Keine Akte beim Bauamt. 400 Jahre alt...

Diskutiere Keine Akte beim Bauamt. 400 Jahre alt... im Sanierungskonzept & Kostenschätzung Forum im Bereich Altbau; Hallo, Ich habe hier schon viele geistreiche Diskussionen mitgelesen und möchte nun tatsächlich auch selber etwas kaufen. Der Makler sagt es...

  1. #1 friedo76, 13.10.2023
    friedo76

    friedo76

    Dabei seit:
    12.10.2023
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
    Hallo,

    Ich habe hier schon viele geistreiche Diskussionen mitgelesen und möchte nun tatsächlich auch selber etwas kaufen.

    Der Makler sagt es gibt nichts beim Bauamt keine Skizzen. Rein garnichts.
    Die Verkäufer haben auch keinerlei Unterlagen.
    Ein ca. 400 Jahre altes 2-Ständer Kötterhaus im Außenbezirk. Sehr schlechter Zustand.

    Wenn das wirklich so ist, dass es keinerlei Skizzen gibt, kann ich dann dort bauen was ich will? Was muss ich beachten?
    Hat jemand Erfahrungen damit?

    Vielen Dank für jeden Tipp
    Gruß Friedo
     
  2. #2 nordanney, 13.10.2023
    nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    2.895
    Zustimmungen:
    1.531
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Bauen im Außenbereich ist grundsätzlich verboten.
    Ausnahmen sind privilegierte Vorhaben für landwirtschaftliche Betrieb o.ä. (oder Umwidmung von aufgegebenen landwirtschaftlichen Gebäuden zu Wohngebäuden).
    Eine weitere Ausnahme kann Dich betreffen, und zwar der Ersatzneubau. Wenn das dort bereits stehende Gebäude zulässigerweise errichtet worden ist, kannst Du einen gleichartigen Ersatzneubau vornehmen (sofern das alte Gebäude aufgrund der schlechten Bausubstanz nicht mehr genutzt werden kann).
    In der Regel ist dafür aber Voraussetzung, dass Du bereits langjährig Eigentümer und Bewohner bist.

    Nach erster Einschätzung: Die Wahrscheinlichkeit, dass Du gar nicht bauen darfst ist extrem hoch. Sollte das Bauamt wider Erwarten trotzdem grünes Licht geben, so bleibt es bei einem etwa gleich großen Haus. Das Bauamt wird sich also vorab nachweisen lassen, was für ein Haus dort jetzt steht. Nix mit Villenneubau.

    Das Haus dürfte annähernd unverkäuflich sein, außer für DIY-Sanierer.
     
    simon84 und 11ant gefällt das.
  3. #3 Fabian Weber, 13.10.2023
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.594
    Zustimmungen:
    5.167
    Bei einem 400Jahre alten Haus wird sich auf jeden Fall auch das Denkmalamt einschalten, sobald da was dran gemacht wird.
     
    simon84 und 11ant gefällt das.
  4. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    6.811
    Zustimmungen:
    4.138
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Flurkarte und Grundbuchauszug auch nicht?
     
    11ant gefällt das.
  5. #5 JohnBirlo, 13.10.2023
    JohnBirlo

    JohnBirlo

    Dabei seit:
    28.05.2020
    Beiträge:
    1.151
    Zustimmungen:
    429
    Bin mir gerad nicht sich ob der TE mit "Außenbezirk" den Außenbereich meint. Als Außenbezirk bezeichnet man ja auch mal Berlin-Heiligensee.
     
    BaUT gefällt das.
  6. #6 nordanney, 13.10.2023
    nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    2.895
    Zustimmungen:
    1.531
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Kötterhäuser sind aber zu 99% ähnlich zu alten Bauernhäusern. Und somit fast immer Außenbereich. Der TE wird mit Sicherheit "nur" den falschen Fachbegriff genutzt haben.
     
  7. #7 Fabian Weber, 13.10.2023
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.594
    Zustimmungen:
    5.167
    Ist das dann nicht das gleiche? :)

    Ist ja nicht Frohnau :shades
     
  8. #8 friedo76, 13.10.2023
    friedo76

    friedo76

    Dabei seit:
    12.10.2023
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
    Jau. Danke erstmal. Meinte Außenbereich...
     
  9. #9 friedo76, 13.10.2023
    friedo76

    friedo76

    Dabei seit:
    12.10.2023
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
    Doch Flurkarte und Grundbuchauszug habe ich bereits vom Makler erhalten
     
  10. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    6.811
    Zustimmungen:
    4.138
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Am 1. Oktober 1920 wurde Frohnau aus dem Landkreis Niederbarnim der Provinz Brandenburg nach Groß-Berlin eingegliedert und bildet seitdem einen Ortsteil des Bezirks Reinickendorf.
     
  11. #11 friedo76, 13.10.2023
    friedo76

    friedo76

    Dabei seit:
    12.10.2023
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
    Die Frage zielte auch darauf ab ich das alte Hais nun wohl etwas unauffällig "ausbauen" kann... also bspw. im Fachwerkstil einen kleinen Anbau/Garagengebäude... da ist nämlich schon ein Garagenanbau vorhanden allerdings nicht original. Und eher zusammen genagelt, aber mit Pfannen gedeckt. Oder auch welche Bereiche ich als Wohnbereiche benennen kann. Speziell Dachboden? Oder die Deele?
     
  12. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    6.811
    Zustimmungen:
    4.138
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Nimm dir für die Ankaufberatung einen ortsansässigen Architekten, der erstmal checkt ob du es überhaupt bewohnen darfst.
    Wenn der Vorbesitzer Landwirt war und du nicht seinen land- oder forstwirtschaftlichen betrieb mit übernimmst, dann geht auch die Erlaubnis der Wohnnutzung des Wohngehöft im "Außenbereich" mit der Veräußerung unter!
    Wenn das Objekt über mehrere Jahre gar nicht bewohnt war, dann ist die Erlaubnis zur Wohnnutzung im Außenbereich evtl. auch schon verfallen.

    Das muss vorher alles von einem Archi abgecheckt werden. Dazu muss der zusammen mit dir zur Gemeinde und zum Bauamt und die tatsächlichen Rahmenbedingungen abklären. Dabei kann dann sein, dass sich auch die untere Denkmalbehörde das Häusl ansehen will und DANACH kannst du ohne Genehmigung gar nichts mehr ändern, wenn da erstmal die EULE am Türstock klebt.
     
    simon84, SvenvH, 11ant und einer weiteren Person gefällt das.
  13. #13 nordanney, 13.10.2023
    nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    2.895
    Zustimmungen:
    1.531
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Die Antwort hast Du doch schon bekommen, aber sie gefällt Dir nicht...
    Es geht maximal ein Haus in derselben Größe. Und die Deele (ich denken, Du meinst Flur/Diele) war schon vorher Wohnraum. Und Garagenanbau (sofern legal errichtet) ist und bleibt beim Neubau auch eine Garage. Ich weiß, das findest Du jetzt kacke.
     
  14. #14 friedo76, 13.10.2023
    friedo76

    friedo76

    Dabei seit:
    12.10.2023
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
    Das Haus war vorher jahrzehntelang im privaten Gebrauch und Besitz als Wohnhaus. Für Denkmalschutz ist es glaube ich zu verbastelt... da stehen zig bessere Fachwerkhäuser in der Nähe. Alle ohne Denkmalschutz.
     
  15. #15 friedo76, 13.10.2023
    friedo76

    friedo76

    Dabei seit:
    12.10.2023
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
    Ne finde ich nicht kacke. Habe grundsätzlich keine Emotionen. Aber ich will ja gar nicht neu bauen. Ich will nur die Grenzen der Sanierung ausloten.
     
  16. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    6.811
    Zustimmungen:
    4.138
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Die kannst du zusammen mit einem Architekten ausloten nachdem der für dich geklärt hat ob du das Haus als ersten Wohnsitz ohne weitere Auflagen übernehmen kannst oder ob die Wohnnutzung mit dem Verkauf untergeht und nur für den alten Besitzer noch lebenslang geduldet wurde.

    Las dir hier noch mal erklären was es bedeutet "Wohnhaus im Außenbereich"
     
  17. #17 nordanney, 13.10.2023
    nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    2.895
    Zustimmungen:
    1.531
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    alt = neu ==> maximal
    gar nicht ==> wahrscheinlich
     
  18. #18 friedo76, 13.10.2023
    friedo76

    friedo76

    Dabei seit:
    12.10.2023
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
    Architekt sinngemäß: "Da die Fläche bereits erschlossen ist. Abwasser und Strom vorhanden. Und keine öffentlichen Belange gefährdet sind, weil kleine Fläche am Rand eines Naturschutzgebiets wo keine weiteren Bauten entstehen. Kein Problem."
     
  19. #19 Gast 85175, 13.10.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Soso…

    BauGB §35, Abs.3, Nr.7:

    3) Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben
    7.
    die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt oder
     
    BaUT und Jo Bauherr gefällt das.
  20. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    6.811
    Zustimmungen:
    4.138
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Das lass dir im Rahmen einer Ankaufberatung schriftlich geben von dem Architekten, dann kannst du ihn verantwortlich dafür machen, wenn hinterher doch keine Wohnnutzung mehr zulässig sein sollte.

    Auch der Makler soll dir schriftlich geben, dass eine Wohnnutzung und eine Modernisierung des Gehöfts auch für den Erwerber zulässig ist. Diese Anfrage muss er beim BA stellen.

    Oder du gehst endlich mit Verkäufervollmacht selbst zum BA wenn der Verkäufer zu alt oder zu faul dafür ist.
     
    friedo76 gefällt das.
Thema:

Keine Akte beim Bauamt. 400 Jahre alt...

Die Seite wird geladen...

Keine Akte beim Bauamt. 400 Jahre alt... - Ähnliche Themen

  1. Roto Terrassentür knackt beim öffnen und schließen

    Roto Terrassentür knackt beim öffnen und schließen: Hallo ihr lieben, Wie aus dem nichts, knackt meine Terrassentür beim öffnen und schließen recht laut. Seit dem ist das anklappen der Tür nicht...
  2. Akten in Holzhaus aus BM lagern?

    Akten in Holzhaus aus BM lagern?: Hi, ich wollte mal fragen, ob ich meine beruflichen Akten auch in so einem Holzhaus aus dem Baumarkt lagern könnte. Derzeit habe ich einen...
  3. Aufbewahrungsfristen von Akten

    Aufbewahrungsfristen von Akten: Wie lange muss/soll ein Finanzierer die Akten aufbewahren? Darf er sie nachdem der Kreditvertrag unterschrieben ist vernichten, da ihn alles...
  4. SAT1-"Akte" vom 22.06.2010 über eine 4qm-Solaranlage zur Raumheizungswassererwärmung

    SAT1-"Akte" vom 22.06.2010 über eine 4qm-Solaranlage zur Raumheizungswassererwärmung: Mehr dazu hier: http://www.solarresearch.org/sk2010/videoaudio/videosolar/613-068.html
  5. Akt. Preis T9

    Akt. Preis T9: Guten Morgen Zusammen, kann mir wer einen akt. Preis nennen für: Mauerstein T9 inkl. Lohnanteil / qm2? Der Hersteller soll diesen Stein...