Innentüren, Einbau mangelhaft?

Diskutiere Innentüren, Einbau mangelhaft? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir haben bei unserem Neubau Innentüren CPL Solido Smart einbauen lassen. Als wir die Türen gestern gesehen haben, waren wir gar nicht...

  1. #1 Katrin 112, 26.10.2023
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    Hallo,
    wir haben bei unserem Neubau Innentüren CPL Solido Smart einbauen lassen. Als wir die Türen gestern gesehen haben, waren wir gar nicht erfreut. Fast alle Zargen schließen nicht mit der Wand ab, bei einer Tür ist der Spalt von 0,5-1,1cm. Die Gehrungen und Ritzen sind überall, mal mehr mal weniger deutlich zu sehen, was bei weißen Türen natürlich besonders auffällt. Wir können uns nicht vorstellen, dass so ein Einbau normal ist und wollen das so auch nicht hinnehmen. Ich lade einige Fotos hoch und bitte um eure Meinung. Vielen Dank IMG_20231025_151459.jpg IMG_20231025_151459.jpg IMG_20231025_151602.jpg IMG_20231025_153148.jpg IMG_20231025_153334.jpg IMG_20231025_155213.jpg IMG_20231025_155358.jpg IMG_20231025_153234.jpg IMG_20231025_161422.jpg IMG_20231025_155429.jpg IMG_20231025_151432.jpg IMG_20231025_153148.jpg IMG_20231025_153334.jpg IMG_20231025_155213.jpg IMG_20231025_155358.jpg IMG_20231025_161422.jpg IMG_20231025_155429.jpg
     
  2. #2 DerSchreiner, 26.10.2023
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    Hallo,

    der Abstand zum Mauerwerk wird mit Acryl noch versiegelt.. der Abstand ist vorhanden weil der Schreiner die Tür ( hoffentlich) ins Wasser gebaut hat ( das hat für Ihn Priorität ). der Abstand zum Mauerwerk ist noch im Grünen somit.

    Über die Gehrungs-Stöße kann man streiten, diese kann man mit Acryl o.ä auch kartuschieren
     
  3. #3 Holzhaus61, 26.10.2023
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    bei der einen Zarge hat der Planer auf jeden Fall gut geplant.. :respekt:cool:
     
  4. #4 Fridolin77, 26.10.2023
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    Die ist doch schmaler, darum endet die Gehrung auch nicht in der Ecke.

    Edit: Am Rechner sieht man sogar, dass die bauseits gekürzt ist...
     
  5. Alex88

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    wenn die Gehrungen soweit aufgehen, bedeutet das für mich, dass die Zarge oben ein anderes Öffnungsmaß als unten hat,
    für schief gemauerte oder verputzte Wände ist der Schreiner nicht haftbar zu machen
     
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  6. #6 DerSchreiner, 26.10.2023
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    Da wird es auch schwierig mit der Kartusche zum verfugen mit Acryl :D
     
  7. #7 klappradl, 26.10.2023
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    Mindestens ein Planer hat jedenfalls versagt. Es gäbe ja auch noch andere Zargen. Und vielleicht hätte man die Türöffnungen gar nicht so in die Ecke planen müssen.
    Und beim Absägen ist die Kante der Zarge auch ziemlich ausgefranst
     
  8. Alex88

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  9. #9 DerSchreiner, 26.10.2023
    Zuletzt bearbeitet: 26.10.2023
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    Ich würde die Fuge komplette ziehen, eine Hinterfüllschnur legen auf den kompletten Vertikalen Bereich und fertig.. da kommst ja nimmer richtig hin. auch nicht mit der Sockelleiste :D
     
  10. #10 das ICH, 26.10.2023
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    Ich lehne mich mal ein wenig aus dem Fenster und behaupte, dass die Zargen und Bekleidungen NICHT verleimt bzw. nach dem Verleimen zu früh und unsanft bewegt wurden.
    Wie schon geschrieben - wenn die Wand buckelig oder schief ist, dann betrifft das den Türenmonteur nur bedingt....bis 7 mm Fuge sind zulässig, darüber muss versiegelt werden, ist aber als Zusatzleistung extra zu vergüten.
     
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  11. #11 DerSchreiner, 26.10.2023
    Zuletzt bearbeitet: 26.10.2023
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    auch samt verleimen hebt es an den kleinen Stellen an der Gehrung mit zusätzlich Leim minimal, einmal aus Winkel gedrückt/getragen beim aufrichten der Zarge oder die Türspanner komisch gesetzt, des ist sehr schnell passiert, des meiste an der Stelle heben die Verbindungs-Stöpsel o.ä.
     
  12. #12 Katrin 112, 26.10.2023
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    Vielen Dank für eure Antworten!
    Das heißt, über die Gehrungsfugen kann man streiten, die könnten "verschönert" werden. Dass vor allem bei der einen Tür so ein großer Spalt zur Mauer ist, kommt von der unglücklichen Planung (vl auch vom Innenputz) und wird sich nicht so einfach beheben lassen. Hätten wir im Vorfeld nicht über mögliche Schwierigkeiten informiert werden müssen? Die Türen inklusive Montage haben wir über eine kleine Firma. Der Mann war immer alleine, was ich mir beim Einbau schwierig vorstelle. Vor Beginn der Arbeiten hat er einmal im Rohbau und einmal nach Innenputz gemessen, jetzt haben wir dieses Ergebnis. Am Montag möchten wir alles mit ihm durchgehen, worauf haben wir Anspruch? Die Türen haben wir bezahlt, die Arbeit noch nicht. Vielen lieben Dank für eure Antworten, damit ist uns sehr geholfen!
     
  13. #13 DerSchreiner, 26.10.2023
    Zuletzt bearbeitet: 26.10.2023
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    Naja, im Nachgang sehr schwierig des zu verbessern ( Außer mit Acryl darüber ), wenn die Türe schon eingeschäumt ist. im Ernstfall wenn man es nicht mit rumklopfen es hinbekommt, schneidet man Sie raus und dann hast die Gefahr das dadurch noch mehr kaputt geht etc pp
     
  14. #14 Holzhaus61, 26.10.2023
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    Meinste, da sind noch welche drin? Der hat doch bestimmt um 2/3 cm gekürzt.

    Wenn ich mir das Übersichtsbild da so ansehe (was ist das überhaupt für eine Mörder-Zarge??) sieht das doch eigentlich gar nicht soooo übel aus. Ich denke, er hat aus der Situation fast schon das Beste gemacht. Wie bereits gesagt, ein Teil mit Acryl nacharbeiten, aber Extra-Kosten. Deshalb darf man ihm nicht den vollen Lohn verweigern
     
  15. #15 Kriminelle, 26.10.2023
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    Der arme Schreiner, der die Zarge absäbeln musste, weil die Tür zu eng an die Wand geplant wurde.
    Er hat sicherlich doppelt so lang für den Einbau gebraucht, wird aber nur nach Tür-Anzahl bezahlt.

    Bei uns war/ist es ähnlich. Zwar keine falsch geplanten Türen, dennoch die ein oder andere Zarge, die nicht plan an der Wand liegt. Trockenbau sei Dank. Da kann der Schreiner nichts zu. Meist sieht man es gar nicht, in Fluren schaut man schon eher von der Seite... wir haben ca. 1 cm Fuge und die Wahl gehabt mit dem Verschließen mit Acryl. Da wir nicht über die Farbe geredet haben, hatten wir gedacht, wir verzichten lieber auf eine weiße Acryllinie, denn das wäre noch viel auffälliger gewesen. Vielleicht hätte man das mit transparent abdichten können. Aber hey: ich habe das jetzt jahrelang vergessen.... es ist für Deko, Leben und Liebe im Haus einfach nicht wichtig.
    Die Frage ist, in welchem Vertragsverhältnis Ihr mit dem Schreiner steht. Wenn Du mit GU gebaut hast, zählt die BLB oder der Goodwill des Handwerkers. Denn man könnte sich jetzt streiten, ob es zur Schrieners Arbeit gehört oder zu den Malerleistungen, die eventiell im Vertrag nicht inkludiert sind.

    Zu den Stoßfugen kann ich nichts sagen.

    Naja, was erwartest Du? Mögliche Schwierigkeiten gibt es beim Hausbau zuhauf.
    Ein Handwerk ist ein Hand-Werk ist, also das Produzieren mit der Hand von einer Person, und kann somit auch mal etwas "unfein" nicht zu 100% ausfallen. Das sollte man mit seinem eigenen Verstand selbst wissen, dass der eine Erfahrene besser als der andere (Lehrling) sein kann.

    Es gibt Sachverständige, die den Vertrag und den Entwurf hinsichtlicher Lücken, eventueller Zusatzposten und Probleme bei späteren Ausführungen prüfen. Entweder den beauftragt man oder nicht. Hier hätte er eventuell den fehlenden bzw zu kurzen Wandstummel der Zarge erwähnt. Aber es kann ja auch sein, dass Ihr das unbedingt so knirsch haben wolltet, um auf anderer Seite mehr Platz zu haben. Vielleicht hat aber auch der Mauer die Wand rechts mit einer 10cm-Toleranz versemmelt.

    Wo ich das so schreibe, würde mich eigentlich mal der Entwurfplan interessieren. Wie sieht es denn da aus?
     
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  16. #16 das ICH, 26.10.2023
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    Wenn die Gehrungen richtig verleimt sind und der Leim auch ausgehärtet ist, dann geht da nix auseinander….eine Leimfuge die reißt ist kaputt.
    Versiegeln zum Mauerwerk ist ok. Eine Gehrungen mit Acryl, Silikon oder Wach zuzuschmieren ist nicht ok und macht den schlechten Zusammenbau nicht Besser.
    Wenn man noch die Richtlinien zur visuellen Beurteilung von Innentüren heranzieht, dann sind diese
    Jede Zarge die in den Gehrungen so offen ist, ist nicht wert bezahlt zu werden; weder das Material noch die Montage.
    IMG_0354.jpeg IMG_0355.jpeg IMG_0356.jpeg IMG_0357.jpeg IMG_0358.jpeg
     
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  17. #17 Fabian Weber, 26.10.2023
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    Die Tür, die an der rechten Seite abgesägt wurde muss wieder raus, das würde ich nicht akzeptieren. Dann links die Rohbauleibung etwas erweitertern und rechts entsprechend ergänzen und eine neue Zarge rein.

    Wenn der Maler sein Acryl an den anderen Zargen gezogen hat und dann der Endanstrich kommt, dann sehen diese Stellen wieder gut aus.
     
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  18. #18 Gast 85175, 26.10.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    In dem Moment in dem er die Zargen einbaut ohne vorher Bedenken angemeldet zu haben schon...

    Das kommt drauf an. Wenn die bauseitigen Maßtoleranzen noch innerhalb der Grenzen der DIN 18202 liegen, dann gibt es da keinen bauseitigen Mangel den man beim Bauherren anzeigen könnte. Falls die Toleranzen überschritten waren, dann hätte der das aber vorher sagen müssen...

    Ich würde dir auch noch dringend raten die Türzargen selbst einmal zu kontrollieren, also mit Wasserwaage und auch die das lichte Maß im Falz...

    Und zuletzt, das da ist im Neubau mE ein "Planungsfehler". Dass die zulässigen Toleranzen bei Mauerwerk/Putz nicht so recht zu einem "perfekten" EInbau von Türzargen passen ist altbekannt. Bei solchen Toleranzkollisionen braucht es regelmäßig eine sog. "Passung" und Passungen sind planungspflichtig. Ich hätte die Passung da so gemacht, dass da die Zargen schon vor dem Maler gekommen wären, oder falls nicht möglich, dann dass der Maler da gleich "Planmäßig" noch zum Nacharbeiten eingeteilt worden wäre....


    Der wäre einer der Wenigen, der da nicht mit einem Rapportzettel daherkommt...
     
  19. #19 msfox30, 26.10.2023
    msfox30

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    Das wurde bei unserer Treppe gemacht. Nach 1 Jahr sieht das dann vergilbt aus und man sieht's wieder.
     
  20. #20 Fabian Weber, 26.10.2023
    Zuletzt bearbeitet: 26.10.2023
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    Nö wieso, er hat doch seine Zargen fachgerecht eingebaut bekommen, die haben ja extra das Passfutter. Der Türbauer muss doch nicht die Arbeit des Bauleiters machen.


    Da stimmt jetzt mal gar nichts davon, weder Ist davon irgendwas planungspflichtig (oder Du nennst mir bitte, wo das steht), noch ist fehlendes Acryl überhaupt ein Mangel.

    Hier hat der Bauherr einfach an der falschen Stelle gespart, bzw. wurde ja schon mit den Billigtüren gespart. man muss sich ja nur mal diese einfachsten Bänder anschauen, nix 3d oder so.

    Man muss aber dazu sagen, dass die meisten Bauherren nicht wissen, dass alle Türen unter 500€/Stk einfach Müll sind.

    Also einfach den Maler nochmal kommen lassen, oder das Acryl selber ziehen und @msfox30 natürlich auch überstreichen, dann vergilbt auch nix.

    Man sollte bei der Fragestellerin keine Erwartungen wecken, die nicht kostenlos erfüllt werden können. Man sollte schon so fair sein und auch sagen, dass die Malerleistung ein Extra sind, die in den wenigsten Fällen schon vertraglich vereinbart ist.
     
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