Hanggrundstück, Vollgeschosse, Traufhöhe

Diskutiere Hanggrundstück, Vollgeschosse, Traufhöhe im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Servus zusammen, als Statiker bin ich leider in der BayBo nicht so versiert, wie ich es gerne wäre, deshalb benötige ich mal eure Hilfe zum...

  1. CMH

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    Servus zusammen,

    als Statiker bin ich leider in der BayBo nicht so versiert, wie ich es gerne wäre, deshalb benötige ich mal eure Hilfe zum Thema Hausbau auf Hanggrundstück.

    Folgende Situation: Wir wollen an einem Hanggrundstück in Bayern bauen. Der B-Plan begrenzt das Vorhaben auf "max. 2 Vollgeschosse". Außerdem wird eine "max. zulässige traufseitige Wandhöhe" von 6,5 m vorgesehen. Ich habe die Situation im angehängten Bild kurz aufskizziert. Das Ursprungsgelände fällt mit etwa 10%.

    Hanggrundstück_Skizze_Gelände.jpg

    Meine Planung: Das unterste Geschoss soll nicht als "Vollgeschoss" gelten. Daher darf doch OK Decke im Mittel nicht höher als 1,40 über GOK liegen. Ich gehe davon aus ich nehme die Def. "Geschoss" gem. Art. 2 (7) BayBO, da es die Vollgeschoss-Definition meines Wissens nach nicht mehr gibt. Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege!
    Frage zur Geschossdefinition: Gilt für diese Festlegung das geplante Gelände (in der Skizze gelb), oder das Ursprungsgelände (in der Skizze rot)? Und wo ist das festgeschrieben?

    Frage zur Traufhöhe: In der Skizze habe ich ja talseitig eine höhere Traufhöhe, als bergseitig. Wird der ungünstigere Fall (talseitig) betrachtet, oder kann ich den Mittelwert bilden?

    Vielen Dank für eure Hilfe und beste Grüße!
     
  2. #2 simon84, 11.06.2022
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  3. Dimeto

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    Besser Art. 83 (6), kommt beim KG aber glaube ich aufs selbe raus.
    Das geplante.
    Das ergibt sich aus der BayBo, der gängigen Praxis und einschlägigen Rechtsprechung.
    Das sollte aus dem Bebauungsplan hervorgehen.
     
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  4. #4 hanghaus2000, 11.06.2022
    hanghaus2000

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    Was sagt denn der BBP dazu? Oder gibt es keinen?
     
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