Hilfe, bin den Tränen nahe, feuchte Wohnung, Schimmel, wie vorgehen?

Diskutiere Hilfe, bin den Tränen nahe, feuchte Wohnung, Schimmel, wie vorgehen? im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; @Katiekatie: Klär sowas mit dem Mieterschutzverein. Die helfen Dir Schritt für Schritt, wie Du rauskommst. Auch wie man das richtig angeht bzgl...

  1. #41 Anda2012, 29.07.2015
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    Von der Bauleitung zum Formularausfüllen
    @Katiekatie: Klär sowas mit dem Mieterschutzverein. Die helfen Dir Schritt für Schritt, wie Du rauskommst. Auch wie man das richtig angeht bzgl Mietminderung etc. Da gibts nämlich so einiges an Spielregeln, was man unbedingt beachten muss, sonst kommt der Bumerang zurück. Auf Tipss aus dem internet würde ich mich bei solchen Sachen nicht verlassen.
     
  2. #42 Elias73, 29.07.2015
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    Weiß nicht was der Ratschlag hier noch soll, sie hat doch schon den Rat bekommen, wo sie Hilfe findet.
    Es ist ihr hier bewusst zu einem Fachanwalt für Miet- und Eigentumsrecht und nicht zu einem beliebigen Anwalt oder gar zum Mieterverein geraten worden! Die Erfahrung zeigt, dass die "Beratung" dort meist sehr durchwachsen und Glücksache ist.
    Hier braucht es aber Unterstützung, auf die man sich wirklich verlassen kann.
     
  3. #43 katiekatie, 03.08.2015
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    beim mieterverein bin ich mal mitglied geworden und kann aus überzeugung sagen, dass sich das als normaler mieter nicht lohnt.

    stand der dinge (für alle dies intressiert, aber bitte keine diskussionen im sadomasobereich, danke sehr):
    die vermieterin hat von allein angeboten, die miete zu mindern und wir können auch fristlos raus, wir suchen also schon mal nach ner neuen wohnung, was halt nicht einfach ist hier in der gegend.
    ich habe einen bausachverständigen angerufen (und bei der gelegenheit gegoogelt, dass der titel nicht geschützt ist, es aber auch staatliche usw. gibt. jedenfalls kann der für 85 euro vorbeikommen und das ganze beurteilen, was sicher sinnvoller ist, als wenn hier der eine oder andere handwerker mit seinem feuchtigkeitsmesser rummacht und diverse trostpflästerchen anbietet.
    was es nun wirklich ist, weiß ja keiner und ich nehme an, raus müssen wir sowieso, denn den schimmel werden sie auch nie ganz wegbekommen, wenn sie nicht den boden rausnehmen und da bleib ich hier nicht wohnen. und wenn größer saniert wird, dann müssen wir wohl auch raus, nehme ich an, je nachdem in welchen räumen dann was gemacht werden muss...
    es bleibt unübersichtlich, der SV ist die einzige hoffnung.

    hat jemand erfahrungen oder tipps, welche SV am besten geeignet sind?
     
  4. Taipan

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    Ach?:


     
  5. #45 katiekatie, 03.08.2015
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    wie auch immer, wen nun wen für durchwachsen hält: wir brauchen erst mal keinen anwalt, da sich das rechtliche sehr unkompliziert gestaltet. hingegen brauchen wir hilfe (um der vermieterin zu helfen bzw. in der hoffung, doch irgendwie hier wohnen bleiben zu können, oder wieder zurückzukommen) bei der sachverständigen aufklärung der gründe für die feuchtigkeit und deren beseitigung.
     
  6. Taipan

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    Nochmal: Nicht ihr braucht Hilfe. Die Vermieterin braucht Hilfe. Sie hat zu bestellen und zu beauftragen!

    Sie braucht einen öbuv Sachverständigen für Schäden an Gebäuden. Spezialisierung Feuchteschäden, Gebäudeabdichtung.
     
  7. #47 Ralf Wortmann, 03.08.2015
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    Ich bin raus aus diesem thread.

    Ich werde dir, um dich vor dir selber zu schützen, nicht sagen, welcher SV der geeignete ist, da du offenbar noch immer ohne vorherige Einholung anwaltlichen Rat dabei bist, für die Vermieterin Sachverständige zu bestellen, etc.

    Sachverständige rechnen, wenn sie vorbeikommen, i.d.R. ab der ersten Minute nach Zeithonorar ab. Was glaubst du, wer die Anfahrt etc. bezahlt, wenn du ihn am Telefon bittest, vorbeizukommen und die Vermieterin, aus welchen Gründe auch immer, ihn dann doch nicht beauftragt? Die Kosten werden dann an dir hängen bleiben. Etwas anderes würde nur gelten, wenn du dir von der Vermieterin eine Vollmacht ausstellen lässt und dem SV den Auftrag, vorbeizukommen, ausdrücklich nicht in eigenem Namen, sondern schriftlich im Namen und in Vollmacht der Vermieterin erteilst.

    Mit Vollmacht etc. entwickelt sich indes wieder die Gefahr, die ich schon im Beitrag #28 geschildert habe. Ich wünsche euch, dass die Sache für euch trotz deiner beachtlichen Beratungsresistenz am Ende gut ausgeht.
     
  8. #48 katiekatie, 03.08.2015
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    ja ist schon klar, dass die vermieterin beauftragt! aber wir helfen suchen!
    du meinst also, öbuv SV sind in jedem Fall besser als freie SV? Worauf begründet sich die annahme? ich denke mal, da laufen in jedem bereich auch leute rum, die nicht so kompetent sind. oder schützt einen das "öffentlich" vor sowas?
     
  9. #49 katiekatie, 03.08.2015
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    hallo? keine ahnung, was Ihr da zusammenlest. Die vermieterin beauftragt schon selber, keine Angst! wie kommt ihr denn da drauf...?
     
  10. Taipan

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    Weil DU agierst! Das ist grundverkehrt. Deine Aufgabe ist mittels Anwalt, da Du offensichtlich nicht in der Lage bist dies selbst korrekt zu machen, deiner Vermieterin Druck zu machen. Du hast Ihr nicht zu sagen, wer, wann, wofür beauftragt wird. Du hast ALLEIN zu fordern, dass die herrschenden Zustände abgestellt werden!
     
  11. #51 katiekatie, 03.08.2015
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    ja du bist gut. ich fordere ja, nur leider hat sie keinen plan, was sie machen soll. gesunder menschenverstand sagt mir, statt einfach nur auszuziehen, kann ich auch dabei helfen, dass das haus hier wieder in ordnung kommt - und evlt. hab ich ja am ende selber noch was davon, nämlich, dass ich wieder einziehen kann. es geht hier nicht drum, irgendwen zu verklagen oder sonstwas.
     
  12. #52 Ralf Dühlmeyer, 03.08.2015
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    Ob mit oder ohne Anwalt, halt Dich da raus - in Deinem E I G E N E N Interesse.
    Wenn das Ding irgendwie schief geht, dann kommt garantiert ein Schlaule an und will Dir an den Kragen.

    Und je nachdem, wie die sich dann zusammentun und was die dann so sagen, kann das für Dich eng werden.

    Dann guckst Du aber mindestens so :wow, wenn nicht :yikes.

    Helfen und Nächstenliebe und alles in Ehren und gern, aber hier gehts um viel Geld und weder Du noch die alte Dame haben Ahnung. Das ist ein Einfallstor für Mißverständnisse, Koordinationsprobleme, Fehldeutungen und Abzocke.
    Wenn zwei über das Gleiche reden, meinen sie noch lange nicht das Selbe!!! Das gilt auch hier.

    Verdammich, wir schreiben das doch hier nicht, um Dich oder gar die alte Dame zu ärgern oder zu quälen, sondern, weil wir aus Erfahrung leider wissen, wohin so ein Boot abtreiben kann, wenn der Wind sich dreht!
     
  13. #53 Ralf Wortmann, 03.08.2015
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    Ich habe zwar geschrieben, „ich bin raus hier“, aber ein einziges Mal melde ich mich hier noch.
    Das ist schon deshalb gefährlich, weil ihr offenbar weder das eine, noch das andere schriftlich habt.

    Selbst, wenn ihr euch das von der Vermieterin schriftlich geben lasst, habt ihr das Risiko, dass es damit aussieht, als habt ihr eine abschließenden Regelung über eure Ansprüche getroffen, sodass ein Richter ggf. der Meinung sein könnte, dass euch weitergehende Ansprüche als diejenigen, die ihr schriftlich fixiert habt, nicht zustehen.
    Für dich sieht das nur deshalb rechtlich unkompliziert aus, weil du dir nicht vorstellen kannst, was sich daraus entwickeln kann.

    Du schreibst von „Mietminderung“. Das klingt eigentlich nicht nach einer Minderung „auf Null“, sondern eher danach, dass ihr einen gewissen Betrag X evtl. doch als monatliche Miete überweisen sollt / wollt. Darin liegt das Risiko, dass ihr mit einer Überweisung eines monatlichen Teilbetrags die Sache insoweit als vertragsgerecht anerkennt. Auch schließt ihr damit Nachforderungen bezüglich einer höheren Mietminderung aus. Zudem hat das Auswirkungen auf euer Recht zu fristlosen Kündigung.

    Ihr überseht auch, dass ihr dann, wenn ihr (mit anwaltlicher Hilfe) ordnungsgemäß schriftlich Mängelbeseitigungsansprüche geltend macht und die Mängel nicht zeitnah beseitig werden, nicht nur eure ohnehin bestehenden Mietminderungsansprüche innehabt, sondern auch Zurückbehaltungsrechte in Höhe des doppelten (objektiv berechtigten) Minderungsbetrags. Mit anderen Worten: mit guter richtiger juristischer Unterstützung braucht ihr in der Folgezeit erstmal überhaupt nichts zu bezahlen. Das hätte für euch Vorteile, falls es sich herausstellen sollte, dass die alte Dame (eure Vermieterin) mittellos ist. Sie ist ja nicht die Eigentümerin des Hauses.

    Zum Thema „wir können auch fristlos raus“:

    Schön, dann findet ihr vielleicht doch noch eine nette andere Wohnung, zieht gut gelaunt aus, aber dann merkt ihr plötzlich, dass die Sache euch doch noch eine ganze Stange mehr Geld kostet hat, als gedacht. Umzugskosten, Kosten für eine Mietkaution, Maklercourtage, vielleicht eine neue Küchenarbeitsplatte, viele Möbel verschimmelt und (ups!) ohne Beweissicherung weggeworfen, Mehrkosten für nunmehr längere Fahrten zum Arbeitsplatz, etc.

    Spätestens dann fragt euch, ob euch die Vermieterin vielleicht Schadensersatz zu zahlen hat. Die will aber davon nichts wissen. Oder, noch schlimmer, die alte Dame ist zwischenzeitlich verstorben, die Erbengemeinschaft bestreitet jegliche Vereinbarungen „mit Nichtwissen“ und reicht mit Hilfe eines Fachanwalts eine Urkundsklage gegen euch ein, über die vollen vertraglich vereinbarten Mietzins nebst Nebenkostenvorauszahlungen, auf Basis des Mietvertrags als gerichtlich verwertbare Urkunde. Dort könnt ihr euch nicht einmal mit Mietminderungsansprüchen verteidigen, sondern werdet erstmal zur Zahlung in voller Höhe verurteilt und habt nur das Recht, euch für einen weiteren Prozess „eure Rechte vorzubehalten“.

    Ihr könnt dem nichts, zumindest nichts juristisch Tragfähiges entgegenhalten. Ihr könnt dann nicht einmal Schreiben mit Mängelanzeigen und fristsetzenden Aufforderungen zur Mängelbeseitigung vorlegen. Ihr habt dann keine fristlose Kündigungserklärung abgegeben und auch bezüglich der dann „angeblichen“ Feuchtigkeitsschäden mit Schimmelpilzbildung keine Beweis gesichert. Ihr könnte dann mangels juristischer Weichenstellung wohl nicht einmal beweisen, dass der Schimmelbefall so stark war, dass er zur fristlosen Kündigung berechtigen würde. Das hätte zur Folge, dass ihr, wenn es ungünstig läuft, nicht nur für die Zeit bis zum Auszug, sondern auch noch Monate danach für eine Wohnung Miete zahlen müsst, in der ihr gar nicht mehr lebt.

    Wenn es richtig „Dicke“ kommt, bedeutet das zwei Prozesse, zwei mal Anwalts- und Gerichtskosten und zwischendurch Pfändungen eurer Konten und alles das nur, weil ihr es zur Zeit mal ohne juristischen Beistand mit der „Gutmenschenmethode“ auf Vertrauensbasis versuchen möchtet.

    Du hattest in #43 darum gebeten, von Sadomaso-Beiträgen verschont zu bleiben. Daraus schließe ich, dass du auch an meinem hier nun vorliegenden Beitrag kein Interesse hast. Ich wollte ihn aber trotzdem loswerden, damit nicht andere Mieter, die diesen thread später einmal lesen, auf die Idee kommen, es euch gleichzutun. Du kannst ihn ja, wenn du willst, wie viele andere Ratschläge anderer User hier, einfach ignorieren.

    Ich hoffe, dass meine Schwarzmalereien nicht eintreffen. Alles Gute für euch!
     
  14. #54 feelfree, 03.08.2015
    feelfree

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    So, nachdem die Experten und Juristen ihr zweifellos fundiertes Wissen zum Besten gegeben haben, hier noch meine ganz persönliche Laienmeinung:
    Ich würde in deiner Situation ganz genauso handeln wie Du es vor hast. Abseits von allen juristischen und technischen Horrorszenarien gibt es nämlich auch noch ein Miteinander, dass ohne Juristerei auskommt. Ja, da kann man reinfallen und hinterher möglicherweise mehr Probleme haben als nötig, aber meine Erfahrung ist: Unterm Strich kommt man mit der Einstellung sehr gut durch's Leben.
    Juristen, die meist erst dann gerufen werden, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, können oder wollen sich das möglicherweise nicht so recht vorstellen.
     
  15. #55 katiekatie, 04.08.2015
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    vielen dank, das war jetzt deutlich formuliert, was man sich an horrorszenario so vorstellen kann. hoffe allerdings sehr, dass es nciht so schlimm werden wird, die alte dame ist auch noch sehr fit und wird wohl nicht gleich wegsterben und ansonsten habe ich fotos, sowie den erfolgten kontakt mit den handwerkern die da warn, um den schaden zu beheben, also so ganz hilflos sind wir im schlimmsten fall hoffentlich auch nicht.
    ein gerichtliches vorgehen wäre das unangenehmste und nervigste, was ich mir im moment noch vorstellen könnte. rein prophylaktisch habe ich da keine lust drauf.
    aber ich werde wohl doch die mietminderung und die mängel auf jeden fall noch schriftlich an die dame geben, auch wenns einem komisch vorkommt, da wir uns ja jeden tag persönlich sehen. sollte ich das dann irgendwie per einschreiben oder sonstwie beglaubigt machen..?

    und danke für die laienmeinung :-) natürlich sind irgendwo grenzen beim vertrauen, und ich bin auch schon paarmal reingefallen, aber so ist das leben halt mal. das wichtigste ist mir meine gesundheit und nicht das geld. außerdem hätte ich natürlich gerne n dach überm kopf, das nicht schimmelt :)
     
  16. #56 katiekatie, 04.08.2015
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    Ich ergänze hier mal: pflichtwidrige Verantwortungsübernahme.

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  18. Taipan

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  19. #59 RobertBau, 04.08.2015
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    Der nächste Threat wird heissen:
    "hilfe ich bin den Tränen nah! Ich soll 2 Wohnungen zahlen obwohl die eine vergammelt ist"
    Plus den Text von Herrn Wortmann in der Ichform...
     
  20. #60 katiekatie, 06.08.2015
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    so ein quatsch, da die vermieterin ja jetzt schon freiwillig die miete mindert, wieso sollte sie danach noch verlangen, dass ich die miete weiter zahle, ob ich ausgezogen bin.
    ehrlich gesagt, horrorszenario mal darstellen, nur der vollständigkeit halber, dafür bin ich immer zu haben. aber das hier... naja. danke trotzdem fürs kommentieren.
     
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