Kanaldichtigkeitsprüfung

Diskutiere Kanaldichtigkeitsprüfung im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; waren wir unverständlich? Eigenkontrolle ist möglich, Fremdkontrolle ist besser. Oder, mit den Worten dieses Forums: Kontrolle nicht durch den...

  1. #21 patmanu, 30.04.2010
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    Hallo,

    zu Punkt 1 habe ich jetzt verstanden (manchmal dauert es etwas länger).

    zu Punkt 2 Der Unternehmer hat die Hausanschlüsse und den Kanalanschluss gemacht. Der Rest ist durch den BPL Bauer gemacht worden.

    Gruß
    patmanu
     
  2. #22 alex2008, 30.04.2010
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    Warum einen Dritten beauftragen?

    Ganz einfach
    - weil der wohl deutlich eher neutral ist
    - ein entsprechender Fachbetrieb auch die entsprechende Ausrüstung hat
    - Nach Prüfung bekommste das Ergebnis schwarz auf weiß und bei TV-Befahrung auch noch in bewegten Bildern.
    Damit haste dann im Schadensfall erst mal die deutlich besseren Karten bei Streitigkeiten.

    Reicht doch wohl schon dass das Ganze schon mit verschied. Unternehmern durchwurstelt ist die noch gar keinen Nachweis ihrer Qualität erbracht haben.
     
  3. #23 meisterLars, 30.04.2010
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    Für den Kanalbau gilt die DIN EN 1610. Hiernach schuldet der Kanalbauer dem Auftraggeber einen dichten Kanal innerhalb der Prüftoleranzen. Die Dichtheit ist durch eine Wasser- oder Luftprüfung nachzuweisen. Diese Kanaldichtheitsprüfung ist dem Auftraggeber zu überreichen. Ob der Kanalbauer den Kanal jetzt selbst abdrückt oder ob ein Kanaldienstleister die Dichtheitsprüfung durchführt, ist eigentlich relativ egal.
    Denn die Kosten gehen sowieso auf den Kanalbauer über...
     
  4. #24 Wieland, 30.04.2010
    Wieland

    Wieland Gast

    Frage an Meister Lars.

    Die Kosten gehen sowieso an den Kanalbauer.

    Weshalb?

    Weil der Kanalbauer fürdie Dichtigkeit verantwortlich ist?

    Die Kosten für die Dichtigkeitsprüfung müssen demnach künftig mit einkalkuliert werden.
    Entschuldige die Frage bin vielleicht nicht auf dem neuesten Stand.

    Grüsse
     
  5. #25 meisterLars, 01.05.2010
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    Genau. Die Kosten müssen mit einkalkuliert werden. Vor diesem Hintergrund habe ich mich auch zum Fachkundigen nach §61a LWG NRW weiterbilden lassen. Nun noch die passenden Gerätschaften zur Dichheitsprüfung kaufen und dann prüfe ich die von uns verlegten Kanäle selber.
     
  6. #26 Ingo Nielson, 01.05.2010
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    beispiel schleswig-holstein:
    "dichtheitsprüfung" bedeutet nicht, dass der kanal abgedrückt werden muß!
    eine kamerafahrt mit dokumentation reicht aus.

    http://www.dichtheitspruefung.sh/
     
  7. #27 MoRüBe, 01.05.2010
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    MoRüBe Gast

  8. #28 patmanu, 01.05.2010
    patmanu

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    Hallo,

    noch mal für Begriffsstutzige wie mich:
    der Kanalbauer muss auch die Dichtigkeit nachweisen? Oder muss der Bauherr eine weitere Prüfung bezahlen?

    Noch eine weitere Frage (oder muss ich die Frage einzel stellen): muss in den Kanalstück (auf privaten Grund) eine Revision eingebaut oder muss dies expizit beauftragt werden?

    Danke und Gruß
    patmanu
     
  9. ISYBAU

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  10. #30 MoRüBe, 01.05.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    er muß es nachweisen...

    ... und Du mußt es bezahlen :winken
     
  11. ISYBAU

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    Beim "Dichtheitsnachweis" alter Leitungen geht es um den Nachweis, dass die Leitung "schadensfrei ist". Sie gilt als dicht, wenn bei der optischen Inspektion keine Schäden und kein eindringendes Wasser festgestellt werden.

    Dass bei alten Leitungen auf den physikalischen Nachweis der Dichtheit mit Luftüberdruck oder Wasserstandsfüllung (unter bestimmten Umständen) verzichtet werden darf, hat rein pragmatische Gründe. (siehe DIN 1986-30)
     
  12. ISYBAU

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    Hallo Lars,
    die Dichtheitsprüfung zum Zweck der Bauabnahme ist zwar zwingend notwendig, aber keine Nebenleistung im Sinne der VOB/C. (siehe: DIN 18306 - Allg. Techn. Vertragsb. für Bauleistungen, Entwässerungskanalarbeiten)

    Das bedeutet, dass der Bauherr bzw. Auftraggeber bei einem VOB-Vertrag diese Leistung separat beauftragen und vergüten muss.

    Bei anderer Vertragsgrundlage, kann der Dichtheitsnachweis aber auch bereits vertraglich vereinbart sein. Hier kommt es auf die Feinheiten der Leistungsbeschreibung an.
     
  13. #33 meisterLars, 01.05.2010
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    Hallo Robert,
    hast recht (wie eigentlich immer...). Hätte ich aber auch wissen müssen, nach einer Woche Intensivtraining.... :bef1013:
     
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