Haus auf fremden Grundstück bauen?

Diskutiere Haus auf fremden Grundstück bauen? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wie ist folgende Situation: Meine Schwester besitzt ein Grundstück in Oberfranken dass sie nicht braucht neben ihrem Wohnhaus. Ich würde...

  1. #1 Bauernbua, 17.06.2023
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    Hallo, wie ist folgende Situation:
    Meine Schwester besitzt ein Grundstück in Oberfranken dass sie nicht braucht neben ihrem Wohnhaus.
    Ich würde dort gerne ein wohnhaus für mich hinbauen.
    Möglich wäre es da hinzubauen, da sie ursprünglich selber dort mal noch was bauen wollte also das wäre kein problem baurechtlich.
    Wie ist das am besten zu lösen wenn ich ein Haus auf fremden Grundstück bauen will?

    -kann/darf sie mir das Grundstück schenken? Notar, steuern ect fällt dann an nicht zu wenig oder?

    -dürfte ich auf einem Fremden Grundstück bauen wenn es der eigentümer erlaubt? Haus würde dann ja ihr gehören theoretisch oder :D ? Also sie behält das Grundstück und ich baue drauf.

    -wäre es klüger wenn offiziell Sie das haus bauen würde und ich einfach sämtliche Rechnungen zahle was beim hausbsu anfällt oder ihr das geld gebe? Dass sowas gewaltig schief gehen kann bei streit ist mir bewusst, möchte nur alle möglichleiten durchspinnen.

    - oder sie baut das haus ganz offiziell zahlt alles offiziell und vermietet es dann an mich und ich zahl so lange miete bis ich den preis des hauses abbezahlt habe, danach zahl ich 0€ miete. Wobei das problem is dass sie die miete dann wieder versteuern muss...

    Ich habe keine ahnung und bin für alle tipps offen.

    Bitte seit gnädig mit meiner unwissenheit. Ich frag sowiso beim steuerberater noch aber würd gern schon mal paar Ideen wissen:)

    Vielen dank.
     
  2. #2 Gast 85175, 17.06.2023
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    Natürlich darf die das.

    Ja also, bei einem geschenkten Grundstück kommts darauf dann wohl nicht mehr an...

    Das wäre mE einfach nur umständlich und sehr risikoreich (sie könnte auch tot umfallen, man weiß es alles nicht)...

    Wozu soll das alles gut sein? Einfach nur damit es umständlich ist? Ich verstehe das alles nicht...
     
  3. #3 Bauernbua, 17.06.2023
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    Ok das wusst ich nicht also reicht es dann nur die hausgrunfläche zu verschenken also z.b 10x12m also 120m² dass ich da drauf bauen kann?
    Welche kosten fallen da an wenn man was verschenkt? Steuer? Notar? Nur ungefähr hab davon keine ahnung ob man da von 1000 oder 30.000 euro redet.
     
  4. SIL

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    Nein!
    Schenkungssteuer ist wie Erbschaftssteuer mit relativ hohen Freibetrag, ob dort eine Steuer entsteht m² x Richtwert = x wenn x unter dem 'Freibetrag' keine Steuer, übrigens ist diese Schenkung trotzdem meldepflichtig an das FA .
    Deine Kosten
    Teilung Grundstück ( wenn nicht bereits erfolgt )
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    Notar Grundbuch / Kataster
    Glaskugel sagt , da ja Angaben fehlen ab 5000 ca wenn es günstig ist.
    Geschwister sind 20000 frei wenn ich mich nicht irre , du kannst das aber teilen alle paar Jahre - also nicht wie Erbschaftssteuer
     
  5. #5 VollNormal, 17.06.2023
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    Schenkungssteuer - keine Ahnung, dürfte größenordnugsmäßig mutmaßlich irgendwo in der Gegend der Erbschaftssteuer liegen.
    Notarkosten - x,xx % vom Nennwert, egal ob geschenkt oder vererbt oder gekauft.
    Gebühren beim Grundbuchamt für die Umschreibung - kuckst du Gebührenordnung des zuständigen Amtes.

    Eventuell eine Alternative (bitte gründlich prüfen (lassen)) wäre, das Grundstück zu pachten.

    Du brauchst da m.E. steuerliche und rechtliche Beratung, die beiden Themen greifen da eng ineinander.
     
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  6. #6 WilderSueden, 17.06.2023
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    Ich würde auf jeden Fall darauf achten, dass das Haus selbstständig lebensfähig ist. Sprich: Flächen für Außenanlagen und eigene Zufahrt(smöglichkeit) oder eingetragenes Wegerecht. Wer weiß welches Verhältnis du zu deiner Schwester in 10 Jahren hast...
     
  7. #7 Kriminelle, 17.06.2023
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    Nein. Und wenn Du es einfach so machst, weil Du keine Bank um Geld fragen brauchst, dann wäre es ihr Haus.
    Warum sollte _sie_ ein Haus bauen? _Du_ willst doch bauen?!

    Warum sollte sie das tun? Ein Hausbau macht man nicht nebenbei..

    Ja..
    .., aber natürlich in einer Größe, die mit Abstandsregeln und BPlan auch allein für ein Haus brauchbar ist. Bei einer GRZ von 0,2 braucht es schon 600qm für ein Haus mit Grundfläche von 120qm. Es gibt auch Gegenden, da gibt es Mindestgrössen für Bauland, bei uns zb 650qm.
     
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  8. #8 Viethps, 18.06.2023
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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    Grundstück pachten ist das einfachste. Da ist allerdings auch Beratung erforderlich wegen der Rechtsfolgen ( z. B. Erbpacht )
     
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  9. #9 nordanney, 18.06.2023
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    Finanzierbar allerdings nur und ausschließlich bei Erbpacht. Es gibt keine andere Pachtmöglichkeiten, die eine Bank akzeptiert.
    Rechtsfolgen bei Erbpacht sind i.d.R. beim Einfamilienhaus und dem damit 08/15 zugrunde liegenden Erbbaurechtsvertrag annähernd vernachlässigbar.
     
  10. #10 Viethps, 18.06.2023
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    Es gibt eventuell einen Zusammenhang mit einer Hofstelle!?
     
  11. #11 Bauernbua, 18.06.2023
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    Nein wiso? Es handelt sich um ein Grundstück meiner schwester. Diese hat vor ca 15 jahren dort ein haus gekauft. Da derjenige der daneben ein haus hinbauen wollte abgesprungen ist hat sie beide grundstücke gekauft damit sie keinen blöden nachbarn bekommt. Da ich jetzt ein haus bauen möchte bietet sich das an. Das ganze ist aber EIN grundstück und nicht geteilt. Das wurde damals nicht mehr gemacht. Wie ist das mit erbpacht? Muss mich da mal informieren. Gehört das dann mal iwann mir oder ist das sowas wie die kirche oft macht dass ich fas für z.b 100 jahre habe und danach gehörts wieder ihr samt haus? Wäre mir egal so alt werd ich eh nicht. Nach mir die flut.
     
  12. #12 nordanney, 18.06.2023
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    Du musst Dich schon entscheiden. Entweder beide = zwei oder EIN grundstück
    Lies Dich ein. Nach z.B. 100 Jahren gibst Du das Erbbaurecht samt Haus zurück und bekommst einen finanziellen Ausgleich (Höhe kann man regeln - meistens 3/4 des Marktwertes). Das Erbbaurecht ist quasi einem Grundstück gleichgestellt - dieselben Rechte und Pflichten (sofern im Vertrag nichts anderes geregelt wird). Zahlst dafür eine Pacht.
    Aber eine Grundstücksteilung braucht Ihr auf jeden Fall.
     
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  13. Dimeto

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    Dann wäre eine ideelle Teilung nach WEG noch ein Möglichkeit, um die Vermessungskosten zu sparen, was ich natürlich nicht gutheiße :lock. Die Nutzungsrechte am Grundstück können dann unabhängig von baurechtlichen Zwängen (z.B. Abstandsflächen) individueller geregelt werden.
     
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  14. #14 Bauernbua, 20.06.2023
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    Hab mit dem steuerberater mal gesprochen. Mit einer schenkung würde die höchste steuerlast anfallen. Ansonsten ging nur noch erbpacht.

    Wie ist das bei erbpacht wenn die 50- 99 jahre um sind? Das grundstück geht an eigentümer zurück. Das haus könnte der grundstücksbesitzer zu ⅔ des verkehrswertes oder anders vereinbart ablösen?
    Was ist wenn er es aber nicht möchte?
    Muss es der hausbesitzer dann abreissen?
    Mal angenommen er möchts nicht verlängern die pacht. Wer legt den wert des hauses fest?

    Mich geht das dann nix mehr an aber mich interessierts
     
  15. #15 nordanney, 20.06.2023
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    Man kann alles vereinbaren, was man möchte, z.B.:
    - einseitige Verlängerungsoption für weitere 99 Jahre (50 Jahre beim EFH ist ein No Go) für den Pächter
    - Entschädigungsleistung über X% - es können auch 100% des Markwertes sein (durch Gutachter festgelegt)
     
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  16. #16 hanghaus2000, 20.06.2023
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    Nach Ablauf der Erbpacht kauft der EIgentuemer des GS das Haus zu festgelegten Konditionen. Was dann damit passiert ist den Sein Problem.
     
  17. #17 Bauernbua, 20.06.2023
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    Was wenn der grundstücksbesitzer das haus nicht möchte? Muss hausbesitzer es abreissen auf eigene kosten?
    Auf ein 100 jahre altes haus ist der verpächter vll gar nicht scharf?!

    Ansonsten kann es der verpächter natürlich zur festgelegten summe kaufen.
     
  18. #18 klappradl, 20.06.2023
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    Welchen Verkehrswert hat denn das Grudstück (wenn es geteilt wäre)?
     
  19. #19 nordanney, 20.06.2023
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    Das muss er sich 99 Jahre vorher überlegen.
    Davon abgesehen, gibt es auch einen gesetzlichen Abwehranspruch. Der Grundstückseigentümer unterbreitet ein Verlängerungsangebot. Schlägt der Erbbauberechtigte dieses aus, erlischt der Anspruch auf Entschädigung.
    Und ja, dann gehört es ohne Zahlung dem Grundstückseigentümer und im schlimmsten Fall kann er es abreißen (es muss es ja nicht).
    Erstens sind Häuser nach 100 Jahren nur dann abbruchreif, wenn man 100 Jahre nichts dran tut. Und wenn es abbruchreif ist, muss er auch "nur" den Abbruch (sofern er es will) bezahlen. Aber es muss keine Entschädigung dafür bezahlen.
    Das ist aber nur ein theoretischer Fall, für die Praxis nicht relevant.
     
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  20. #20 hanghaus2000, 20.06.2023
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    edit @nordanney hat es schon gesagt.
     
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