Hangbefestigung an Grundstücksgrenze

Diskutiere Hangbefestigung an Grundstücksgrenze im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo zusammen, icj würde mich über euer Expertenwissen zu folgendem Sachverhalt freuen: Wir schütten unser Grundstück straßenseitig au zur...

  1. #1 becci251, 28.05.2023
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    Hallo zusammen,

    icj würde mich über euer Expertenwissen zu folgendem Sachverhalt freuen:
    Wir schütten unser Grundstück straßenseitig au zur Ebnung unseres Gartens, sodass ein Hang von ca. 3.50 abzufangen ist. Als Grenzbebauung sind in RLP Stützmauern mit max 2m Höhe zulässig, die wir mit L-Steinen in dieser Höhe umsetzen werden. Jetzt ist die Frage, wie wir die übrigen 1.50m abfangen können. Der Vorschlag unserer Architektin war, nach 3m Grenzabstand wieder eine Reihe L-Steine zu setzen, was aber utopisch teuer ist und viel Gartenfläche kostet.

    Unser Landschaftsbauer machte heute den Vorschlag, nach den L-Steinen ca 1.50m ebene Fläche für eine Bepflanzung zu ziehen und dahinter eine Mauer aus Wasserbausteinen zu errichten, die den übrigen Hang abfängt. Lt seiner Aussage brauche man dafür keine Genehmigung, da diese Mauer als Landschaftsgestaltung gelte.

    Könnte man auf die L-Steine noch eine Böschung anschließen, oder zählt diese auch als Grenzbebauung?

    Vielen Dank vorab für eure Ideen und Hinweise!

    Liebe Grüße
    Rebecca
     
  2. #2 Kriminelle, 28.05.2023
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    Ich verstehe das nicht: ihr schüttet soweit auf, dass ihr mit dem Vorgarten strassenbündig seid… und dann entsteht ein Hang?
    Oder entsteht der Hang dann an den Nachbarseiten?
    Wahrscheinlich ist der Drops schon gelutscht, denn warum muss man denn immer das Grundstück in Höhe der Straße bringen?
    Eine ordentliche Drainage kommt doch in den meisten Fällen günstiger, und die Natur wird nicht drangsaliert.


    Siehe unten
    Das kommt einem Hang nach, nur dass abgefangen wird. Nach meiner Meinung ist das vernünftig, wenn man an den Rand eine Bepflanzung setzt und dann wieder etwas höher wird. Und ob man Hang macht oder eben den Hang abfängt und dadurch eine terrassenförmige Bebauung erwirkt, ist nach meinem Wissen erlaubt.
     
  3. #3 VollNormal, 28.05.2023
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    Ich verstehe das eher so, dass das Grundstück zur Straße hin abfällt und jetzt aufgefüllt werden soll, um eine ebene Fläche zu haben. Das Niveau soll dann 3,5 m über OK Straße liegen. Direkt an der Grundstücksgrenze sollen 2 m hohe L-Steine gesetzt werden, mehr ist als Grenzbebauung nicht erlaubt. Bleiben noch 1,5 m, die so gesichert werden sollen, dass die ebene Fläche möglichst groß wird.

    Ich weiß zwar nicht, wie das bauordnungsrechtlich zu bewerten ist, gebe aber zu bedenken, dass auf den L-Steinen wohl auch noch eine Absturzsicherung vorzusehen ist. Falls diese bei der Höhe der Grenzbebauung mitzählt, wird der Plan in der Form nicht funktionieren.
     
  4. #4 becci251, 28.05.2023
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    Vielen Dank schon einmal für eure Antworten.
    Genau, wie @VollNormal schreibt, fällt das Eckgrundstück zur Straße hin ab, sodass wir Richtung Nordosten diesen immensen Hang abfangen müssen. Danke für deinen Hinweis bzgl Zaun, da muss ich mich wohl mal in die Verordnungen einlesen.

    Habt ihr eine Idee, ob es vielleicht Tricks (natürlich legal) gibt, innerhalb der 3m Grundstücksgrenze mehr als 2m abfangen kann? Als Alternative fällt mir noch ein, das übrige Gefälle über die Terrasse mit Stufen abzufangen.

    Ich füge euch mal einen Screenshot des geplanten Bauvorhabens ein, auf dem die beiden Stützmauern, die die Architektin vorschlägt, schon eingezeichnet sind.

    Liebe Grüße
    Rebecca
     

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  5. #5 Kriminelle, 28.05.2023
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    Die Zeichnung bringt etwas Licht in die Frage. Danke.
    Ich kann auch lesen, dass das Haus noch nicht gebaut ist.
    Insofern verweise ich nochmal auf meinen ersten Beitrag: ich würde mich gar nicht „trauen“, so ein 2-Meter-Ding an die Straße zu setzen. Aber hier in NDS ticken die Uhren wohl auch anders als in RLP. Bei uns gibt es zb viele Deiche und Hügel, keine Berge. Insofern passt man sich dem Grund an und vergewaltigt es nicht. Keiner hier würde aufschütten, sondern eher das Haus dem Niveau anpassen, indem man es tiefer setzt als die Garage und mit einer kleinen Rampe/Treppe modelliert, bevor man aus einem Grundstück eine Festung macht.
    Bei Deiner wiederholt definierten Frage zu mehr als 2 Meter auf der Grenze bin ich da wohl dann raus.
     
    Fred Astair gefällt das.
  6. #6 VollNormal, 29.05.2023
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    Ich lese auf dem Plan mehrmals "BHL", was ich als "Bauherrenleistung" deute. Daraus schließe ich, dass es sich um ein Vorhaben mit GU handelt und vermute, dass die Architektin in dessen Auftrag handelt. Da sich die "BHL" auch auf die Erdbewegungen beziehen, empfehle ich dringend, zu prüfen ob denn das geplante Geländeniveau auch wirklich geschickt gewählt wurde. Mit Blick auf den Bebauungsplan ist da (nach den Anmerkungen zu urteilen) wohl ein gewisser Spielraum vorhanden.
     
  7. #7 WilderSueden, 29.05.2023
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    Hier würde sich anbieten, den Garten in zwei Ebenen zu trennen und z.B. die 1,50m an der Terrassen abzufangen. Mehr noch: ein klassisches Hanghaus (im EG rein, im UG in den Garten) würde wohl viel besser mit dem Gelände arbeiten. Alles einebnen und nachher 3,5m abzufangen ist sicherlich keine billige Lösung
     
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