und die Kritik richtet sich darauf, dass an allen Außenwänden (36,5cm) und an tragenden Innenwänden zu wenig Kleber/Mörtel verwendet wurde. Man kann da teils da Licht von Außen durch die horizontalen Fugen schimmern sehen und an so ziemlich jeder Stelle konnte der Gutachter sein Testkärtchen 5-6 cm tief in die Fugen schieben. Er sagt, damit sei die Statik nicht gewährleistet, weil die Steine nicht vollflächig aufliegen sondern nur auf einer zu geringen Kleberschicht und man müsste das aufweiten und nachfüttern. Zudem sieht er ein Risiko von Stauchungen wenn sich die Mauern dann setzen.
    Der Bauleiter sagt: " Das wäre ja eine immenser Aufwand" und will eigentlich jetzt die Innenwände verputzen. Er sagt er habe beim Steinehersteller nachgefragt und die meinten das wäre unproblematisch und auch der Statiker hätte am Telefon gesagt, dass er da kein Problem sehe. Zudem hat er uns schon angedroht, dass er dann andere Baustellen vorziehen würde, wenn der Gutachter auf seinem Standpunkt bestehe,
    Als es jetzt mal etwas stärker gegen den unverputzten Rohbau geregnet hat, konnte man sehr deutlich innen die nassen Wände entlang der horizontalen Fugen bewundern.
    Wir bereuen schon sehr diesen Bauträger gewählt zu haben, denn es ist nicht der erste Vorfall dieser Art, hängen aber nun natürlich auf Gedeih und Verderb mit ihm zusammen in dem Vorhaben.
    Wie seht Ihr das? Was kann man hier machen? Wie würdet ihr vorgehen?

    Danke!
     
  2. #2 Kriminelle, 20.01.2024
    Kriminelle

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    Wenn der SV Dir sagt, da ist ein Mangel, ist Deine Aufgabe, zeitnah eine Mängelrüge in gerichtsverwertbarer Form an den GU auf dem Weg zu geben.
    Der Bauleiter ist auch „nur“ angestellt, und Geplänkel bringt einen nicht vorwärts.

    Und nur weil der Bauleiter eine Schnarchnase ist und der Maurer schlechte Arbeit abgeliefert hat (und der Bauherr nicht in die Pötte kommt) ist der GU nicht unbedingt schlecht.
    Aber wenn er es ist, dann unbedingt die Wege und Möglichkeiten korrekt einhalten und ausführen.
     
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  3. #3 Fabian Weber, 20.01.2024
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    Der hat gesagt und der hat gesagt.

    Das ist Kindergarten.

    Ihr zeigt den Mangel schriftlich an und die Baufirma entkräftet den Mangel schriftlich!

    Und diese schriftliche Stellungnahme prüft dann erneut Euer Gutachter.

    Wenn der Bauleiter droht, dann droh doch zurück. Sag Ihm, dass Ihr gerne das Ganze auch über einen unabhängigen Gerichtsgutachter neutral bewerten lassen könnt, wenn er nicht spurt.

    Den Schadenersatz wegen dem nun entstehenden Bauverzug kündigt Ihr direkt vorsorglich schonmal an.

    Gibt es da mal ein paar Fotos? Gerne auch Aufnahme im größeren Zusammenhang.

    Ist Euer Gutachter zufällig auch öffentlich bestellt und vereidigt?
     
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  4. #4 nordanney, 20.01.2024
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    Nur zur Sicherheit eine Frage: Ist es ein Bauträger? Also kaufst Du das Gesamtpaket Grundstück + Haus oder baust Du mit einem Bauunternehmen ein Haus auf Deinem eigenen Grundstück?
    Ist extrem wichtig für das weitere Vorgehen. Bei der ersteren Variante "Bauträger" hast Du nämlich bis zur Hausübergabe keinerlei Rechte und kannst auch keine Mängel anzeigen (bzw. der Bauträger muss darauf nicht reagieren und kann Dir sogar verbieten, auf die Baustelle zu gehen).
    Bei Variante 2 siehe @Kriminelle
     
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  5. #5 Kriminelle, 20.01.2024
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    Ich gehe von der falschen Verwendung des Begriffes BT aus… darauf beziehe ich meine Antwort.
    Also: schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung, dann ist der GU am Zug- Zahlung nach Bauzeitenplan natürlich teils einstellen, bevor der Mangel nicht behoben wird. Und dann weitermachen.
    Du @swoti hast jetzt eine Teilmitschuld, dass der Hausbau sich verzögern wird, aber tapfer sein. Das passiert Dir nicht wieder. Du musst handeln!
     
  6. swoti

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    Danke erstmal für das erste Feedback.
    Es ist nicht auf dem "Der hat gesagt" Kindergartenlevel. Ich hab lediglich die Aussagen der Beteiligten wiedergegeben. Der Gutachter ist:
    "Von der IHK für Rheinhessen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden"
    Er hat den Mangel schon schriftlich beim Bauträger angezeigt. Und das wie geschrieben schon beim Rohbauleiter vor 2-3 Monaten.
    Das Grundstück gehört uns und wir haben eine Firma damit beauftragt das Gebäude darauf zu errichten.
    Ich bitte um Rücksicht wenn es um die Fachbegriffe geht, aber wie oben geschrieben, ich habe davon leider nicht so viel Ahnung bzw. es fehlt die Erfahrung.
    Würdet Ihr denn akzeptieren wenn der Statiker sagt, dass er kein Problem damit hat? Oder würdet ihr auf der Behebung des vom Gutachter festgestellten Mangel bestehen, auch wenn das einen Bauverzug bedeuten würde?
     
  7. #7 msfox30, 20.01.2024
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    Also GU/GÜ und nicht BT.
    Natürlich nicht. Vielleicht ist der Statiker auch noch beim GU angestellt.
    Auf jeden Fall!
    Du willst doch in dem Haus wohnen. Und wenn du plötzlich nach Ende der Gewährleistungsfrist Probleme bekommst, musst DU das bezahlen.
    Jetzt ist das alles noch das Problem des GU.
    Mache ein ordentliche Mängelanzeigen. DU und nicht dein SV, weil du der Vertragspartner vom GU bist. Muss du mal im Internet suchen, wie das korrekt ist. Auf alle Fälle eine Frist setzen!!!
    --
    Hab ihr ein vertraglich vereinbartes Fertigsstellungsdatum?
    Wenn dem so ist, kannst du Bauverzug auch eindeutig fest machen, den finanziellen Schaden dokumentieren und dann dem GU in Rechnung stellen.
    Haben wir bei unseren 6 Monaten Bauverzug auch gemacht. Am nächsten Tag des Fertigstellungsdatums muss du deinen GU in Verzug setzen - schriftlich. Du musst nur aufpassen, das du am Ende noch ausreichend Geld einbehälst, um den Schaden ggf. gleich von der Schlussrechnung abziehen zu können. Sonst rennst du deinem Geld vor Gericht hinter her.
     
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  8. #8 Fred Astair, 20.01.2024
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    Offenbar doch.
    Das ist schön für seine Kostennote, aber für Dich uninteressant. Es bleibt ein parteiisches Privatgutachten.
    Siehe oben
    Dazu braucht es keine Erfahrung, um sich zu merken, mit wen man das vermutlich größte Geschäft seines Lebens abschließt.
    Das ist fast so, als würde der Bräutigam vor dem Altar nicht wissen, ob die Person in Weiß, die da neben ihm steht, eine Frau ist.
     
  9. SIL

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    :mega_lol: was für ein Rechtsexperte.
     
  10. #10 Gast 85175, 20.01.2024
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    Antwort: Jo, es ist besser es gleich beim ersten Mal richtig zu machen!

    Antwort: Gibt's das auch schriftlich von denen, oder muss man es wieder mal einfach nur glauben?

    Antwort: Wenn Sie genug Luft im Terminplan haben, dann können Sie das ja tun! Was die Meinung unserers SV mit dem zu tun hat, erklären Sie derweil bitte nochmal separat.

    Doch, so lange nichts schriftliches vom Zulassungsinhaber (siehe unten) UND vom Tragwerksplaner vorliegt, ist es halt nur Geschwätz...

    Das ist falsch gedacht, entweder gibt es einen Mangel oder nicht. Wenn es ihn gibt, dann ist der aus der Mangelbeseitigung resultierende Terminverzug ganz alleine das Problem des GU. Wenn es ihn nicht gibt, dann kann man den auch nicht auf Kosten anderer beseitigen lassen...

    Zum Mauerwerk: Es gibt für diese geklebten Mauerwerke regelmäßig bauaufsichtliche Zulassungen und die sind da das "heilige Buch". Verstöße gegen die Zulassungsbedingungen sind regelmäßig ganz klare Mängel. Ich würde mir JETZT sofort die Zulassung vorlegen lassen und da mal genau reingucken. Der Hersteller der Steine (Zulassungsinhaber) und der Tragwerksplaner müssten mir dann im Zweifel schriftlich bestätigen, dass die ggf. vorhandenen Abweichungen von den Zulassungsbedingungen umfassend unschädlich sind. Sollte es wirklich Verstöße gegen die Zulassung geben werden die das zu 99% NIEMALS tun und dann saniert der GU das halt auf seine Kosten. Und zwar ASAP...

    Also:
    Step 1: Anfordern der Zulassung des Mauerwerks.
    Step 2: Abgleich Zulasungsbedingungen vs. Bauist.
    Step 3: Fristsetzung (1 Woche) zur schriftlichen (!) "Freigabe" durch Zulassungsinhaber UND Tragwerksplaner (oder Abbruch der Aktion falls doch keine Mängel vorhanden).
    Step 4: Mal abwarten was dann passiert.

    Bei der Variante hast Du noch nichts "beauftragt" oder "gefordert", sondern erstmal nur dein Gegenüber in Zugzwang gebracht...
     
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  11. #11 Fabian Weber, 20.01.2024
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    Jein…

    Parteiisch ist das Gutachten. Aber ein öbuv. Gutachter riskiert seine Bestellung bei Gericht, wenn er ein Gefälligkeitsgutachten anfertigen würde. Das dürfte er nämlich ausdrücklich nicht.

    Darum hat das öbuv-Gutachten mehr Gewicht.
     
  12. #12 Fabian Weber, 20.01.2024
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    Ich empfehle an dieser Stelle ganz dringend den Hersteller der Steine mit einzubeziehen. Ein Anwendungsberater soll auf die Baustelle kommen und seinerseits die korrekte Ausführung schriftlich bestätigen, bzw. bewerten, wie man mit dem vorhandenen Rohbau nun umgehen soll.
     
  13. #13 Kriminelle, 20.01.2024
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    Das ist nicht seine Sache, sondern Eure! Denn Ihr habt einen Vertrag mit dem GU und nicht der SV. Der ist von Euch beauftragt.
    Es braucht keine Erfahrung, wenn man einen Vertrag unterschreibt. Man sollte sich vorher informieren, was "das alles" bedeutet, mit dem man vorher nicht konfrontiert wurde
     
  14. #14 nordanney, 20.01.2024
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    Was für ein Klugscheißer :respekt
     
  15. #15 msfox30, 20.01.2024
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  16. #16 msfox30, 20.01.2024
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