Kanalinstandhaltung an Kosten beteiligen?

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  1. Ak2004

    Ak2004

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    Hallo,

    wir sind eine Reihenhaussiedlung mit insgesamt sechs Parteien. Vor einiger Zeit hatte unser direkter Nachbar eine größere Baustelle vor dem Haus. Es wurde wohl irgendwie etwas an den Leitungen gemacht, haben wir nebenbei mitbekommen.

    Heute erhalten wir (und die anderen vier Parteien) einen Brief, dass wir uns an der Reparatur und Instandhaltung des Kanals beteiligen müssen. Dieser wurde wohl repariert??und das wir alle an ein einheitliches Kanalnetz angeschlossen wären.

    Laut Grundbuch (1958)würde wohl drinstehen, dass der Eigentümer und alle anderen die an den Kanal angeschlossen sind zu gleichen Teilen Schäden etc zahlen müssen.

    „Der jeweilige Eigentümer des dienenden Grundstücks trägt die Instandsetzungskostwn zusammen mit den übrigen an diese Anlage abgeschlossenem Eigenheimern zu gleichen teilen…..“ wird in dem Schreiben noch zitiert.

    1. Wenn wir alle für eventuell anfallende Schäden haften, hätte man nicht vorher mit uns sprechen müssen? Wir haben den Schaden weder gesehen, noch wissen wir was gemacht worden sein soll?
    2. Hätten wir nicht bei der Beseitigung des Schadens ein Mitspracherecht was Kosten angeht?
    3. Es wurde uns keine Rechnung für die Reparatur dazu geschickt, lediglich das die Maßnahmen 6000€ gekostet haben sollen stand in dem Brief vermerkt und das wir zahlen müssen.

    Wir sollen jetzt einfach mal 990€ zahlen. Auch die anderen Parteien haben lediglich den Brief ohne Rechnung erhalten.

    Ist das rechtlich so vertretbar?
    Mit freundlichen Grüßen
    René Kanowski
     
  2. #2 nordanney, 18.11.2023
    nordanney

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    Warum sollte jemand mit euch sprechen oder eure Meinung einholen? Ihr seid dienendes Grundstück und in sofern Last nicht ihr reparieren, sondern das herrschende Grundstück.
    Wer hat den Brief denn geschickt?
     
  3. Ak2004

    Ak2004

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    Der Brief kam vom Eigentümerverein, ich denke man unsere Nachbarn sind dort Mitglied.
    Egal ob dienendes oder nicht, woher weiß ich denn ob überhaupt ein Schaden vorgelegen hat? Bzw. wie hoch dieser sein soll ohne Rechnung etc.?
     
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