Hebeschiebeterassentür 3 cm zu niedrig - Reklamationsgrund?

Diskutiere Hebeschiebeterassentür 3 cm zu niedrig - Reklamationsgrund? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Ich sage nicht IST, sondern ich wette, dass ..... Zeig mal ein paar vernünftige Bilder, Nahaufnahmen, Totalen - dann reden wir weiter.

  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 03.08.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ich sage nicht IST, sondern ich wette, dass .....

    Zeig mal ein paar vernünftige Bilder, Nahaufnahmen, Totalen - dann reden wir weiter.
     
  2. #22 Rusalka, 03.08.2012
    Rusalka

    Rusalka Gast

    Gut dass die Baustelle um die Ecke ist. Hier also ich hoffe brauchbare Fotos inkl Detailaufnahmen:
    Totale:

    Fenster total.jpg

    Links oben:
    Fenster links oben.jpg

    rechts oben:
    Fenster oben rechts.jpg

    rechts unten:

    Fenster unten links.jpg

    So, und jetzt bitte keine Hiobsbotschaften.

    (Langsam habe ich das Gefühl, ich hätte unseren Hausbau hier im Forum als Blog einsetzen sollen. :()
     
  3. #23 Gast036816, 03.08.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    doch - durch das ändern ist die verschlimmbesserung eingetreten. die innere dichtung ist eine einzige silikonschmierei. da hätte der putz noch einmal aufgemacht werden müssen und der anschluss hätte wieder richtig hergestellt werden müssen. die leisten oben sind jetzt das kleinere übel.

    das beiputzen und einen funktionierende innenabdichtung mit vertretbarer optik wird jetzt ein kleines kunstwerk bei beschränktem kostenrahmen.
     
  4. #24 Rusalka, 03.08.2012
    Rusalka

    Rusalka Gast

    Schön :(, - und welche Ansprüche darf ich als Bauherr nun stellen?
     
  5. #25 Gast036816, 03.08.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    übergib deinem architekten/bauleiter die aufgabe, einen vertragskonformen zustand nach den anerkannten regeln der technik herzustellen.
     
  6. #26 Rusalka, 03.08.2012
    Rusalka

    Rusalka Gast

    Hätte ich (zumindest theoretisch) den Anspruch auf einen Austausch in ein korrekt bemaßtes Fenster?
     
  7. #27 Ralf Dühlmeyer, 03.08.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Du darfst den Handwerker auffordern, einen Einbau nach den Fachregeln vorzunehmen! Das ist der von mir befürchtete Pfusch!
    Was das orangerote am Sturz ist, weiß ich immer noch nicht.

    Falls Du noch einen eigenen Bauleiter hast, darfst den Auffordern gesamtschuldnerisch zu haften und zukünftig vernünftig seine Arbeit zu machen!
     
  8. #28 Gast036816, 03.08.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das oranje ist vermutlich der haftgrund für den putz.

    anspruch auf ein neues element? du kannst den fansterbauer dazu auffordern, wenn er es macht ist gut. einen anspruch hast du nicht darauf, da die kosten-nutzen-relation in keinem wirtschaftlich vertretbarem verhältnis stehen.
     
  9. #29 Ralf Dühlmeyer, 03.08.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ne - Putzgrund ist das nicht, Die Oberfläche hat ne Struktur und daas ganze sieht aus wie abgenagter Schaum.

    Über den Austauschanspruch kann debatiert werden, wenn der Grund für die Aufdopplung und die Vertragsgrundlagen klar sind.
     
  10. #30 Gast036816, 03.08.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    bild 3 von #22 - könnte das dichtband gewesen sein, welches jetzt abgeschnitten ist oder ist es ein schaumformteil vom rolladenkasten zum draufputzen.

    in bild 4 schimmert es auch so oranje aus der senkrechten leibung raus.
     
  11. #31 Rusalka, 03.08.2012
    Rusalka

    Rusalka Gast

    Das weiß ich ja, und letztlich will ich vor allem demnächst einmal einziehen können. Allerdings ist beim Fensterbauer ja noch die Restzahlung für die Haustür fällig. Und so recht seh ich nicht ein, dass es selbst mit einem fachgerechten Neueinsetzen der immer noch zu kleinen Tür getan sein soll. Schließlich habe ich untern Strich jetzt Ärger und Verzögerungen, und dauerhaft eine vermutlich unschön bleibende Aufdopplung und eine unsymetrische Außenansicht der Gartenfront.
     
  12. bernix

    bernix

    Dabei seit:
    16.05.2007
    Beiträge:
    6.187
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.Betr.Wirt
    Ort:
    Rheinhessen
    Benutzertitelzusatz:
    Stadtrat
    zeig auch davon mal ein Bild.
     
  13. #33 Rusalka, 03.08.2012
    Rusalka

    Rusalka Gast

    ich kann jetzt ersteinmal nicht aus dem Büro weg, aber die Außenfront ist komplett symetrisch und wir haben drei Terassentüren, eine Doppeltür jeweils außen, eine dreiflügelige in der Mitte. Und jetzt hat die rechte Doppeltür oben einen unnatürlich breiteren weißen Rahmen. Das fällt schon auf, erst recht uns natürlich, weil wir es wissen.

    Alles verschmerzbar, aber eigentlich würde ich schon gern bei den 800 Euronen, die noch für die Haustür offen sind, etwa in Abzug bringen. Denn wenn ich die auch noch gezahlt habe, rührt die Firma natürlich keinen Finger mehr. Und für einen Rechtsstreit lohnt sich das ganze dann doch nicht.
     
  14. #34 Gast036816, 03.08.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    noch mal - fordere deinen architekten/bauleiter auf dies in ordnung zu bringen. er soll dir annehmbare lösungsvorschläge liefern oder gibt es einen solchen nicht?
     
  15. #35 Ralf Dühlmeyer, 03.08.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Was willst Du tun? Die 800 € in Zwanzigern von der Bank holen und damit die Rahmenverbreiterung tapezieren, damits nicht mehr schlimm aussieht?

    Entweder etwas ist störend, dann muss es, sofern es eine Grundlage dafür gibt, auch behoben werden. Oder aber es muss nicht behoben werden, dann gibts es auch keine Grundlage für Minderungen

    Schmerzensgeld gibts auf dem Bau nicht und Minderungen sollte man sich vom Richter aufzwingen lassen. Erstes Ziel ist IMMER die Mangelbehebeung.

    Das mit dem Einzug kannst Du sowieso vergessen! Das Element kann so nicht bleiben, der Estrich muss noch angearbeitet werden (warum fehlt der überhaupt?).
     
  16. #36 Rusalka, 03.08.2012
    Rusalka

    Rusalka Gast

    Warum des Esstrich weggestemmt wurde, weiß ich nicht, vermutlich war das für das Neueinsetzen erforderlich. Aber selbst wenn man sich im Anschluss bei einem fachgerechten Neueinbau über bleibende optische Mängel streiten kann, spätestens der jetzt erforderliche Neueinbau, kann (muss hoffentlich nicht) zu Verzögerungen führen, die einen fristgerechten Einzug und / oder Kücheneinbau verhindern. Beides ist mit nicht unerheblichen Folgekosten für uns behaftet. Für die ursächlich der Fensterbauer verantwortlich wäre.
     
  17. #37 Ralf Dühlmeyer, 03.08.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Neueinbau nach Estrich??? :yikes

    Dann haben die Fensterbauer also dressierte Tausendfüsser, die am unteren Anschluß die Luftdichte herstellen??
    Wenn nicht, ist das alles Oberpfusch²

    Wer macht bei Euch eigentlich die Bauaufsicht???
     
  18. #38 Rusalka, 03.08.2012
    Rusalka

    Rusalka Gast

    naja, uns ist das natürlich gar nicht aufgefallem und dem Architekten erst nach Einbringung des Esstrichs. Kannts du mir ein wenig mehr zu dieser "Luftdichtigkeit" sagen? Immerhin werden ja im Rahmen von Sanierungen auch Fenster getauscht, ohne das komplette Haus zu entkernen. Insofern hatte ich da jetzt gar nicht mal, abgesehen von den ganzen Nachbesserungen von Putz und co bei einer Fachgerechten (!) Ausführung keine größeren Hürden erwartet.

    Was kann uns passieren, welche Antworten muss ich ggf. schriftlich einfordern? Denn uns Laien kann man ja schnell mit ein paar beschwichtigenden Worten zu frieden stellen, eben weil die eventuellen Knackpunkte gar nicht erkennen. Und uns die von unserem Architekten und der von ihm (!) bezahlten Bauleitung natürlich auch nicht auf dem Silbertablett präsentiert werden.
     
  19. #39 Ralf Dühlmeyer, 03.08.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Lesestoff
    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?28923-RAL-Montage-was-ist-das-NICHT!!!

    Wenns nicht umlaufend luftdicht ist, kann die feuchte Raumluft in die Fuge eindringen, wo die Feuchte auskondensiert und für Probleme sorgt.
    Im Extremfall (selber schon gesehen) bis hin zum Ansiedeln holzzerstörender Pilze

    ***

    Architekt und Bauleiter

    Ist das ein freier Architekt, der als Euer Planer den Bau überwacht oder ist das nicht vielleicht eher ein BT/GÜ, der zufällig Architekt von Beruf ist oder sich zumindest so nennt.

    Im ersteren Fall bezahlt Ihr die Handwerker direkt, dafür wäre der Kollege Euch gegenüber haftbar un hätte Eure Interessen zu vertreten.
    Im letzteren Fall würde er Euch gegenüber seine eigenen Interessen vertreten. Dann hättet Ihr ohne eigenen Sachverstand keine Chance gegen ihn!
     
  20. #40 Rusalka, 03.08.2012
    Rusalka

    Rusalka Gast

    Habe ich gerade gelesen. Aber wie erreicht man denn diese Luftdichtigkeit bei einem nachträglichen Einbau? Denn das ist doch bei jedem Fenstertausch erforderlich. Ich denke, wenn ich Architekt und Bauleitung danach frage, wird mir vermutlich mitgeteilt, dass das fachgerecht ausgeführt wurde. Kontrollieren kann ich es ja sowieso nicht.


    Ich fürchte vertraglich eine ganz ungesunde Mischung, die ich so auch nie wieder eingehen würde. Wir haben mit dem Architekten (quasi mit Grundstück "eingekauft") einen Werkvertrag mit Festpreis. Die Beauftragung und Rechnungen der Gewerke laufen formal über uns. Bauleitung wird von ihm bezahlt.

    Praktisch läuft es so, dass er uns (mit wenig Fachwissen und noch weniger Zeit) entsprechende Betriebe zur Bemusterung angibt und diese dann in der Regel auch beauftragt werden. Sofern wir nicht ein Ausbaugewerk wegen schlechter Beratung oder fehlender Optionen (z.B. keine uns zusagende Treppe) abgelehnt haben, dann wurde eben ein anderer Anbieter gesucht. Angebot wird von uns (naja) und vom Architekten geprüft (fachlich und hinsichtlich Kosten für Standard und Zusatzwünschen von uns) , nach Ausführung Abnahme durch Architekt / Bauleitung, Rechnungsprüfung durch Architekt und ggf. Freigabe.

    Da der Architekt mit den meisten vermittelten Betrieben schon häufiger zu tun hatte, bin ich mir nicht so sicher, wer eigentlich letztlich unsere Interessen auf dem Bau vertritt. Die Bauleitung jedenfalls ist schwer bemüht, hängt aber auftragstechnisch und infomationsmäßig am Architekten.

    Scheint alles nicht unüblich zu sein, aber nochmal würde ich diese Konstellation nicht wählen.
     
Thema: Hebeschiebeterassentür 3 cm zu niedrig - Reklamationsgrund?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. hebe Schiebetür zu hoch Schwelle

    ,
  2. höhe fußboden hebeschiebetür

    ,
  3. estrich tür falsche höhe hebeschiebetür eingangstür

    ,
  4. zu niedrige schiebetür
Die Seite wird geladen...

Hebeschiebeterassentür 3 cm zu niedrig - Reklamationsgrund? - Ähnliche Themen

  1. FBH bei niedriger Aufbauhöhe (ca. 50mm) - Dämmung, System, Trittschall?

    FBH bei niedriger Aufbauhöhe (ca. 50mm) - Dämmung, System, Trittschall?: Crosspost aus: FBH bei niedriger Aufbauhöhe (ca. 50mm) - Dämmung, System, Trittschall? Hallo, wir haben eine Immobilie (Bj 1972, Bungalow)...
  2. FBH bei niedriger Aufbauhöhe (ca. 50mm) - Dämmung, System, Trittschall?

    FBH bei niedriger Aufbauhöhe (ca. 50mm) - Dämmung, System, Trittschall?: Hallo, wir haben eine Immobilie (Bj 1972, Bungalow) erworben und möchten im EG auf ca. 120m² FBH verlegen. Das Vorhaben gestaltet sich aufgrund...
  3. Plattendruckversuch auf geschotterter Fläche - Evd Wert zu niedrig?

    Plattendruckversuch auf geschotterter Fläche - Evd Wert zu niedrig?: Hallo zusammen, bei uns wurde der Mutterboden entfernt und mit Schotter auf die geplante Höhe aufgefüllt und verdichtet. Der Tiefbauer lies...
  4. Garage im Hang, Betonwände zu niedrig, Blech als Sockel?

    Garage im Hang, Betonwände zu niedrig, Blech als Sockel?: Hallo, wir bauen ein Haus mit Garage in Holzständerbauweise mit Holzfassade. Die Garage ist auf der Rückseite ca. 1,5 Meter im Hang und hat...
  5. Warmwasserdruck viel zu niedrig in der gesamten Wohnung

    Warmwasserdruck viel zu niedrig in der gesamten Wohnung: Hallo zusammen, ich wohne in einem Mehrfamilienhaus in einer Mietwohnung im zweiten von drei Stockwerken. Mein Warmwasserdruck in der gesamten...