Kanalanschlusspflicht umgangen? Frage zum Vorgehen beim Bauamt

Diskutiere Kanalanschlusspflicht umgangen? Frage zum Vorgehen beim Bauamt im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebe Experten, ich freue mich über Tipps zum richtigen Vorgehen mit meinem städtischen Bauamt. Dazu muss ich 2-3 Sätze vorwegschieben: Ich...

  1. #1 DocRock, 12.01.2024
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    Liebe Experten,
    ich freue mich über Tipps zum richtigen Vorgehen mit meinem städtischen Bauamt.

    Dazu muss ich 2-3 Sätze vorwegschieben: Ich streite mich gerade vor Gericht mit dem Vorbesitzer meines Einfamilienhauses wegen (vor Zeugen) abgestrittener Feuchtigkeit im Keller. Diese ist aber vorhanden und kaschiert worden. Das ist hier aber nur am Rande von Interesse.
    Bei der Ursachen-Forschung wurde schnell deutlich, dass die Bodenwanne des 1978 gebauten Hauses defekt ist. Verstärkt wird die Nässeproblematik durch die Regenabführung direkt von der Dachrinne an zwei Ketten in den Erdboden ohne jegliche Versickerungseinrichtung oder Kanalanschluss. Nun herrscht in unserer Hochwasser-Kommune ein Kanalanschlusszwang auch für Niederschlagswasser (auch bereits 1978).

    Wie ein Einblick in die Bauakte von 1978 zeigt, hat der Vorbesitzer tatsächlich (ein Schmutzwasser und) ein Regenwasser-Entwässerungsrohr zum Kanal in die Bauakte eingezeichnet und dies wurde vom Bauamt eingetragen und genehmigt.

    Nun kommt aber der 'Klopper*:
    Das genehmigte Rohr zur Niederschlagsentwässerung ist rechts an der Garage eingezeichnet. Dort findet sich aber kein Fallrohr UND die Dachrinne führt das Wasser zu den Kettten an der entgegengesetzten (linken) Seite des Hauses, wo das Wasser (verbotener Weise) direkt in den Boden abtropft und damit zum erhöhten Wassereintrag im Keller führt.

    Offensichtlich hat mein Vorbesitzer 40 Jahre lang widerrechtlicher Weise das genehmigte Rohr nicht benutzt und da es keiner (später) überprüft hat, auch keine Probleme bekommen.

    Wie mache ich das nun am besten aktenkundig, um das dann auch im Verfahren gegen den Vorbesitzer zu nutzen? Sollte ich mich als neuer Besitzer bei der Stadt 'selbstanzeigen'? Sollte ich meinen Vorbesitzer anzeigen? Noch interessiert sich bei der Stadt keiner dafür, weil da ja eine ordnungsgemäße Entwässerung in der Akte steht. Dass die nie genutzt wurde, hat nie jemand mitbekommen.

    Wie würdet Ihr vorgehen?
    Besten Dank für Eure Unterstützung.
    Der Doc
     
  2. #2 VollNormal, 12.01.2024
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    Da fragt man sich doch, wieso der das gemacht hat. Die Abwassergebühren für das Niederschlagswasser hat er bei Anschlusspflicht ja kaum sparen können ...

    Ich würde Kontakt zum Kanalnetzbetreiber (das ist regelmäßig nicht das Bauamt, bei uns ist es das Tiefbauamt, Andernorts ggf. ein rechtlich selbständiges Unternehmen) aufnehmen und um Aufklärung der Anschlusssituation bitten. Sag denen, du befürchtest, dass der Anschluss nicht satzungsgemäß ausgeführt ist und dass du das, falls erforderlich, gerne korrigieren möchtest. Vermutlich wird eine Befahrung des Anschlusses gemacht werden. Bei der Gelegenheit sollte auch gleich der tatsächliche Verlauf der Leitungen festgestellt werden, moderne Kanalkameras können das direkt mit erledigen.
     
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  3. #3 simon84, 12.01.2024
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    Ich würde zu den rechtlichen Fragen unbedingt vorab einen fachlich versierten Rechtsanwalt vor Ort konsultieren.

    Das ist eine komplexe Situation und eine „selbstanzeige“ führt im schlimmsten Fall dazu, dass du nun als neuer Eigentümer der Ansprechpartner fürs Amt bist und auf eigene Kosten einen Anschluss herstellen musst.

    wie und ob du dir das dann zivilrechtlich vom Vorbesitzer holst ist im schlimmsten Fall dann „dein Bier“

    also bitte unbedingt vorab zum Anwalt !!!
     
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  4. #4 DocRock, 14.01.2024
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    Besten Dank für Eure Antworten. Hilft mir sehr weiter.

    @simon84 : Du hast natürlich Recht. Der Anwalt ist wegen des Rechtsstreits mit dem Vorbesitzer eh mit im Boot. Es geht nun darum, auf die gutachterlich-festgestellte Sanierungssumme noch einen zusätzlichen Betrag für die Entwässerungsleitung draufzuschlagen.

    Die Sanierung habe ich eh an der Backe, weil ich ja den Wassereintrag in den Boden minimieren will.
    Da ich für das Gericht (und die zusätzliche Forderung einer Summe für die ordnungsgemäße Entwässerung) einen Nachweis benötige, dass der verkaufte Zustand 'rechtswidrig' war, muss ich das ja fürs Gericht belegbar nachweisen. Also werde ich um VollNormals Vorschlag nicht drum herum kommen.
    Da sich an der Straße bereits ein Kanalanschluss befindet und auf dem Gelände auch bereits ein dafür vorgesehenes Rohr liegt, bleiben die Baukosten auch halbwegs erträglich, da ich entweder a) einen freien Tiefbauer nehmen kann (eigenes Gelände) und b) im Zweifel Schacht-Arbeiten selber vornehmen kann.

    Danke für Eure Hilfe.
    Doc
     
  5. BaUT

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    Hast du das Rohr schon liegen sehen oder ist es nur ein Strich im Lageplan des Vorbesitzers?
     
  6. #6 DocRock, 14.01.2024
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    OK, berechtigte Frage. Nur in der von der Stadt abgenommenen Bauakte.
     
  7. #7 hanghaus2000, 14.01.2024
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    MMn gibt es das Rohr auch nicht. :irre
     
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