Höhenabweichung Grundstücks-Aufschüttung von Baugenehmigung - Bauträger stoppt Bau

Diskutiere Höhenabweichung Grundstücks-Aufschüttung von Baugenehmigung - Bauträger stoppt Bau im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Experten, Wir haben aufgrund des wassersensiblen Bereichs des Grundstücks (Bau Einfamilienhaus, schlüsselfertig) vor dem Antrag auf...

  1. #1 Bauheld93015, 03.07.2023
    Zuletzt bearbeitet: 04.07.2023
    Bauheld93015

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    Hallo liebe Experten,

    Wir haben aufgrund des wassersensiblen Bereichs des Grundstücks (Bau Einfamilienhaus, schlüsselfertig) vor dem Antrag auf Baugenehmigung mit dem Wasserwirtschaftsamt und dem Landratsamt gesprochen und eine ungefähre Höhe der Ausschüttung unter der Bodenplatte besprochen (kein Keller).

    Die Baugenehmigung liegt vor. Bei Abnahme des Schnurgerüsts durch das Landratsamt hat uns der Baukontrolleur 10cm mehr Höhe "erlaubt". Dies als Vermerk auf einer Kopie der Baugenehmigung, diese Kopie liegt uns nicht im Original vor. Wir haben nur ein Foto von seinem Vermerk mit Unterschrift und Datum. --> ANPASSUNG: DIESE KOPIE MIT DEM VERMERK LIEGT UNS NICHT ALS PAPIER (NUR ALS FOTO) VOR, DIE BAUGENEHMIGUNG HABEN WIR NATÜRLICH GANZ "NORMAL" ERHALTEN (MIT 10CM WENIGER HÖHE, ALS SPÄTER VOM KONTROLLEUR ZUSÄTZLICH ZUGESAGT).

    Nun möchte der Bauträger eine schriftliche Bestätigung hierzu vom Landratsamt mit Stempel (offizieller Charakter), sonst lässt er die Bodenplatte nicht erstellen.

    Der Mitarbeiter vom Landratsamt will aber nur telefonisch bestätigen und lässt sich gerne vom Bauträger anrufen. Schriftlich will er nichts ausgeben, da es sich nur um einen Aktenvermerk zum Fall handelt, 10cm extra sind sein Spielraum als Mitarbeiter.

    Wie gesagt, es kann zum austreten einer Baches kommen und die 10cm sind für uns relevant.

    Kann der Bauträger den Baustart (zunächst Bodenplatte) verweigern?

    Vielen Dank!
     
  2. #2 nordanney, 03.07.2023
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    Gibt es eine schriftliche Baugenehmigung für das Bauunternehmen mit der korrekten Höhe? Falls nein, gibt es für das Bauunternehmen nichts, mit dem er legal bauen kann. Dann würde ich auch nicht bauen, wenn ich keine Baugenehmigung habe.

    Ich will LKW fahren. Führerschein? Ja, fürs Auto. Wäre aber mündlich laut Amt OK. Was sagen wohl die Polizei und Richter beim Unfall?
     
  3. #3 Gast 85175, 03.07.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Ja, kann er. Du kannst nicht einfach verlangen, dass der BT eben mal kurz auf Zuruf die Genehmigung ignoriert. Bisschen mehr als ein Foto auf dem irgendwer was irgendwo hin gekrakelt hat braucht’s da halt schon.
     
  4. #4 Bauheld93015, 03.07.2023
    Bauheld93015

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    Die Baugenehmigung mit der korrekten Höhe liegt vor. Die 10cm zusätzliche Höhe wurden uns ja quasi auch "genehmigt ", mündlich und Foto mit Unterschrift + telefonische Auskunft seitens LRA.

    @chillig80
    Generell verstehe ich deine Argumentation natürlich. Aber die Arbeitsweise des Amtes scheint ja generell möglich zu sein. Sonst würde der langjährige Mitarbeiter es wohl nicht machen können.

    Ich dachte die rechtlichen Konsequenzen, wenn die Erlaubnis der zusätzlichen 10cm ausgedacht wäre (sie kann ja aber telefonisch erfragt werden), würde nur der Bauherr tragen.

    Hat der Bauträger hier mehr als eine Prozesstörung (Baustopp Kunde) zu fürchten?

    Danke euch!
     
  5. #5 nordanney, 03.07.2023
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    Quasi genehmigt oder habt Ihr eine korrekte Baugenehmigung vorliegen. Ich rede nicht von irgendwelchen Schmierereien handschriftlich. Die machst Du selbst und davon auch nur ein Foto und ein Kumpel im Amt gibt eine telefonische Auskunft und kann sich danach nicht mehr dran erinnern.

    Ich sehe keine formal korrekte Baugenehmigung. Also baut der Bauträger auch nicht. Ganz einfach. Wenn auch scheiße für Dich.
     
  6. #6 Bauheld93015, 03.07.2023
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    Sorry, missverständlich von mir: Die Baugenehmigung liegt uns natürlich im Original vor. Nur nicht die Kopie mit dem Ok zu den +10cm. Davon haben wir nur ein Foto. Der Erdarbeiter war live dabei und hätte ohne nicht die +10cm aufgeschüttet.
     
  7. #7 Bauheld93015, 03.07.2023
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    Der Mitarbeiter hatte also keine Befugnis dazu.

    Seine Unterschrift ist ja drauf und es gibt Zeugen.

    Ok, und der Bauträger hat denn was zu befürchten?
     
  8. #8 Kriminelle, 03.07.2023
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    Nochmal: WOVON gibt es ein Foto? Gibt es ein Handybild mit einer Skizze? -Genehmigung? -offiziellem Dokument?

    Dass er auf den Kosten und der Zeit sitzen bleibt, die er auf Geratewohl investiert. Wie soll denn das Leben so laufen, wenn jeder auf einen Schnappschuss Brief und Siegel schwört?
    ….,,
    Ich habe das hier bei nochmaligem Lesen gefunden.
    Ich hoffe, dass Euch die generelle Baugenehmigung vorliegt.

    Nächster Schritt: diese Kopie besorgen und vom Bauamt unterzeichnen lassen. Als ich gebaut habe, waren Botengänge bauseits, um des Haben Willens, also möglichst schnell durch telefonische Ankündigung mit persönlicher Vorsprache Usus.
     
  9. #9 Bauheld93015, 04.07.2023
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    habe es in der ursprünglichen Frage noch mal angepasst, sorry: Baugenehmigung liegt ganz normal vor, zusätzliche 10cm halt nur als kleine "Ergänzung" vom Kontrolleur auf Kopie der Genehmigung in der Akte im Amt. Nicht als offizielles Dokument. Er gibt auf Anfrage telefonisch Auskunft und bestätigt es, will aber nicht schriftlich

    ok, also anscheinend hat er nicht zu befürchten, da er uns Prozessstörungen natürlich in Rechnung stellen würde. Es handelt sich ja um ein Fertighaus, abgesehen vom Innenausbau steht es ja in 2 Tagen.

    Rechtlich sind also nur wir in der Verantwortung?


    Klar, wir sind am Mitarbeiter dran, dass wir das Gekritzel als offizielle Bestätigung bekommen.

    Der Mitarbeiter vom LRA hat also über wohl über seine Möglichkeiten hinweg gehandelt? Sonst würde er es ja schriftlich rausgeben können.


    Wir kriegen die 10cm auch wieder runter ohne zeitlichen Verzug. Daher bin ich recht emotionslos. Würde nur gern wissen, ob ich nicht doch den Mitarbeiter oder den Bauträger zum Einlenken bringen kann


    Danke euch!
    (Und ja, ich habe verstanden, 007 darf nur mit seiner Lizenz töten. Wo kämen wir denn dahin, wenn das jeder machen würde)
     
  10. #10 Fred Astair, 04.07.2023
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    Richtig. Bauherr ist genau wer?
    Der Bauträger.
    Du möchtest ihm später das Haus abkaufen.

    Vielleicht hatte er die sogar, aber dann soll er diese Befugnis auch schriftlich ausüben.
     
  11. #11 Bauheld93015, 04.07.2023
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    Tatsächlich sind wir die Bauherren vertraglich. Sind da auch so tituliert. Wir zahlen bei Richttermin XX% usw.... bis zur Schlusszahlung. Kein Abkauf nach Bau.

    Aber ja, wir hoffen, der LRA Mitarbeiter rückt es noch raus.
     
  12. #12 nordanney, 04.07.2023
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    Also kein Bauträger? Die Definition ist wichtig. Bauträger verkauft Haus und Grundstück gemeinsam. Gehört Euch bereits das Grundstück, ist es einfach nur ein Bauunternehmen und kein Bauträger.
    Bauträger = Bauherr
    Bauunternehmer = Ihr seid Bauherren
     
  13. #13 Fred Astair, 04.07.2023
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    Es ist doch erstaunlich, dass immer wieder Menschen, die die vermutlich größte finanzielle Verpflichtung ihres Lebens eingehen, Verträge unterschreiben, ohne zu wissen wer Koch und Kellner ist.

    Wenn Ihr aber nun tatsächlich Bauherren seid, dann könnt Ihr kraft Eurer Wassersuppe den Bauunternehmer schriftlich anweisen, auf der neuen Höhe +10cm zu betonieren, wenn Ihr ihn gleichzeitig von allen Folgen freistellt.
     
  14. #14 Bauheld93015, 04.07.2023
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    Synonym verwendet, sorry.
    Ich will ja auch nur mal vorfühlen.

    Unser BAUUNTERNEHMEN würde ggf. mit Haftungsausschluss (und viel Sträuben und Hinweis, dass es zum Rückbau kommen kann) mitmachen, Projektleiter würde mit Geschäftsführer klären. Allerdings wohl nur bei aufsetzen des Ausschlusses durch deren üblichen Anwalt. Das würde leider mit min. einer Woche zu lange dauern und könnte den Richttermin verzögern. Etwas albern, da der noch hin ist, aber sie wollen halt nicht und wir können ja nicht nachweisen, dass bei einer Woche Bodenplattenverschiebung es weiterhin möglich wäre den Richttermin zu halten. Trocknungszeit ausreichend.
    Der Fall kommt bei denen wohl so nie vor. Schon komisch, wenn man so hört, was andere vor 20 Jahren anscheinend noch ohne Aufsehen alles machen konnte.

    Mitarbeiter Landratsamt hat zwar eine Email rausgelassen, aber halt nix mit Stempel. Genügt Bauunternehmen nicht als rechtliche Absicherung.


    Also wäre dein Vorschlag grundsätzlich die Lösung.

    Bei 4cm Toleranz des Bauunternehmens werden wir wohl nun gut 6cm wieder entfernen.

    Danke euch!
     
  15. #15 Bauheld93015, 07.07.2023
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    Falls es mal wem hilft. Es hat sich alles geklärt, Bereich für Baurecht im LRA hat Schreiben ausgestellt.

    Nach noch etwas Rumgezicke der Mitarbeiter des Bauunternehmens und Beschwerde bei der Geschäftsführung wurde es dann vom Bauunternehmen endlich akzeptiert.
     
    simon84 und Fred Astair gefällt das.
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