Handwerkerrechnung - Werkzeugvorhaltung

Diskutiere Handwerkerrechnung - Werkzeugvorhaltung im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Darf ein Handwerker Messgerätevorhaltung und andere Werkzeuge als Vorhaltung pauschal mit in die Rechnung einpreisen? Zumindest Kleinteile...

  1. #1 Berzuio, 13.12.2013
    Berzuio

    Berzuio

    Dabei seit:
    29.11.2013
    Beiträge:
    48
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Arzt
    Ort:
    Siegen
    Darf ein Handwerker Messgerätevorhaltung und andere Werkzeuge als Vorhaltung pauschal mit in die Rechnung einpreisen?

    Zumindest Kleinteile dürfen doch nicht pauschl berechnet werden soweit ich weiss.
     
  2. #2 Achim Kaiser, 13.12.2013
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

    Dabei seit:
    29.10.2005
    Beiträge:
    7.471
    Zustimmungen:
    7
    Eingepreist werden kann alles was nicht unter geringwertiges Wirtschaftsgut fällt.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  3. #3 Berzuio, 13.12.2013
    Berzuio

    Berzuio

    Dabei seit:
    29.11.2013
    Beiträge:
    48
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Arzt
    Ort:
    Siegen
  4. #4 Achim Kaiser, 13.12.2013
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

    Dabei seit:
    29.10.2005
    Beiträge:
    7.471
    Zustimmungen:
    7
    Na es kommt grundsätzlich mal drauf an um was wir reden :-).

    An einem Neubau mit einem definierten Leistungsumfang ist die Abrechnung von Gerätevorhaltung allgemein gesehen unüblich, heisst die Stellung der notwendigen Verarbeitungswerkzeuge z.B. für ein Rohrleitungsystem sind dort mit den Einheitspreisen abgegolten.
    (Ausnahmen wären sehr spezielle, unübliche Geräte und Taglohnarbeiten ).

    Anders kann es sich bei Umbauarbeiten darstellen die im Taglohn abgewickelt werden.
    Hier ist die Abrechnung Materialkosten, Stundenlohnkosten und Gerätevorhaltung durchaus üblich.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  5. #5 Berzuio, 13.12.2013
    Berzuio

    Berzuio

    Dabei seit:
    29.11.2013
    Beiträge:
    48
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Arzt
    Ort:
    Siegen
    Geht um 3 Heizungswartungen zu je 160 bis 190 Euro, die dann jeweils mit 30 euro Pauschalen für Industriestaubsauger, Messgerätevorhaltung etc beinhalteten.
    Dss finde dich schon sehr fragwürdig. ~100 Brutto dafür.
     
  6. #6 Achim Kaiser, 13.12.2013
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

    Dabei seit:
    29.10.2005
    Beiträge:
    7.471
    Zustimmungen:
    7
    Jetzt wirds heller ;-)

    Messgerät darfste gerne mal eins kaufen ... Preise findet selbst Google ... wobei der Kaufpreis nicht wirklich das Thema ist, sondern die Verschleissteile wie Sensoren, Pümpchen und die jährliche Kalibrierung ... ich bin da im Schnitt jedes Jahr nur für den Unterhalt nicht für die Anschaffung mit nem Betrag dabei der ÜBER der Abschreibungsgrenze liegt dabei.

    Für die Messkiste will ich pro Messung 15 Tacken plus MwSt haben.

    Für Kesselreinigungswerkzeug, Staubsauger und das ganze Verschleisslumpenzeug rechne ich bei ner *normalen* Kesselreinigung (also max. 2 Jähriger Turnus und nicht alle 10 Jahre mal mit Hammer und Meissel) 20 Tacken plus MwSt.

    Nichts ungewöhnliches also aus meiner Sicht und wenn ich die Kostenrechnung ansehe .... bleibt über alles gesehen in dem Bereich nix über - heisst ich erreiche grade mal Kostendeckung.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  7. #7 Gast036816, 13.12.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das ist nicht fragwürdig. er braucht die geräte, also muss der einsatz auch bezahlt werden. du darfst dich gerne mal mit der baugeräteliste beschäftigen, da werden die monatlichen fixkosten nach prozenten für reparatur, abschreibung und verzinsung aufgeschlüsselt. bei technikintensiven messgeräten sind ersatzteile sehr teuer, die nutzungszeit schon mal auf 5 jahre beschränkt und die vorhaltezeit beträgt auch schon mal zwischen 60 und 80 %, d. h. diese kosten müssen alle in der relativ geringen arbeitszeit von 20 bis 40 % in 5 jahren mit verdient werden.

    wie werden medizinische geräte finanziert, die nur 30 % während der jährlichen arbeitszeit zum einsatz gelangen?
     
  8. #8 Berzuio, 13.12.2013
    Berzuio

    Berzuio

    Dabei seit:
    29.11.2013
    Beiträge:
    48
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Arzt
    Ort:
    Siegen
    Gerade da gibt es zahlreiche gesetzliche Einschränkungen, wo z.B. der Lasereinsatz nicht mit "Laservorhaltepauschale" berechnet werden darf. Die Krankenkassenlobby ist da halt effektiver bei der Gesetzgebung als der "normale Verbraucher" als Handwerkerendkunde

    Danke für die Informationen:)
     
  9. #9 Gast036816, 13.12.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    und wie hoch ist der stundensatz vom lasereinsatz?
     
  10. juwido

    juwido

    Dabei seit:
    15.11.2006
    Beiträge:
    326
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Maschinenbauingenieur
    Ort:
    Dortmund
    Eigentlich sollten wir hier jetzt aber mal zwischen der Kalkulation und der Rechnung unterscheiden.
    Natürlich braucht der Handwerker alles Mögliche mal - und mal auch nicht. Deshalb muß der Stundensatz diese ganzen Kostenfaktoren ja auch irgendwie beinhalten...

    Aber auf der Rechnung braucht deshalb nicht alles einzeln aufgeführt zu sein:
    Pauschalen für PC, Sekretärin, Telefon, Fahrzeugbestückung, ...

    Sinnvoll kann hingegen eine separate Position für Geräte, besonders Leihgeräte sein, insbesondere wenn vorsorglich mehr mitgenommen werden musste, weil unklar war, was benötigt wird.

    juwido
     
  11. #11 midnight, 14.12.2013
    midnight

    midnight

    Dabei seit:
    21.06.2008
    Beiträge:
    150
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Stuckateurmeister
    Ort:
    Sundern
    letztendlich ist es doch egal was ich in meinem EP einrechne. Ob es der Bleistift ist der bei mir im Büro liegt oder weiß Gott was. Ich werde auch immer gefragt wenn wir Stundenlohn Arbeiten ausführen warum wir die Anfahrten berechnen wir kommen doch nur ein Ort weiter. Klar aber die Transporter bezahlen sich nicht von selbst, der Sprit, die Reparaturen etc...
    Ein guter Geschäftsmann muss dies überall mit einrechnen. Ein Kumpel von mir berechnet jede Anfahrt zum Kunden, so sagt er hat er zumindest jeden Monat die leasing raten raus. Ich finde das OK wenn ein Handwerker seine Arbeitsmittel in Rechnung stellt. Mann kann sich jetzt streiten ob ich unsere Glätten, Kellen, Baueimer berechne, aber zum kleinen Teil sind dieses auch im EP mit drin.
     
  12. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Da bin ich ganz Deiner Meinung. Zahle ihm 100,- € pro Stunde und er lässt die Pauschalen sicherlich weg. Oder 250,- € Wartungspauschale, dann taucht die Position auch nicht mehr auf der Rechnung auf.

    Aber egal wie, Du musst davon ausgehen, dass ein Betrieb seine Kosten mit einkalkuliert, denn wenn er das nicht macht, dann macht er nur noch eins.....in Kürze dicht.

    Was mich aber wundert, gerade das Handwerk rechtfertigt doch die Höhe seiner Stundensätze damit, dass auch hohe Betriebs-. und Investitionskosten anfallen, und die Lohnkosten ja nur einen kleinen Teil ausmachen. Demzufolge müssten aber Werkzeuge, und dazu zählt ein Messgerät oder der Industriestaubsauger, schon im Stundensatz enthalten sein. Eine nochmalige Verrechnung wäre demnach unsinnig, oder halt Gewinnoptimierung.

    Manchmal habe ich den Eindruck, dass die Kunden zwar immer nach Transparenz schreien, aber letztendlich doch nur Betrag xxx,- € gewünscht wird.
     
Thema: Handwerkerrechnung - Werkzeugvorhaltung
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. maschinenpauschale handwerkerrechnung

    ,
  2. werkzeugvorhaltung

    ,
  3. werkzeugpauschale

    ,
  4. gerätevorhaltung,
  5. was ist insgemeinkostenzuschlag handwerkerrechnung,
  6. messgeräteeinsatz berechnen,
  7. maschineneinsatz berechnen handwerk,
  8. darf rechnung Kleinteile enthalten,
  9. gerätevorhaltung solarpumpe,
  10. vorhaltung handwerk,
  11. spezielle messgeraete handwerker in rechnung stellen,
  12. rechnung maschinenabnutzung,
  13. Werkzeug auf Handwerkerrechnung,
  14. fahrzeugvorhaltung werkzeugvorhaltung Handwerker,
  15. handwerkerleistung werkzeugpauschale,
  16. dachdecker stellt arbeitsgerät in rechnung,
  17. vorhalten bauwesen,
  18. vorhaltung bauwesen,
  19. Verschleiß einberechnen Preis Handwerk maschine,
  20. geraetevorhaltung,
  21. darfhandwerker werkzeug in rechnung stellen,
  22. meßgeräte und werkzeugvorhaltung,
  23. hamdwerker rechnung.werkzeug,
  24. darf handwerker werkzeug berechnen,
  25. Messgeräteeinsatz in Rechnung stellen
Die Seite wird geladen...

Handwerkerrechnung - Werkzeugvorhaltung - Ähnliche Themen

  1. Kürzung der Handwerkerrechnung wegen Abdichtung

    Kürzung der Handwerkerrechnung wegen Abdichtung: Meine Abdichtung im Bad wurde nicht nach den Vorgaben der DIN 18534 erstellt. Konkret geht es darum, dass die Abdichtung nicht im System nach...
  2. Frage zu Handwerkerrechnung

    Frage zu Handwerkerrechnung: Durch einen Auffahrunfall wurden 3 Abdeckplatten einer Gartenmauer verschoben und mussten neu verlegt werden. Von der Firma wurden 25 kg...
  3. Handwerkerrechnung

    Handwerkerrechnung: Hallo, hab da mal die ein oder andere Frage zu einer Handwerker/Kundendienstrechnung. Hatte neulich ein problem mit meiner Haustür. Habe...
  4. Handwerkerrechnung für nicht selbst bewohntes Haus

    Handwerkerrechnung für nicht selbst bewohntes Haus: Neben meinem Neubau bin ich Eigentümer eines Ende der 1950er errichteten Hauses, das mietfrei von meiner Mutter bewohnt wird. Da meine Mutter...