Handwerker in Fertigungsverzug - Arbeiten abrechen und Vertrag kündigen ?

Diskutiere Handwerker in Fertigungsverzug - Arbeiten abrechen und Vertrag kündigen ? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, weiss leider nicht ob ich hier im richtigen Unterforum bin, falls nicht bitte ich diesen zu verschieben. Am 7.04 haben wir einen...

  1. KO123

    KO123

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    Hallo,

    weiss leider nicht ob ich hier im richtigen Unterforum bin, falls nicht bitte ich diesen zu verschieben.

    Am 7.04 haben wir einen Handwerker den Auftrag erteilt eine vom Vormieter verlebte 22 m² 1-Zimmerwohnung (Wohn- und Schlafzimmer mit Kochnische, Badezimmer und kleinem Flur) zum Zwecke der Vermietung, zu sanieren. Der Auftrag ist zum Festpreis inkl. Material, Reinigung und Abfallbeseitigung vereinbart.

    Dabei sollten:
    - Im Wohnzimmer Tapeten entfernt ggf. Putz ausgebessert und neugestrichen werden
    - im Bad Toilette, Waschbecken, Duschwanne erneuert und deckenhoch verfliesst werden.
    - Türen und Heizkörper gestrichen
    - Im Flur, Wohnzimmer und Bad der Boden mit Ausgleichsmasse angepasst werden und Vinyl verlegt werden.
    - erneuerung des Fliesenspiegels der Kochnische

    Jetzt, nach fast 5 Wochen(!) ist von den arbeiten nur

    - das Streichen von Wohnzimmer und Flur
    - Grundierung von Türen und Heizkörper
    - Ausgiessen des Bodens
    - Entfernen der alten Sanitäranlagen und haftgrundierung des Badezimmers
    - Fliesenspiegel der Kochnische verklebt aber noch nicht verfugt

    erfolgt.

    Jetzt ist laut bestätigter und teilweise in 40% Vorkasse bezahlter Auftragsbestätigung, die laut dem Handwerker als Vertrag gelten soll. Vermerkt ist: Ausführungszeitraum - nach Absprache Fertigstellungstermin für den 15.05.

    Ein triftiger Grund für die Verzögerung ist für uns offengesagt nicht ersichtlich. Die Auswahl des Vinyls dauerte zwar etwas da der Handwerker eigentlich große Muster statt Miniaturbildchen im Katalog, der Fussboden liegt aber sein fast 2 Wochen in verschweissten Paketen im Wohnzimmer. Ebenso die erpackten Badezimmerfliesen und Sanitäranlagen.

    Der einzige "Extrawunsch" die Mosaikbordüre, die wir selbst ausgewählt und bestellt haben, sind noch in der Auslieferung aber das sollte doch kein Grund sein nach diesem Zeitraum, eine nicht mal halbfertige Wohnung zu haben.

    Das Vertrauen in den Handwerker schwindet auch zusehens, am Anfang hiess es noch das es für die Duschwanne keine Stahlemaille verfügbar wäre, sondern nur Sanitäracryl. Stahlemaille würde heute keiner mehr nehmen und man bräuchte Spezialmaße das würde locker 1000€ (!!) kosten. Die Spezialmaße der Wanne ist übrigens 80x80cm (!!) Auf den Hinweis auf das Angebot eines örtlichen Baumarktes einer handelsüblichen Stahlemaille Duschwanne für knapp 80€ ruderte er zurück und bestellte dann die Gewünschte.

    Wir haben den Eindruck das er zeitlich und auch fachlich mit dem, wirklich nicht sehr anspruchsvollem Projekt, überfordert ist und würden am liebsten den Auftrag abbrechen bzw. noch den Fliesenspiegel der Kochnische fertig verfugen, den Boden mit Vinyl verkleben und die Türen fertig lackieren.

    Den Fachgerechten Austausch von Sanitäranlagen wie einer 40 Jahre alten Wanne mit mysteriösem Untergrund trauen wir ihn nicht mehr zu. Auch eine auch nur halbwegs ästhetische Ausfliesung steht in den Sternen. Ich bin nur Laie, sehe aber schiefe Fliesen und große Spalten. Innerhalb dieser Woche hat er nur geschafft den genannten Fliesenspiegel ca. 2 mal 1,5 Meter an die Wand zu kleben.

    Wie ginge man hier am besten vor? Er ist ja schon ab Morgen im Fertigstellungsverzug und wir müssen in jedem Fall anmahnen.

    Ist sind eine Woche bzw 7 Werktage angemessen? Muss der Vertrag vollständig erfüllt werden? Oder wäre auch eine begrenzte Nacherfüllung, mit herausnehmen und gegenrechnen einzelner Posten möglich?

    Auch haben wir schon Verzugsschaden durch fehlende Mietausfälle.

    Danke
     
  2. #2 Jo Bauherr, 15.05.2020
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    Was sagt denn Ihr Bauleiter zu der geschilderten Situation? Hat er das im Griff? ... bzw: Warum hat er das nicht?

    Die Sachverhaltsschilderung klingt so, als ob der Handwerker zuerst noch woanders lukrativere Aufträge abarbeitet ...

    Wie ist eigentlich das Statement des Handwerkers zu dem Terminverzug?
    Würde zuallererst mit diesem Handwerker den Dialog anregen. Manchmal sind es die einfachen Dinge.

    Weil: derzeit hat man wegen "Cor..." -bzw. eher wegen der regulativen+normativen Auswirkungen- ja generell schlechte Karten hinsichtlich Terminwünschen ... also als Auftraggeber (+Vermieter momentan sowieso) ...

    .
     
  3. #3 simon84, 16.05.2020
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    Ich sehe das nicht so ganz kritisch von der Ausführung her.
    Von der Zeitachse schon.

    Im Prinzip muss er halt noch das Bad machen und den Boden verlegen. Das andere ist doch Pipifax.

    Wie schaut denn der Fliesenspiegel in der Küche aus? Ist der sauber gearbeitet ? Welche Maße haben diese Fliesen? Davon kannst du dir ja schon ein bisschen ein Bild machen wie es mit dem Fliesen so steht.

    Ich würde ihm definitiv eine Nachfrist setzen mit 1 Woche und davon ausgehen, dass es ca. noch 2 Wochen dauert.
    Etwaige Mietausfälle als Schadensersatz geltend machen, bzw. bei der Endabrechnung abziehen.

    Ist aber ein bisschen eine heiße Nummer, gibt sicherlich einen Rechtsstreit, ich weiss ja auch nicht wie hoch die Ausfälle sind.

    Mit einem hat der Handwerker aber Recht, wer baut sich heute noch freiwillig eine Stahl Emaille Bade/Duschwanne ein, welchen Vorteil seht ihr darin ? Total unüblich, genauso wie ganzes Bad wandhoch fliesen.

    Eine normale Duschwanne tauschen ist kein großes Ding für so einen Allround Handwerker, die steht entweder auf Füßchen oder einem Träger. Wenn ihr jetzt Bodengleich einbauen würdet, würde ich das anders sehen.

    Was ist eigentlich mit der 2. Abdichtungsebene unter dem Fliesen, muss die nicht erneuert/erstellt werden?
     
  4. #4 Fabian Weber, 16.05.2020
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    Mietausfall kannst Du nur geltend machen, wenn es diesen tatsächlich gab, also wenn Du schon einen Mieter hattest, der jetzt nicht einziehen kann (tatsächlicher Schaden).

    Wahrscheinlich ist sowas auch vertraglich gar nicht wirklich vereinbart, oder?
     
  5. KO123

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    Das glaube ich auch. Wegen Cor... ja nun, dann soll er bitte irgendwas kommunizieren, entweder hat er den Termin vergessen. Oder es ist ihn egal.

    Wo ist das Problem mit Stahl Emaile bis auf das Gewicht? Zugegeben etwas konservativ ,aber praktisch Überall und wohl kaum im dreistelligen Bereich, das ist doch verarsche.

    Mit den Fliesen hatte ich vorhin schon erklärt. Es sieht furchtbar aus. Ich hänge da mal ein paar Impressionen an.
    Als Allroundhandwerker bezeichnet er sich gern selbst, aber das hingerotzte wofür er Wochen braucht lässt das nicht erahnen.
    Eher das er sich an unserer Wohnung ausprobiert. Mal hier mal da etwas rumfrickelt, da bekomt man Bauchschmerzen was den Sanitärbereich angeht.

    Der Handwerker ist auch recht beratungsresistent, der will sichs einfach machen. Wo er keinen Bock drauf hat. Heisst es geht's nicht, wenn man nachbohrt und wenn dann bekommt man Mondpreise so dass man klein bei gibt.
     

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  6. #6 KO123, 16.05.2020
    Zuletzt bearbeitet: 16.05.2020
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    Die Wohnung sollte so schnell wie möglich bezugs fertig werden. Des wegen der gestrige Fertigstellungstermin.

    Wenn der in Tempo weitermacht wird's im August fertig.
     
  7. #7 Fabian Weber, 16.05.2020
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    Ja das glaubt Dir jeder, aber rechtlich ist das Wurscht.

    Jetzt bekommst Du halt genau die Miete weniger, die ein vernünftiger Fachbetrieb gekostet hätte, sorry für die ehrlichen Worte.

    Was ist das denn da für eine Lücke, wo gar keine Fliesen sind?
     
  8. #8 simon84, 16.05.2020
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    Oh

    das hatte ich übersehen .

    sieht verheerend aus
     
  9. KO123

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    Keine Ahnung was die Lücke soll, er hat wohl von der falschen Seite angefangen und dann hat's nicht mehr bis zur Wand gereicht. Richtige Struktur kann ich weder in seine Flieslegung noch in sonstigen arbeiten erkennen.

    Mehr als 1-2 Stunden die Woche scheint er auch nicht dort zu verbringen.

    Ja wir hätten uns nicht auf diesen Handwerker einlassen sollen aber wie kommen wir von dem los ohne das er uns noch mehr ruiniert.
     
  10. #10 Gast85808, 16.05.2020
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Also, ich würde den Ball mal sehr sehr flach halten. Offensichtlich ist da ein "Hausmeisterbetrieb" beauftragt worden, weils billich sein soll. Was da oben allein schon an Meisterbetrieben hätte tätig werden müssen, das ist niemand in einer Person.

    Und da bist Du als Auftraggeber wegen Schwarzarbeit auch mit dran.

    Rede mit ihm und komm zu einem vernünftigen Ende. Natürlich wird er nicht so blöd sein und sich selbst anzeigen, aber wer weiß...
     
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    Moment Mal. Wir haben ein schriftliches Angebot mit Gesamtpreis inkl. MwSt.
    Vorkasse gab es nicht Bar in die Hand sondern wurde überwiesen.
    Natürlich wollen wir am Ende wollen wir auch eine Rechnung für das Finanzamt. Hier soll nichts unter der Hand gemacht werden.

    Der Handwerker hat ein Ladengeschäft mit dem Maler- und Lackierarbeiten, Bodenverlegung, Trockenbau usw. beworben wird.

    Gut, könnte man als "Hausmeister"- Betrieb sehen, der günstigster ist aber ist das nicht legal? Das ist doch als für mich als Kunde nicht ersichtlich.
     
  12. #12 Fabian Weber, 16.05.2020
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    Also ich würde Ihn auch nicht das Bad machen lassen....

    Du kannst Ihn jetzt ganz klassisch in Verzug setzen und dann auf seine Kosten die Arbeiten nach Ablauf der Frist von einer anderen Firma ausführen lassen.

    Such das Gespräch und nimm da einen Fachmann dazu.
     
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    Genau.
    Alle Mängel fotografieren und schriftlich benennen und zur Mängelbeseitigung mit Frist bis zum.... auffordern.
    In gleichem Schreiben auf den vertraglich gesetzten Fertigstellungstermin verweisen, ihn hiermit in Verzug setzen und zur Fertigstellung bis zum .... auffordern. Sollte dies nicht klappen Kündigung androhen. Vorerst keine weitere Vorkasse zahlen

    Problem bei der Mängelaufnahme wird sein, dass Ihnen vermutlich nur die Hälfte auffällt. Ich würde mich nicht wundern, wenn die Badabdichtung unter den Fliesen auch totaler Pfusch ist.
     
  14. #14 Fred Astair, 16.05.2020
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    Welche Badabdichtung?
     
  15. KO123

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    Badabdichtung?

    Ja, das Bad ist der größte Pferdefuß, eigentlich sollten nur die alten Fliesen überfliest werden. Der Vormieter war Mietnomade mit Altvertrag und hat uns finanziell gut geschröpft. Wir haben 2 Jahre gebraucht um die Räumung der Wohnung durch zu kriegen. Und die hat auch nur geklappt weil er am Ende spurlos verschwunden war (und ist).

    Deswegen haben wir uns gegen eine "Luxussanierung" entschieden und eine kostengünstige Lösung bevorzugt. Damit überhaupt wieder etwas Geld reinkommt. Das es nun ein Fehler war ist uns nun auch klar.
     
  16. #16 Fabian Weber, 16.05.2020
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    Nein das war kein Fehler, was ist den an dem Bad so schlimm? hast Du ein paar Fotos, Bäder sanieren ist meine Leidenschaft hehe....Ich hatte mal in einer Wohnung gewohnt, wo die Hausverwaltung die Fliesen mit Fliesenfarbe lackiert hatte, das sah tatsächlich ziemlich top aus.
     
  17. Alex88

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    das hat damit auch nichts zu tun,
    da er Arbeiten Ausführt, die einer Meisterpflicht unterliegen, wird das als Schwarzarbeit geahndet,
    einige dich mit ihm und hake das als Lehrgeld ab
     
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  18. #18 simon84, 16.05.2020
    simon84

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    Wenn er was gut gemacht hat (streichen, Boden ausgleichen etc.) dann zahl ihm das ganz normal und er soll die Rechnung darauf ausstellen. den Rest da also ganz ehrlich die Fliesen das ist ja eine Frechheit.... da würd ich den auch nicht mehr an die Wanne etc lassen
     
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  19. Domski

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    Sieh zu, das du ordentlich ausgeführte Arbeiten abnimmst, zahlst und den Vertrag gütlich auflöst. Alles andere führt nur zu hohen Blutdruck und unnötiger Mehrarbeit. Das Bad lässt du am besten von einem Unternehmen machen, das Sanitär- und Fliesenleger beschäftigt. Dann hast du nicht den schwarzen Peter der Schnittstellen-Koordination am Backen und kriegst das auch zeitlich einigermaßen passend gelöst.
     
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  20. KO123

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    Wie formuliere ich das einstellen der Badarbeiten schriftlich aus?
    Tue mich ein Sachen Teilerfüllung recht schwer.
    Sollte ich das überhaupt in die Mahnung aufnehmen?
     
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Handwerker in Fertigungsverzug - Arbeiten abrechen und Vertrag kündigen ?

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