Haustür Bafa Angebot

Diskutiere Haustür Bafa Angebot im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo, ich hoffe ich bin im richtigen Unterforum: Leider bin ich ganz neu was Sanierung angeht und habe einige Fragen. Wir möchten/brauchen eine...

  1. #1 Hansneu, 10.12.2023
    Hansneu

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    Hallo,

    ich hoffe ich bin im richtigen Unterforum:
    Leider bin ich ganz neu was Sanierung angeht und habe einige Fragen. Wir möchten/brauchen eine neue Haustür, weil es bei der alten Haustür ganz massiv zieht und sie inzwischen auch ziemlich verzogen ist. Wir wollen dafür die Bafa-Förderung beantragen.

    Wir haben uns ein Angebot machen lassen:

    Haustüre INOTHERM Aluminium System Schüco AT 95
    Modell AGE 1030 Exklusiv mit feststehendem Seitenteil
    • beidseitig flügelüberdeckend
    • Farbe beidseitig 9016 weiß
    • Relief nur außen
    • Stoßgriff ZAE 616 ML rund Edelstahl matt (L=1600 mm)
    • Türbänder 3-teilig schwarz
    • Innendrücker GA 192 E Edelstahl
    • Verriegelung 5-fach mit Rundbolzen und Haken Edelstahl
    • Wetterschenkel E-200 Edelstahl matt
    • Sicherheitsrundrosette außen ZRE 46 Edelstahl
    • Profilzylinder Standard mit Not- und Gefahrenfunktion und 6 Schlüssel
    • E-Öffner mit Tagesentriegelung und Kabel
    • Fußpunkt Aluminium thermisch getrennt Eloxiert EV1
    • Bodenstatikprofil 4,5 mm, Eloxiert EV1

    feststehendes Seitenteil
    • Farbe beidseitig RAL 9016 weiß
    • Wärmeschutzglas ISO 3-fach (0,7 W/m²K)

    Position:
    1x 1700x2100 mm DIN Rechts
    1x Umbaukosten inkl. Einputz- und Verfugarbeiten
    1x Entsorgung
    1x Lieferkosten


    Alles zusammen ca. 5500 Euro. Ich habe gelesen, dass für die Bafa-Förderung ein Wärmedurchgangskoeffizient von 1,3 W/(m²·K) gefordert wird. Zum Einbruchsschutz habe ich widersprüchliches gelesen. Laut Prospekt hat die Tür bzw. Schlösser/ Glas etc. RC2. Nun wäre meine Frage, ob das alles auch notwendigerweise im Angebot drin stehen muss, um später keine Probleme zu bekommen? Sollte da noch etwas zum Einbau nach DIN oder nach Regeln der Technik drin stehen? Was wäre da ein adäquate Formulierung?

    Vielen Dank!
     
  2. #2 Holzhaus61, 10.12.2023
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  3. #3 Hansneu, 10.12.2023
    Hansneu

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    Hallo,

    wie gesagt: ich bin ganz neu in der Materie, was Energieberater angeht. Das meiste habe ich bisher selbst erledigt. Aber bei einer Haustür muss ich passen. Macht es Sinn sich grundsätzlich den Einbau nach Stand der Technik zusichern zu lassen (unabhängig von entsprechenden Förderungen)? Ich hatte schon Angebote, da hat die entsprechende Firma sich geweigert.
    Mir ist bewusst, dass Förderrichtlinien für 2024 noch nicht feststehen. Angenommen die Angaben unten stimmen, wäre ich bei 1375 € Ersparnis für die Tür (25% ohne iSFP) minus 350 € für den Energieberater. Anscheinend kann man den auch online beantragen z.B. hier: Förderservice inkl. TPB/TPN für Haustür-Tausch durch unsere Energieeffizienz-Experten. Ob ein Energieberater vor Ort günstiger wäre, kann ich mangels Vergleich nicht beurteilen. Ich bin ehrlich gesagt auch kein Freund von dieser ganzen Bürokratie.

    Macht ein Energieberater Ihrer Meinung nach erst bei mehreren Einzelmaßnahmen Sinn?


    Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024 - ENERGIE-FACHBERATER
    Förderung für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung:
    • Maximal 30 Prozent Förderung sind insgesamt möglich.
    • Die Basisförderung beträgt einheitlich 15 Prozent.
    • Der iSFP-Bonus bei Umsetzung von Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan beträgt 5 Prozent.
    • Der Konjunktur-Bonus (sog. Konjunktur-Booster) beträgt 10 Prozent. Dafür steht ein Sonderbudget in Höhe von 3 Milliarden Euro zur Verfügung, 2 Milliarden davon entfallen auf selbstnutzende Eigentümer. --> Wichtig zu wissen: Wer den Konjunktur-Booster nutzt, muss die Maßnahmen bis Ende 2025 umsetzen.

    Viele Grüße
    Hans
     
  4. Knebel

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    Ohne Energieberater keine Förderung...ausser bei Heizung
     
  5. #5 Tikonteroga, 11.12.2023
    Zuletzt bearbeitet: 11.12.2023
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    In der BAFA-Richtlinie für Einzelmaßnahmen steht ohne Garantie auf Vollständigkeit:

    Du könntest vielleicht vorher noch klären, ob die neue Türe einen beheizten oder indirekt beheizten Raum zur Außenluft (oder einem unbeheizten Raum) abgrenzt. Falls es z. B. so ist, dass die neue Türe einen unbeheizten Raum zur Außenluft abgrenzt, könnte es sein, dass es in diesem Fall nicht gefördert wird. Das könnte man ja vorab mit der zuständigen Behörde abklären.
     
  6. #6 Hansneu, 12.12.2023
    Hansneu

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    Hallo,

    vielen Dank für Eure Antworten! Das mit dem Lüftunskonzept wusste ich nicht. Die Haustür ist ja ber nur ein kleiner Teil der Gebäudehülle, die ja theoretisch auch jetzt luftdicht sein sollte (sie ist verzogen, aber zum Einbau war sie es sicherlich nicht). Das werde ich aber auf jeden Fall beim Energieberater ansprechen und hoffe, dass es ohne geht. Die Haustür grenzt an einen beheizten Flur (mit Fußbodenheizung) an.
    Das mit den Nachweisen ist eine super Auflistung! Machen das Handwerker, dass sie das im Angebot zusichern, also z.B.: "Bestätigung der Einhaltung der Anforderungen an die U-Werte, und zum wärmebrückenminimierten und luftdichten Einbau"?

    Wenn man hier im Forum öfter mitliest, bekommt man ja den Eindruck, dass man niemandem vertrauen kann und sich alles schriftlich geben lassen sollte.

    Hast Du eine Idee, ob ich bei dem Handwerker unseres Vertrauens bei dem Angebot auf den Pasus: Einbau nach den gängigen Regeln der Technik bestehen soll?

    Viele Grüße
    Hans
     
  7. #7 Micalenoss, 02.03.2024
    Micalenoss

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    Hallo Hans,

    ja, es ist wichtig, das Lüftungskonzept mit einem Energieberater zu besprechen. Handwerker sollten die Einhaltung von U-Werten und luftdichten Einbau schriftlich im Angebot bestätigen. Es ist klug, auf den Passus „Einbau nach den gängigen Regeln der Technik“ im Angebot zu bestehen, um Qualität und Fachgerechtheit zu sichern.

    Viele Grüße!
     
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