Haus abdichten! Kellerwände über Winter trocknen lassen ?

Diskutiere Haus abdichten! Kellerwände über Winter trocknen lassen ? im Sanierungskonzept & Kostenschätzung Forum im Bereich Altbau; Servus und guten Tag ich hab letztes Jahr ein Haus gekauft Baujahr 1970! Das der Keller bzw die Wände (im Erdreich) nass sind wusste ich! Worum...

  1. Majorr

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    Servus und guten Tag

    ich hab letztes Jahr ein Haus gekauft Baujahr 1970! Das der Keller bzw die Wände (im Erdreich) nass sind wusste ich!

    Worum es konkret geht, ich schachte morgen in eigenleistung das aus Haus! Ist es unbedenklich die Wände über Winter offen zu lassen? Gibt’s irgendwas was ich beachten sollte das der Graben so lang auf bleibt ?
     
  2. #2 petra345, 03.11.2023
    Zuletzt bearbeitet: 03.11.2023
    petra345

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    Wenn es starken Frost gibt kann das Fundament auffrieren und das Haus auch anheben. Also Finger weg.

    Die Grabenwände würden beim Frost zwar fest werden aber anschließend durch den Frost besonders locker auftauen und keinen Halt bieten. Frostgare sagt der Gärtner dazu.

    Ab 1,2 m Grabentiefe sind die Grabenwände einzuschalen und abzustützen. Der Aushub darf nicht unmittelbar an der Grabenwand abgelagert werden.

    Also die Füße stillhalten und warten bis der Arbeitsanfall vorüber ist und im Frühjahr anfangen.
    .
     
  3. #3 VollNormal, 03.11.2023
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    Kuckst du in den Standsicherheitsnachweis und das zugehörige Baugrundgutachten, da sollte drin stehen, wie die Baugrube zu schützen ist.
     
  4. BaUT

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    Wo gibts denn sowas bei einem Haus von 1970?
    Habe bisher in Bauunterlagen von 1970 noch nie Anweisungen für die Baugrube gelesen weder in der Statik noch im Bodengutachten.

    Die Hinweise von @petra345 bzgl. des Baugrubenverbaus solltest du UNBEDINGT oder alternativ entsprechende Abböschungen vornehmen. Du wärest nicht der erste der in einer Baugrube bei Erdrutschungen verschütt geht und mit Kopf zwischen den Knien erstickt. Hatten wir leider bei uns im Dorf vor ein paar Jahren genau bei diesen Arbeiten auch - einen solchen tödlichen Arbeitsunfall.

    Ansonsten tut es sicher nicht Not den Bau den ganzen Winter über offen stehen zu lassen.

    - Freibuddeln
    - schadhafte Altabdichtung runterfräsen (lassen)
    - offene Fugen mit Pinselputz füllen
    - mineralische Dichtungsschlämme (sulfatbeständig und geeignet für für den Einsatz bei rückwärtige Durchfeuchtung) auftragen
    - PMBC oder FPD auftragen
    - Dämmung?
    - Verfüllschutz anbringen
    - zumachen

    Schaffste das noch vor dem Wintereinbruch?

    Das alte 36,5er KS-Mauerwerk kann dann nach innen austrocknen.
     
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  5. #5 VollNormal, 03.11.2023
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    Wieso Unterlagen von 1970? Die Ausschachtung soll doch in 2023 passieren. Da braucht es eine neue Statik. Ganz abgesehen davon, dass der jetzt angedachte Lastfall in der Bauphase überhaupt nicht vorgekommen ist.
     
  6. BaUT

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    Statik für nachträgliche Bauwerksabdichtung? Wo holste das denn her?
     
  7. #7 VollNormal, 03.11.2023
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    Nicht für die Abdichtung, sondern für die Standsicherheit während die Fundamente freigelegt sind. Oder soll nur der obere Teil der Wand gedichtet werden?

    Der TE will ja nicht abschnittsweise gemäß DIN 4123 vorgehen, sondern "die Wände", also mindestens zwei (ich befürchte aber, gleich alle auf einmal) freilegen und die Grube über den Winter offen stehen lassen. Und das ist definitiv keine gute Idee, wenn er nicht genau weiß, dass sowohl die Grabensohle als auch die Grabenwand bei Frost und Nässe (und das womöglich noch im Wechsel) dauerhaft standfest sind.

    Die möglichen Folgen zeigt sehr anschaulich dieses Video.
     
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