Hausbau mit Bauzeichner, Statiker, Bauleiter?

Diskutiere Hausbau mit Bauzeichner, Statiker, Bauleiter? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Ach Willo, informier Dich doch mal bitte über die HOAI. Die heisst zwar "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" gilt aber für alle...

  1. MikeR

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    Hmmmm, wenn man den "Experten" persönlich kennt, wird aber sicher auch mal ein anderer, meist doch seeeeehr dunkeler Preis angeboten. Das ist in der derzeitigen wirtschaftlichen Lage natürlich unter Umständen für den ein oder anderen Bauherren sicherlich nicht unangenehm. Womit ich aber niemandem was unterstellen will !!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Das betone ich bitte sehr !!!!!!!
     
  2. parcus

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    Es gilt wohl für jeden Beruf das es gute und schlechte Absolventen gibt. Auch hatte ich während meinem Studium sehr gute Praktiker als Lehrbeauftragte. Mein erstes Haus habe ich zudem mit 18 Jahren gebaut und die Pläne und Statik ein Jahr nach Fertigstellung gemacht, wie es jemanden aufgefallen war,...

    Auch sollten die Architektenkammern noch heute Ausnahmen kennen.

    Was soll es also, schließlich ist hier auch niemanden bislang aufgefallen, das ein "KfW 40" gebaut werden soll ?

    Sind diese Planer dann die HOAI wert ?
     
  3. #23 Ralf Dühlmeyer, 30.07.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Und wo ist das Problem dabei?

    Wir wissen nicht, ob der Frager KfW-Mittel bekomen möchte (dann geht es wahrwscheinlich um den Nachfolger von Ee 55, dessen Namen und Inhalt noch keiner kennt) oder ob es ihm um ein bestimmtes Dämmniveau geht.
    DANN kann man durchaus auch KfW 40 vereinbaren, denn die Bedingungen sind ja immer noch bekannt.

    Also mal gaaaanz logger bleiben - ja.

    ************

    Ausserdem könnten wir jemanden hauptamtlich einstellen, der die Laienfrager darauf hinweist, dass
    • Rehgipsplatten eigentlich Gipskartonplatten sind,
    • Ytong richtig Porenbeton heisst,
    • eine Unterspannbahn bei Vollsparrendämmung Unterdeckbahn heissen müsste,
    • der Bauträger oft genug ein GÜ ist,
    • WU- Beton heute Beton mit geringer Wassereindringtiefe heisst,
    • KfW ?? heute KfW ?? und demnächst KfW ?? heisst,
    • ..........................

    Du kannst natürlich gerne diesen Job ehrenamtlich übernehmen :D.
    Bis dahin wissen wir aber in der Regel, was der Fragesteller WIRKLICH meint.
    :deal
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Und viele die´s nicht wissen.....antworten trotzdem. :mega_lol:
    Also, alles in bester Ordnung.

    Gruß
    Ralf
     
  5. JensG

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    "KfW40" nenne ich es bloß, weil es so (oder besser) im Bebauungsplan vorgegeben ist. Natürlich werden wir auch die aktuellen EnEV-Vorgaben berücksichtigen.

    Welche "gemeinen Details" bei KfW40 wären denn zu erwarten, die nicht im Zusammenspiel mit einem kundigen TWP Berücksichtigung fänden? Oder anders: Erfordert die Vorgabe KfW40 ein solch fundamentales Verständnis von Zusammenhängen im Grundriss-Design, dass dies für einen Bauzeichner nicht zu schaffen ist?
    Ich habe eben nochmal mit dem BZ darüber gesprochen. EFHs entwirft er schon seit Jahren zur Zufriedenheit der Kunden und die nicht trivialen Details zur KfW40-Beschaffenheit werden in enger Zusammenarbeit mit dem TWP abgestimmt. (Mir ist aus den Grundriss-Diskussionen hier schmerzhaft klar, dass vom zufriedenen Kunden nicht auf einen guten Grundriss zu schließen ist.) Ist das als Blauäugigkeit des BZ zu interpretieren, die mich Reißaus nehmen lassen sollte? Oder hat er Recht mit dieser Aufgabenteilung?
    (Ich habe das Thema noch nicht ad acta gelegt, weil die bisherigen Gespräche mit dem BZ sehr zufriedenstellend waren. Aber eure kritischen Beiträge erschweren mir die Zuversicht natürlich schon. Und das ist sicherlich auch gut so, daher vielen Dank!)
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 30.07.2009
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    KfW irgendwas ist mehr als ein paar Details oder ein energetisch optimierter Grundriss oder oder oder

    Es ist das alles zusammen.

    Und wenn ich um jedes Detail meinen Statiker/EnEV-Nachweiser anrufen müsste - uijuijui.
    Könnt ichs nicht alleine und würd nicht anrufen, gäbs nachher bei der Ausführungsplanung Stimmung.

    Sicherlich mag es BZ geben, die aus langjähriger Erfahrung in einem guten Büro so etwas können.
    Und es gibt auch Architekten, die weniger zu Stande kriegen als ein BZ-Azubi im 2 Lehrjahr.

    Aber in der Regel solltest Du bei einem Planer besser als bei einem Zeichner aufgehoben sein.

    Unabhängig von der Qualität stellt sich mir die Frage der Bezahlung des BZ.
    Denn wenn der kein freier Mitarbeiter ist (also als BZ selbstständig) oder einen Nebenerwerb angemeldet hat, kommst Du da schnell in Grau- bis Schwarz(arbeits)zonen, die auch für Dich gefährlich werden können.

    Das Thema Haftpflicht hatten wir ja schon.

    *******************

    @ parcus :p Soviel zum Thema - Honorar nach HOAI nicht wert. Siehste.
     
  7. parcus

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    @Ralf Dühlmeyer

    kein Problem entweder tritt das Trio als GU oder Arge auf,...wen interessiert dann die HOAI ?

    Ob nun ein Bauingenieur oder ein Architekt ein Detail macht, naja, ein Bauingenieur wird damit keine Probleme haben, schließlich hat er es gelernt.
    Insbesondere bei energetisch hocheffizienten Gebäuden, hätte ich da so meine Zweifel, denn da muss man auch rechnen können.
     
  8. #28 Bughandle, 30.07.2009
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    Interessante Diskussion.
    Mir ist das Thema Haftpflicht nicht klar, warum wäre das auch kein Problem?
     
  9. mls

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    weil a.+i. (......) versichert sind?
    oder worauf zielt deine frage?
     
  10. parcus

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    Muss der Bauvorlageberechtigte nicht immer den Versicherungsnachweis führen,
    egal ob a || i || sonstwas ?
     
  11. JensG

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    Ich brauch jetzt mal Butter bei die Fische!
    Wir hatten ja außer dem unkonventionellen Duo+TWP noch einen Architekten in der Auswahl. Der hat auch durchaus einen großen Vertrauensvorschuss, wobei er den schon ziemlich aufgebraucht hat dadurch, dass er 3 erinnernde Bitten und 5 Wochen brauchte, uns seine "Honorarofferte" zu unterbreiten (die er uns von sich aus angeboten hatte). Heute, am Ende unserer Geduld, kam sie endlich:

    Seine Offerte beläuft sich auf brutto 55.070 € (wobei noch 2% Skonto und 5% Schnellvergaberabatt abgehen können), berechnet nach der demnächst gültigen HOAI:
    - Architektenleistungen 1-8: 33.320 €
    - Tragwerksplanung 1-6: 7.500 €
    - Technische Ausrüstung (Haustechnik) 1-8: 11.500 €
    - Vermessungstechnische Leistungen: 1.000 €
    - Leistungen der Bauphysik, Wärmeschutznachweis nach EnEV (inkl BDT): 1.750 €

    Meine Fragen dazu:
    - Ist das ein angemessener Preis für die Leistungen?
    - Was bedeutet "Technische Ausrüstung (Haustechnik)" konkret?
    - Leistungsphase 9 ist nirgendwo dabei. Zurecht?
    - Wie optmistisch muss man sein, um bei den Kosten noch unter 300 k€ insgesamt für ein weitgehend bezugsfertiges Haus zu bleiben? Grenzenlos? (Der Architekt kennt die Zahl und geht im Anschreiben auch nochmal darauf ein).

    (Ganz klar: das unkonventionelle Duo ist bei den mir bekannten Kosten entsprechend den obigen "Architektenleistungen" billiger. Ob es auch günstiger ist, werden wir nie rauskriegen können, weil wir nur einmal dieses Haus bauen.)
     
  12. #32 Thomas B, 05.08.2009
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    Moin!

    Das meiste halte ich für i.O., allerdings finde ich die "Technische Ausrüstung" unnötig.....im Allgemeinen!

    in der tat hatte ich bis dato erst einmal den Fall, daß für ein EFH ein TGA-ler hinzugezogen wurde (das war 1996...glaube ich). Falsch ist es natürlich nicht...fürwahr. Ob es allerdings wirklich eines Projektanten bei einem EFH bedarf wage ich mal in Frage zu stellen.

    Natürlich wären dem Architekten dann -wqenn erdiese Gewerke mitkoordiniert- hier ein zusätzliches Honorar zu löhnen. Sicher aber keine 11.500,00.

    Was ist denn ein "Schnellvergaberabatt"?????????? Klingt schon sehr merkwürdig...naja.

    Gruß

    Thomas
     
  13. #33 Ralf Dühlmeyer, 05.08.2009
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    Sag mal, sind wir hier bei den Drückerkolonnen einiger Kaminhersteller - oder wie???? :mauer

    Drehen so langsam alle Kollegen durch? :confused:

    Sag mal bitte die Bausumme, die er zu Grunde gelegt hat - dann kann man mehr zum Honorar sagen.
     
  14. JensG

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    Als Bausummer stehen die 300.000 € inklusive Kostengruppen 200 (Herrichten des Geländes), 300 (Baukonstruktion), 400 (technische Anlagen) und 700 (Baunebenkosten). Die Außenanlagen lassen wir milchmädchenhaft erstmal draußen...
    Den "Schnellvergaberabatt" bei Beauftragung innerhalb der nächsten 2 Wochen sehe ich eher als Anpassung an die Gepflogenheiten der Zeit...

    Der Punkt "technische Ausrüstung" ist mir aufgefallen, weil ich den eigentlich in den normalen Leistungen von Architekt/TWP vermutet hatte.

    Vielen Dank euch beiden für die Beurteilung!
     
  15. #35 Thomas B, 05.08.2009
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    Sind das wirklich die Gepflogenheiten der Zeit???? Ich hoffe doch nicht, oder??!!

    Meine Kunden/ Bauherren kriegen von mir faire Honorare und erwarten (und kriegen) dafür eine faire Leistung. Da sind meinerseits keine 5 % Rabatt + 2 % Skonto, also 7 %, drin. Oder man rechnet so etwas vorher rein um es dann hinterher großzügig nachzulassen....naja...tolle Gepflogenheiten.

    Den Einwand mit TGA hatte ich ja schon geäußert: Es gehört definitiv nicht zu den originären Aufganben des Architekten und "en detail" kann er es auch nicht (Rohrnetze berechnen, dimensionieren, richtig ausschreiben usw.....nöööö).

    Beim EFH aber kein Hexenwerk, das können die meisten FAChfirmen! Klar: man hat dann kein objektiv vergleichbares LV (Äpfel vs. Birnen), jedoch ist die zu erwartende Ersparnis bei LV durch Projektant sicher nicht in dieser Größenmordnung einzuordnen.

    Noch eine (kleine) annekdote: bei dem bisher einzigen EFH m. TGA-ler hatte dieser seinerzeit ein sehr dickes LV ausgearbeitet, verschicjt und keine (!!!!!!) Firma hat abgegeben. Das war aufgebläht bis zum geht nicht mehr, kompliziert iund die Firmen haben dankend verzichtet. vergeben wurde dann seinerzeit nach Angebot dirch Fachfirma. LV wanderte in die Rundablage. Was bei einem großen Projekt zwingend notwendig ist, kann bei einem kleinen EFH schnell der Schuß mit der kanone auf das kleine Federvieh sein....

    Grüßla

    Thomas
     
  16. lawyer

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    Keine Verpflichtung des Architekten, diese mit zu übernehmen. Unbedingt verlangen! (auch wenn die Architekten des Forums Zeter und Mordio schreien :winken :p) -> + 5 Jahre Gewährleistung!
     
  17. #37 Ralf Dühlmeyer, 05.08.2009
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    Was schon alles "Gepflogenheit der Zeit" war ist :irre oder :cry oder :bef1001:

    Das vergessen wir mal GANZ schnell wieder, weil es schlicht unseriös ist!!!!

    Sag bitte mal die Zahl für 300 + 400 - DANN können wir mehr zum Honorar sagen
     
  18. #38 Ralf Dühlmeyer, 05.08.2009
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    Verlangen kann man viel. Aber nicht alles was man verlangt, bekommt man auch. Ne wahr.

    Und wenn der Kollege es richtig macht, gibts LP 9 und keine Verlängerung der Gewährleistung :p

    Geht nämlich auch :D

    Würd ich aber tropsdem nicht machen :smoke
     
  19. JensG

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    Das ist leider nicht so aufgeschlüsselt in dem Schreiben. Ich habe nur die Angaben wie in Beitrag 31, wobei im Original noch auf die HOAI-Paragrafen und Anlagen verwiesen wird.

    Mal abgesehen von dem "Schnellvergaberabatt", den ich nun auch nicht sonderlich prickelnd finde: Für so ein zweiseitiges Schreiben braucht es doch keine 5 Wochen, oder? Der Archi hat uns zwar versichert, wirklich interessiert zu sein, sein Archi+Ing-Büro könnte auch die angegebenen Arbeiten aus einer Hand anbieten, aber diese 5 Wochen stoßen uns ziemlich sauer auf.

    (Ich bin ürbigens erleichtert, dass meine Anfrage nicht als unverschämt betrachtet wird, sondern berechtigt zu sein scheint, und danke euch VON HERZEN für jeden Kommentar dazu!)
     
  20. #40 Ralf Dühlmeyer, 05.08.2009
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    300.000 - [56.000 (Honorar + Gebühren + Nebenkosten) + 20.000 (KG 200)] = 224.000 / 1,19 = 188Tundeinpaarkrumme Anrechenbare Kosten.
    Auf die Anteilsprüfung der KG 400 verzichte ich mal.
    33.300 / 1,19 = 27.983,..
    27.983,.. / 0,97 (fürs Honorar LP 1 -9) = rd 28.850 €

    Das ist Honorarzone IV max = Honorarzone V min. :yikes :yikes :yikes
    Da ordnet man so Sachen wie ein Krankenhaus, den Reichstag (naja OK - da wird die Bausumme freie Verhandlung ermöglicht haben), ein Museum, ein neues Studio fürs ZDF, .... ein

    Dafür fahr ich nach Köln - und wenn Du ein lieber bist, kriegste auch noch LP 9 (aber ohne + 5 Jahre) :D
    PS - die 5 % Rabatt geb ich Dir dann auch noch.
     
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