Keller nach Abriss mit Schutt auffüllen oder Baugrube und mit Sand verfüllen?

Diskutiere Keller nach Abriss mit Schutt auffüllen oder Baugrube und mit Sand verfüllen? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, wir haben ein altes EFH (mit Keller) abreissen lassen, auf dem ein Doppelhaus (ohne Keller, größere Grundfläche) gebaut werden...

  1. #1 Kamino77, 16.07.2015
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    Hallo zusammen,
    wir haben ein altes EFH (mit Keller) abreissen lassen, auf dem ein Doppelhaus (ohne Keller, größere Grundfläche) gebaut werden soll.
    Reicht es aus, wenn alles oberhalb des Kellers abgerissen wird und der Keller dann mit Schutt und Sand verfüllt wird, oder muss auch der Keller komplett raus und das große Loch dann ausgekoffert und mit Sand/Kies verfüllt werden?
    Muss die Bodenplatte vom Keller auch raus?
    Oben kommt so oder so eine Sandplatte rauf und die Proktordichte muss entsprechend der Vorgaben des Bauträgers gegeben sein.
     
  2. R.B.

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    Dichte, Tragfähigkeit, alles egal. Bauschutt darf man nicht "verbuddeln".

    Ob man auf dem vorhandenen Keller aufbauen kann, und wie man das am geschicktesten macht, das kann ein Statiker klären.
     
  3. reezer

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    eine seltsam bedenkliche Frage von einem, der seinen Beruf mit "Qualitätsmanager" angibt.
     
  4. Julius

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    Nuja - Hauptsache, der "Bauträger" (welcher in Wahrheit sicherlich wieder mal keiner ist), hat Ahnung...
     
  5. #5 Rudolf Rakete, 16.07.2015
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    Merkwürdig warum baue ich ohne Keller wenn schon einer vorhanden ist. Stauraum hat man nie genug......
     
  6. #6 Kamino77, 16.07.2015
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    DANKE R.B. für Deine Antwort. Der Statiker unseres Bauträgers hat Grundrisse vom ehemaligen EFH bekommen und weiß um den Keller. Mir geht es halt hier darum, was ich dem Abrissunternehmer sagen kann und nicht unvorbereitet bin auf die evtl. Frage "verbuddeln oder rausholen", das eine kostet x, das andere y.

    Was sind das denn da für zwei dumme Antworten??? Heisst "Bauexpertenforum" tatsächlich, dass hier nur Leute mit entsprechendem Fachwissen teilnehmen dürfen???
    reezer, bei der Anmeldung musste man nunmal einen Beruf geben, und dieser ist FERNAB DES BAUWESENS!!!
    Julius, es gibt sehr wohl einen großen namhaften Bauträger, den wir beauftragt haben, uns ein Haus zu bauen. Abriss ist in Eigenleistung. Der Bauträger gibt uns nachher mehrere Jahre Garantie auf den Rohbau, also darf der, nach meinem laienhaften Verständnis, die Proktordichte für den Untergrund vorgeben.
    Eure beiden Namen kann ich mir schonmal für die Zukunft hier merken, dass da nur dummes Zeug bei rumkommt!
    @Admins: Kann man hier seinen Beruf noch in "Laie" ändern, damit man nicht dumm anpampt wird?
    Rudolf Rakete, ich habe initial geschrieben, dass da vorher ein EFH stand und dort ein größeres Doppelhaus hin kommt. Unabhängig von der Frage, ob das statisch geht, kann man den Keller schlecht teilen, sodass jede Partei ein kleines Stück davon nutzen kann.
     
  7. Baumal

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    dumme antworten, kommen von solchen fragen.
    einen vorhandenen keller mit bauschutt und sand
    verfüllen zu lassen klingt, ja doch etwas abenteuerlich.
     
  8. R.B.

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    Kein Abrissunternehmer der diese Bezeichnung verdient, würde hier seinen "Müll" im Keller verbuddeln. Wird ein Haus abgerissen dann muss der Bauschutt entsorgt werden, und der Unternehmer sollte auch wissen, was er wie entsorgen muss. Ich gehe mal davon aus, dass der Abriss mit dem Bauamt schon abgestimmt ist. Bei manchen Bauämtern gibt es Merkblätter in denen auf solche Feinheiten hingewiesen wird.

    Julius stört sich an der Bezeichnung "Bauträger", denn in Deinem Fall kann es sich nicht um einen Bauträger handeln. Bauträger bauen ein Haus auf ihrem "eigenen" Grundstück und verkaufen Dir dann Haus mit Grundstück. Da Dir das Grundstück bereits gehört, kann es sich nicht um einen Bauträger handeln. Details siehst Du in folgendem link.

    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?7445-Wer-baut-mit-wem

    Du musst den Keller ja nicht zwangsläufig teilen. Bisher ist ja auch kein Keller geplant, also könnte man diesen auch einer DHH zuschlagen. Bei einem Haus ohne Keller muss man sich überlegen, wohin mit dem ganzen Gerümpel das mit der Zeit so anfällt. Ein Dutzend Gartenhütten macht ja auch keinen Spaß, und wenn bereits ein Keller vorhanden ist, dann kann man diesen evtl. für wenige Euro ertüchtigen. Die Überlegung ist nicht von der Hand zu weisen.
     
  9. Taipan

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    @TE: Bleib mal auf'm Teppich.

    Der "große Bauträger" (der GÜ ist) wird sich einen Scheißdreck um deinen alten Keller kümmern. Der wird sich einen Scheißdreck drum kümmeern, was unter seiner Bude UND in seiner Bude richtig ist.

    Da geb ich dir Brief und Siegel drauf. Das geht soweit, dass die lieben Bauleiter auf einen mittels bauaufsichtlich eingeführter Normen (damit GESETZ) gerügten Mangel reagieren, indem sie dem rügenden (als externen Sachverstand eingebundenen) Architekten vorwefen, er hätte keine Ahnung und daß sie ein eigenes Ing.-Büro hätten, und damit alles richtig machen. Ergebnis: Klage gegen den GÜ mit dem Ergebnis, dass er verliert. Den Schaden hat der Bauherr, da ein Rückbau bis auf die betreffenden Bauteile unverhältnismäßig ist und die Gebrauchstauglichkeit des Gebäudes ja nur um 20 Jahre verringert ist.

    Also blas dich hier bitte nicht so auf. Die hier als "Experten" auftretenden Fachleute, da zählen Julius, Rudolf und R.B. definitiv dazu, sind in ihrem Gebiet wirklich wissend. Und hier weisen sich auch die Fachleute gegenseitig zurecht, wenn mal einer nicht präzise genug fachfremd wildert. Solange also ein Kommentar unkorrigiert stehen bleibt, kannst du davon ausgehen, dass der schon richtig ist.
     
  10. R.B.

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    Bauordnung findest Du hier:

    http://www.hamburg.de/bauordnung/

    und hier das Merkblatt für Hamburg. ich hoffe der link funktioniert.

    https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0CCEQFjAAahUKEwip84rOvN_GAhUGvXIKHcaABho&url=http%3A%2F%2Fwww.hamburg.de%2Fcontentblob%2F137040%2Fdata%2Fmerk-bau-abbruch1-1797.pdf&ei=l4unVenLJ4b6ygPGgZrQAQ&usg=AFQjCNFvI_KUP43wWYuqrLQGAq-ykuwMHQ&bvm=bv.97949915,d.bGQ


     
  11. R.B.

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    Zum Thema Bauabfälle gibt es auch eine eigene Seite, dort findet sich aber nicht viel Neues.

    http://www.hamburg.de/bauabfall/

    Aber wie schon geschrieben, ein Abbruchunternehmer sollte das alles in- und auswendig kennen. Wenn da einer auf die Idee kommen sollte den Abfall zu entsorgen, dann würde ich mir als Bauherr so meine Gedanken machen, denn schließlich trägt der Bauherr die Verantwortung......und Verantwortung kann auch mal teuer werden. ;)
     
  12. #12 Rudolf Rakete, 16.07.2015
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    Dann bekommt eben nur einer einen Keller oder man erweitert den vorhandenen entsprechend. Ich merke das nur an weil ich viele kenne die es später bereut haben ohne Keller zu gebaut zu haben.
     
  13. #13 SirSydom, 16.07.2015
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    Der Keller könnte durchaus mit dem Bauschutt verfüllt werden, wenn dieser gebrochen&recylet wird..
     
  14. Taipan

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    Wenn du das entsprechende Zertifikat hast, dann schon. Wo soll das für den vor Ort angefallenenen Müll herkommen?
     
  15. #15 SirSydom, 16.07.2015
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    keine Ahnung. Bei dem Grundstück das wir gekauft haben wurde das so gemacht (vom Verkäufer).

    Jeden den ich dazu befragt habe (darunter 3 Architekten und das Landratsamt) haben keine Probleme darin gesehen.

    Ich hab mir aber trotzdem vertraglich zusichern lassen dass bei den Auffüllungen alle Vorschriften eingehalten wurden..
     
  16. R.B.

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    Begutachtung, Analysen, es gibt nichts was es nicht gibt. Ob der TE das bezahlen will? na, ich weiß nicht so recht.

    Es macht schon einen Unterschied ob eine Straße gefräst und die Reste neu eingebaut werden, oder ob man ein altes Haus zerlegt von dem man nichts weiß. Selbst wenn alles schön getrennt wird, und die Unbedenklichkeit bescheinigt wird, müssen diese Reste noch aufbereitet werden bevor man sie wieder verbauen kann. Das geht nicht mit Hammer und Handmeisel, dafür braucht es Maschinen. Das rechnet sich wenn man im großen Stil denkt, aber nicht bei den paar m3 die bei einem EFH anfallen.
     
  17. #17 Kamino77, 16.07.2015
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    Danke R.B.,
    auch für den Link und die Erklärung, warum mein Bauträger (so wird er halt in vielen Baublogs und im Vertrag genannt) ein GÜ ist.
    Im Vorgespräch wollen wir mit dem Abrissunternehmer dann auch ansprechen, wer sich um die Information des Bauamts mittels Abrissantrag o.ä. kümmert.

    Danke Taipan für die Einschätzung, wie wichtig einem GÜ ein alter Keller ist. Ich glaube Dir, dass die Leute sicherlich Experten sind, aber ist das ein Grund, einen Laien so anzublaffen? Na gut, Internet halt.
    Aber zu schreiben, Zitat "eine seltsam bedenkliche Frage von einem, der seinen Beruf mit "Qualitätsmanager" angibt." sagt sicherlich nicht viel darüber aus, ob jemand Experte ist, sondern sehe ich eher Troll, Provokation oder sich aufspielen an, weil man ein Opfer gefunden hat.

    Baumal, was heisst hier "solche Fragen"... ICH BIN KEIN EXPERTE, WOHER SOLL ICH DAS SISSEN???

    Nochmal meine Frage, ist das hier echt ein Forum nur für selbsternannte Experten oder dürfen hier auch Laien ihre Fragen stellen, ohne dämliche Antworten zu bekommen???
    Es ist ja nicht so, dass ich ausgesagt habe, das kann man so machen, sondern ich habe gefragt, ob man das so machen kann.
     
  18. R.B.

    R.B.

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    Unter Umständen geht ein Abbruch auch verfahrensfrei über die Bühne, aber das bedeutet natürlich nicht, dass man das Haus einfach so abreißen darf. Meine Empfehlung, diese kritischen Dinge delegieren, und die Firma darauf festnageln, dass alle Vorschriften eingehalten werden. Sollte es dann mal Ärger geben, dann bist Du als Eigentümer zwar erst einmal verantwortlich, kannst Dich aber bei der beauftragten Firma schadlos halten. Deswegen auch darauf achten, wer mit dem Abriss beauftragt wird. Oben schreibst Du aber, dass die Bude bereits auf dem Boden liegt. Ich hoffe mal, dass das eine "richtige" Firma gemacht hat. Andererseits schreibst Du jetzt in Deinem Beitrag (#17), dass es erst noch Vorgespräche mit dem Abrissunternehmen gibt. Ja was denn?

    Die Sache mit dem Keller würde ich wirklich überdenken, viel billiger kommst Du wohl nicht an Stauraum. Muss ja kein Wohnkeller werden.
     
  19. #19 Kamino77, 16.07.2015
    Kamino77

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    äh klar, lassen abreissen nicht haben abreissen lassen (Freud´scher Versprecher).
    Das mit dem Keller können wir gern überlegen. Meine Frau und ich sind halt auch ohne in EFHs aufgewachsen.
    Ich gehe davon aus, dass es irgendeinen Vertrag mit dem Abrissunternehmer geben wird bzw. wir ein Angebot annehmen werden. Und da kann ich prüfen, dass dieser die Vorschriften entsprechen einhalten wird. Danke für den Tipp, und die freundliche und sachdienliche Beratung.
     
  20. Baumal

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    das ist doch ein witz?
    keine vernüftige firma wird dir mit abruchmaterial von deinem
    haus deinen vorhandenen keller zumüllen.
     
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