Holzhaus, Außenwand, Mindestdicke, Anbau, ENEV

Diskutiere Holzhaus, Außenwand, Mindestdicke, Anbau, ENEV im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, ich habe die Möglichkeit, ein kleines Holzhäuschen zu kaufen (genehmigt als Dauerwohnsitz). Um ein paar m² mehr zu bekommen, plane ich...

  1. #1 werner71, 22.07.2021
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    Hallo,
    ich habe die Möglichkeit, ein kleines Holzhäuschen zu kaufen (genehmigt als Dauerwohnsitz).

    Um ein paar m² mehr zu bekommen, plane ich gedanklich einen Anbau.

    Wenn ich ehrlich bin, fehlt mir der komplette Durchblick bei den Vorschriften der Energieeinsparverordnung, deswegen bitte ich Euch um ein paar einfache Antworten zu den Anforderungen der Außenwände nach ENEV.

    Der Außenwandaufbau des Häuschens scheint mir zu dünn.
    • Gibt es einen RICHTWERT, wie dick die Außenwand eines Holzhauses nach ENEV sein soll/muss?
    • Gibt es vielleicht bei der Wohnfläche eine Schwelle, unter der die ENEV nicht greift bzw. kann es sein, dass ich bei einem Anbau auch beim bestehenden Häuschen die Außenwände dicker machen muss?
    • Fallen Euch noch weitere Hindernisse oder Stolperschwellen ein?
    Danke, für Eure Antworten!

    Gruß

    Werner
     
  2. #2 Gast85808, 22.07.2021
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    ENEV gipst nicht mehr.

    Ist jetzt 51 Gebäudeenergiegesetz.

    Fang doch mal anders an: Im U-Wert-Rechner kannste Dir den Wert Deiner Außenwand doch schon mal selbst ausrechnen. Na ja, und man redet ja vom ..."wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust der Außenbauteile"... Das ist ja nicht nur Wand. Sondern auch alles andere.

    Allgemein: mit nem 200er Ständerwerk kommste schon ganz schön weit...
     
  3. #3 werner71, 23.07.2021
    Zuletzt bearbeitet: 23.07.2021
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    Danke, Skogen.

    Das wusste ich nicht, dass die ENEV schon wieder Geschichte ist. Am Laien geht sowas komplett vorbei.

    Es betrifft also immer die gesamte Außenhülle des Gebäudes. Theoretisch kann man also schlechte Fenster mit einem guten Mauerwerk verbauen wenn die Summe der Einzelergebnisse immer noch stimmt.

    Ich hab jetzt mal einen U-Wert Rechner benutzt. Für ein Ständerwerk von 200 mm (16 cm Mineralwolle) und meinen geschätzten Angaben komme ich auf 0,21 W/m²K. Laut GEG wären 0,24 ausreichend.
    ---------------------------
    Ich stelle mir das dann so vor:

    Bestand: 80 m² Wandfläche 0,30 W/m²K
    Anbau: 120m² Wandfläche 0,20 W/m²K

    Gesamt: (80*0,30 + 120*0,20) / (80+120) = 0,24 W/m²K

    Ist der richtige Weg?
    --------------------------
    Das hier habe ich beim Stöbern im Netz gefunden. Verstehe es aber nicht wirklich.

    3 Bestehende Bauten erweitern
    Wenn ein Bestandsgebäude durch Anbau, Aufstockung oder Ausbau erweitert wird, spielt es keine Rolle mehr, ob dabei auch eine neue Heizung installiert wird. Das Gesetz fordert nur, dass der Bauherr den baulichen Wärmeschutz der neuen Außenbauteile gewährleistet, allerdings in Bezug auf das Referenzgebäude. Im Wohnbestand darf der Wärmeverlust der neuen Hüllteile das 1,2-Fache des entsprechenden Referenzgebäudes nicht überschreiten.

    Bei zu erweiternden Nichtwohngebäuden darf der mittlere Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) der neuen Außenbauteile den 1,25-fachen Höchstwert gemäß GEG nicht überschreiten. Wenn die zusätzliche Nutzfläche 50 m2 übersteigt, muss ein Fachmann auch den sommerlichen Wärmeschutz nachweisen. Doch den gesamten Neubau-Nachweis anhand des neuen Gebäudeteils fordert das GEG nun nicht mehr.

    -------------------------------
    Wie gesagt, es handelt sich um ein Häuschen mit wenigen m² und einer Wandstärke von geschätzt 12 cm.

    Sind Häuschen unter einer bestimmten Wohnfläche von den Mindestanforderungen ausgenommen?

    Wenn ich davon ausgehe, dass das Bestandsgebäude den geforderten U-Wert bereits weit überschreitet, muss dann dann die komplette Gebäudehülle (Bestand und Anbau) vereinheitlicht und auf diese 0,24 w/m²K gebracht werden?

    Gruß

    Werner
     
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