Ist es mit zusätzlichen Kosten verbunden, wenn eine Wohnung, einen Hausnummerzusatz, "a" bekommt?

Diskutiere Ist es mit zusätzlichen Kosten verbunden, wenn eine Wohnung, einen Hausnummerzusatz, "a" bekommt? im Mein Hausbau Forum im Bereich Rund um den Bau; Folgendes! Wohnung wurde im Haupthaus ausgebaut! Vor 20 Jahren! Es ist auf dem Lande. Warum auch immer, wurde in der Neueingerichteten Wohnung,...

  1. #1 DerFroschmitderMaske, 25.02.2024
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    Folgendes!
    Wohnung wurde im Haupthaus ausgebaut! Vor 20 Jahren! Es ist auf dem Lande.
    Warum auch immer, wurde in der Neueingerichteten Wohnung, die gleiche Hausnummer verwendet!
    Also z.b Hausnummer 5.
    Nun möchte ich, das die neue Wohnung, die Hausnummer 5a bekommt, weil es immer wieder vorkommt, das Paketdienste verwirrt werden. Pakete falsch angeliefert. Briefe falsch eingeworfen.

    Meine Frage! Entstehen dem Eigentümer der Neueingerichteten Wohnung zusätzliche Kosten dadurch?
    Seht Ihr da sonst wo Probleme, die ich so nicht sehe? Nachteile? Vorteile?
    Warum hat man das damals in den 90er so gemacht?

    Was tun, wenn der Eigentümer der Neueingerichteten Wohung keine Hausnummer 5a haben will, und möchte das alles so bleibt wie es ist. Ich selber bin eigentlich auch nicht bereit, das ich "a" nehme, weil mein Haus das Haupthaus ist und schon vorher da war.

    Kann ich den Eigentümer der Neueingerichteten Wohnung zu "a" zwingen?

    Könnt Ihr mir mal bitte was zu schreiben.
    Gruß
     
  2. #2 ichweisnix, 25.02.2024
    ichweisnix

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    Das ist echt ein Problem.
    Ich hab vor 7 Jahren meinen Männerschupen das a hinzugegeben. Bisher hat’s keinen Interessiert.
     
  3. #3 driver55, 25.02.2024
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    Um was geht’s hier überhaupt? DH, Einliegerwohnung? Zwei Haustüren, zwei separate Zugänge?
    Eine Wohnung bekommt keine eigene Hausnummer.
     
  4. #4 Holzhaus61, 25.02.2024
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    Eine Hausnummer wird für ein Haus vergeben, nicht für eine Wohnung. Ansonsten würde im Hochhaus das Alphabet nicht ausreichen...

    Eine Hausnummer vergibt auch das Ordnungsamt und nicht jeder Hauseigentümer nach seinem eigenen Gusto...
     
  5. #5 VollNormal, 25.02.2024
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    Und du meinst (abgesehen von dem bereits Geschriebenen), ein simples "a" würde ausreichen, um die Verwirrung zu beenden? Sei froh, wenn die Zusteller in der richtigen Straße sind!

    Ansonsten steht es dir und dem Nachbarn frei, das auf vielen (den meisten?) Formularen vorhandene Feld "Adresszusatz" zu verwenden. Das ist genau dafür vorgesehen, dem Zusteller über die offizielle Adresse hinaus Informationen zu geben. Da könnt ihr sowas hinschreiben wie "Hinterhaus" oder "gelbe Tür" und hoffen, dass das verstanden und beachtet wird.

    Ist denn das nachbarschaftliche Verhältnis so schlecht, dass ihr nicht mal gegenseitig für euch Post annehmen könnt?
     
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  6. #6 Kriminelle, 25.02.2024
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    Das ist nicht Deine oder die Entscheidung des Mieters/neuer Eigentümer, das ist eine Vergabe vom Bauamt bzw. Gemeinde. Die entscheiden nach Antrag bzw. Baumaßnahme.
    Du könntest einen Änderungsantrag stellen bzw. müsste es „der Neue“ machen. Ich denke aber, der Zug ist abgefahren, dafür hat man 30 Jahre mit zwei Haustüren nebeneinander gut gelebt, und wegen einer Lappalie für das Bauamt wird keine Arbeitszeit vergeudet.
    Es wird sich nach aller Wahrscheinlichkeit auch in der Lieferung nichts verändern, denn wenn zwei verschiedene Namen verwechselt werden, nützt auch eine Nummer bzw ein kleines oder großes a/A nichts.
    Eine Konsequenz in der Absetzung der genauen Lieferadresse c/o könnte ggf etwas ändern, das liegt aber an Euch.

    Edit: als Grundlage des Antrages können die veränderten Besitzverhältnisse eine Rolle spielen, wenn die Wohnung jetzt verkauft wurde, die vorher noch zum Haus gehörte.
     
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  7. #7 Baggerbedrieb, 25.02.2024
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    Ich habe aus Liebe zum Fahrrad fahren ne Zeit lang Essen geliefert, was glaubst du ist das regelmäßig für ein Chaos mit den Zusatzbuchstaben gewesen ...
     
  8. #8 driver55, 25.02.2024
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    Blödsinn! Die haben schon ihre Daseinsberechtigung.
    Da sind wir wohl eher wieder bei den Zeilen von VollNornal…
     
  9. #9 derjacky, 25.02.2024
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    Was hindert dich denn dran an eine der Hausnummern ein A anzuhängen und dies dann auch als Alltags-Adresse zu benutzen?
    (bei Korrespondenz mit dem Amt z.B. Finanzamt macht man das dann natürlich nicht).
     
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  10. #10 WilderSueden, 25.02.2024
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    Stell dir mal vor, wie es wäre, wenn du beim Bau von einem Doppelhaus an Nummer 5 jetzt plötzlich 5 und 37 dort hättest, zwischen 3 und 7...
    Ich würde einfach mal bei der Gemeinde anrufen, ob die hier eine weitere Hausnummer zuteilen kann. Ansonsten den Adresszusatz nutzen, falls nicht vorhanden im Hausnummernfeld. Vernünftige Adressprüfungen können nämlich damit umgehen, wenn Hausnummer nicht nur 1, 2, 3,... sind, sondern auch 2/1, 3a, 4 Hinterhaus und 5-7 Stiege 3 ;)
     
  11. #11 Baggerbedrieb, 25.02.2024
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    Wenn Navis das nicht können, die Software das nicht kann, die Leute es nicht angeben, ... wir hatten am Tag mehrfach Probleme die richtige Tür oder das richtige Haus zu finden.
     
  12. Dimeto

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    Die Vergabe einer Hausnummer obliegt der Gemeinde (§126 Abs. 3 BauGB). Alles was mit der Hausnummer in Verbindung steht, regelt die Gemeinde eigenverantwortlich, angefangen von der zuständigen Organisationseinheit (Ordnungsamt, Bauamt, Vermessungsamt, ...), über die Regeln zur Reihenfolge (rechts gerade, links ungerade, im/gegen den Uhrzeigersinn, fortlaufend nach Errichtungsdatum, ...) , dem Aussehen (Größe, Farbe, Schriftart,...), der Anbringung (am Eingang, zur Straße, am Tor) bis hin, ob Gebühren erhoben werden und wenn ja, wie hoch die sind.
    Da wir schon das Haus und die Nachbarhäuser nicht sehen, wird's mit den Problemen problematisch.
    Kosten, Streit mit dem Nachbarn
    Schnellere und zuverlässigere Auffindbarkeit
    Weil der Eigentümer sich nicht darum gekümmert hat.
    Wenn die Gemeinde aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine eigene Hausnummer für sinnvoll erachtet, kann der Betroffene nichts machen, außer den üblichen Rechtsweg gegen den belastenden Verwaltungsakt zu beschreiten.
    Möglicherweise hat sich Deine Gemeinde eigene Regeln zur Reihenfolge der Hausnummerierung gegeben, so dass - einmal angestoßen - Deine Einflussmöglichkeiten beschränkt sind.
    Nein, aber die Gemeinde könnte es, wenn sie sorgfältig die Interessen abgewogen hat.
     
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