Heizung und Installationspläne

Diskutiere Heizung und Installationspläne im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Wir haben ein EFH gebaut und Ende 2006 bezogen. Da noch Mängel zu beseitigen sind, wurde die Schlussrechnung bis auf einen geringfügigen Rest...

  1. #1 Flockenmolly, 04.10.2007
    Flockenmolly

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    Wir haben ein EFH gebaut und Ende 2006 bezogen. Da noch Mängel zu beseitigen sind, wurde die Schlussrechnung bis auf einen geringfügigen Rest (2500 €) nicht bezahlt.
    Die Baufirma hat im Flur im OG (der großzügig geschnitten ist und u.a. als PC-Arbeitsplatz dient) keinen Heizkörper (und damit verbundene Installationen) angebracht. Dieser ist aber in der Wärmebedarfsberechnung, die wir uns vom dazugehörigen Ing. beschafft hat, angegeben. Die Baufirma wollte dann Nachbessern und im Flur EG einen doppelten HK anbringen (weil die Wärme ja nach oben steigt!), was der Bauherr ablehnte, weil es häßlicher nicht geht (war so breit, wie die Wand!) - und das im Eingangsbereich!
    Die Baufirma sagt, daß sie weiter nichts unternehmen wird, wäre ja nun verschulden vom Bauherren. Man hätte ja gewollt...
    Außerdem haben wir keinerlei Installationspläne erhalten und können quasi nicht mal einen Nagel in die Wand schlagen, weil wir ja nicht wissen, wo Wasser- und Stromleitungen verlaufen.
    Das wäre vertraglich nicht vereinbart, sagt die Baufirma.
    Es ist aber im Vertrag auch nicht ausgeschlossen!
    Haben wir grundsätzlich ohne Zusatzvereinbarung keinen Anspruch auf derartige Pläne?
    Ein befreundeter Inst. meinte, er müsste solche Zeichnungen auf Wunsch von Kunden schon anfertigen (ohne Aufpreis!)
    Liebe Grüße und Danke!
    Anja
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 04.10.2007
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    Tja aber...

    der Inst (ist das der Onkel - oder was immer der war) wird wohl nicht für GÜ arbeiten oder wenn doch, dort die Pläne nicht erstellen, bei dem Preisniveau, daß da ausgerufen war. Wahrscheinlich ist es doch der billigere von beiden geworden - und nu is der Salat da.
    Bestandspläne oder Trassenpläne sind KEINE Leistung, die der handwerker zu erbringen hat - ausser er bekommt dafür Extra-€.
    Ausserdem sind Sie die ersten Bauherren, die ich kennenlerne, die keine Bilder von der Rohinstallation haben.
    Und der HK im Flur - tja da würd ich auch sagen - Nase auf.
    Wenn Sie im vertrag nicht explizit einen HK im OG drin haben, ist es Sache des GÜ, wie er die Heizlast bringt.
    Ist denn der Flur überhaupt als Aufenthaltsraum vereinbart oder nur als Flur. Wenn letzteres, müssen noch nicht mal 19° erreicht werden!!!!
    Sie haben den Nachbesserungsvorschlag des GÜ abgelehnt - so what.
    Nachrüstung im OG nur bei ausdrücklicher Vereinbarung, weil dann das Fehlen ein Mangel ist.
    Irgendwie klingt das für mich eher nach dem Suchen nach Krümmelkrams um die 2.500 nicht auszuahlen zu müssen, die ja eigentlich schon im März hätten fließen sollen.
    MfG
     
  3. #3 Achim Kaiser, 04.10.2007
    Achim Kaiser

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    Auch wenn es im Vertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, erwirbst du mit dem Hausbau keinerlei Eigentumsrechte am Eifelturm :-).

    Grundsätzlich ist zunächst *nur* geschuldet was im Vertrag vereinbart wird und nicht umgekehrt ...

    Sowas nennt sich Revisionsplan ... und die werden dann gemacht, wenn sie im Auftrag entsprechend vereinbart sind ... und wenns der Kollege *umsonst* macht ist das sein Problem. Ich will dafür Geld haben, denn für mich ist das eine *Leistung* die ich zu erbringen habe.

    Auch dadraus lässt sich kein Anspruch auf Revisionspläne ableiten, wenn sie nicht im Kaufvertrag vereinbart sind.

    Inwieweit der Planungsingenieur überhaupt zur Herausgabe von Unterlagen befugt ist ohne seinen Auftraggeber (wohl der Bauunternehmer) zu befragen kann ich nicht beurteilen. Könnte sein, dass ihn der Bauunternehmer dafür aus den entstehenden Folgen in Anspruch nimmt.

    Wenn ein Flur als PC Arbeitsplatz zweckentfremdet wird ist das eine Sache ... ob da ein Heizkörper angeordent sein *muss* kann man ohne Planeinsicht nicht beurteilen. Flure brauchen keine Wohnraumtemperatur haben ... zumindest nicht nach DIN. Wenn da ein PC Arbeitsplatz aufgestellt wird....grenzwertig.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
Thema: Heizung und Installationspläne
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