Heizlastberechnung etc. vom Energieberater mit Haftungsausschluss

Diskutiere Heizlastberechnung etc. vom Energieberater mit Haftungsausschluss im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, wir haben ein altes Reihenhaus und wollen nun eine Wärmepumpe mit neuen Heizkörpern einbauen. Hierzu haben wir im Vorfeld einen...

  1. #1 Was tun, 21.01.2024
    Was tun

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    Hallo zusammen,

    wir haben ein altes Reihenhaus und wollen nun eine Wärmepumpe mit neuen Heizkörpern einbauen.
    Hierzu haben wir im Vorfeld einen Energieberater kostenpflichtig beauftragt, wegen Beratung und um Fördermittel zu beantragen. Der Energieberater hat auch gesagt, dass wir eine Heizlastberechnung und Heizflächenauslegen benötigen, weshalb wir diese -leider- ebenfalls kostenpflichtig beim Energieberater beauftragt haben.

    Der Energieberater hat unsere Räume ausgemessen, für die 4 Geschosse (KG, EG, OG, DG) jeweils einen Grundriss gefertigt und eine Heizlastberechnung mit 45 Seiten gefertigt, mit folgendem Haftungsausschluss:
    "Gemäß VOB ist die ausführende Firma verpflichtet, diese Daten vor Ausführung der Arbeiten zu überprüfen. Eventuelle Abweichungen sind dem Planenden schriftlich mitzuteilen."

    Hat jemand von Euch Erfahrung mit einer Heizlastberechnung durch den Energieberater? Wie sieht das mit dem Haftungsausschluss aus? Welche Kosten werden die Heizungsbauer für die "Prüfung der Daten des Energieberaters" berechnen?

    Wir haben nämlich auf Anraten des Energieberaters die Unterlagen (4 Seiten Grundriss und 45 Seiten Heizlastberechnung) mit der Bitte um ein Angebot an Heizungsfirmen weitergeleitet. Aufgrund der fehlenden Rückmeldungen haben wir nun selbst bei den Heizungsbauern nachgefragt - aufgrund des Haftungsausschlusses keinerlei Interesse an einer Zusammenarbeit bzw. die Heizungsbauer fertigen (wieder kostenpflichtig) Ihre eigene Heizlastberechnung, die dann zugrunde gelegt wird. Sollten evtl. Abweichungen -wie vom Energieberater gefordert- diesem schriftlich mitzuteilen sein, wäre diese Meldung wiederum für uns nochmals kostenpflichtig.

    Letztendlich habe ich zwei Bekannte gefragt, die haben (andere) Energieberater nur mit Fördermittelberatung bzw. -beantragung beauftragt, und die Heizlastberechnung etc. direkt
    vom Heizungsbauer einmalig kostenpflichtig
    fertigen lassen und sind schon länger glückliche Wärmepumpenbesitzer.

    Der Energieberater ist der Meinung, dass er die Unterlagen zwar sorgfältig erstellt hat, aber auf den Haftungsausschluss besteht. Wie seht ihr das?
     
  2. #2 Gast 85175, 21.01.2024
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Das sind alles totale Spezialexperten... Was in dem Satz steht gilt sowieso und immer, ob man es hinschreibt oder nicht. Er hätte auch hinschreiben können die Maximalgeschwindigkeit Innerorts betrage 50km/h...

    Frag mal den Energieberater was passiert, wenn Du einen BGB-Vertrag mit dem Heizungsbauer machst...? Fotografier bitte das dumme Gesicht für mich...
     
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  3. #3 Fabian Weber, 21.01.2024
    Fabian Weber

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    Gemäß VOB…

    Der Energieberater soll wenigstens mal den Paragrafen nennen oder meint er etwa die DIN-ATV aus der VOB/C?!
     
  4. #4 Gast 85175, 21.01.2024
    Gast 85175

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    Er meint die allgemeine Verkehrssitte, derer nach ein Fachunternehmer bei Bedenken die Hand heben muss. Nur ist das halt kein Haftungsausschluß und die Gerichte lassen da halt solche neunmalklugen Formulierungen auch (Gott sei Dank!) nicht als Haftungsausschluss durchgehen. Wenn er einen Haftungsausschluss will, dann muss er das ganz klipp und klar hinschreiben und das kann er nur, wenn er eine "unverbindliche" (und damit praktisch wertlose) Berechnung auch vorab vereinbart hat.

    Eine "normale" Heizlastberechnung anzubieten (und auch abzurechnen) und dann zu meinen die sei irgendwie "unverbindlich", nur weil man einen ulkigen Satz drunter haut... Naja... Die Maximalgeschwindigkeit innerorts beträgt 50km/h!

    Und dann noch die Handwerker, die den Unsinn auch noch glauben... Also beides. Sowohl die Heizlastberechnung als auch der Haftungsausschluss, man sollte halt beides nicht glauben...

    Das ist mindestens so dämlich wie "Maße sind eigenverantwortlich zu prüfen!" (weil er es ja bestimmt besser weiß!)...

    Und zur Ursprungsfrage: Die Handwerker reagieren da eigentlich richtig. Wenn man sich den potentiellen Ärger nicht antun will, dann reagiert man indem man kein Angebot abgibt, oder halt eine eigene Heizlastberechnung anbietet (die ist ja dann hoffentlich "verbindlich")... Dem Energieberater kann man eigentlich nur neunmalkluge Albernheit vorwerfen. Versuch ihn dazu zu bringen, dass er schriftlich bestätigt, dass das wirklich ein umfassender Haftungsausschluss sein soll, dann ist diese "Heizlastberechnung" nämlich endgültig wertlos (und zwar wirklich).
     
    hansmeier gefällt das.
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