Kennt sich jemand mit Baurecht in Sachsen aus?

Diskutiere Kennt sich jemand mit Baurecht in Sachsen aus? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Google mal nach "Freistellungsverfahren Haftung" Warum soll ein Architekt solche Haftungsrisiken übernehmen, bloß weil der Bauherr die...

  1. #21 Baufuchs, 28.10.2012
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    Baufuchs Gast

    Google mal nach "Freistellungsverfahren Haftung"

    Warum soll ein Architekt solche Haftungsrisiken übernehmen, bloß weil der Bauherr die Genehmigungsgebühr sparen will?

    Im Genehmigungsverfahren sind Bauherr und Architekt auf der sicheren Seite.
     
  2. #22 sledgehammer, 28.10.2012
    sledgehammer

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    Wenn ein Architekt seine Arbeit richtig macht, braucht er eine Haftung nicht zu fürchten oder?

    Bei angeblich über 650 Aufträgen in 12 Jahren sollte genug Berufserfahrung vorhanden sein.
     
  3. #23 Baufuchs, 28.10.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nicht mal die Genehmigungsbehörden sind was öffentliches Baurecht angeht stets auf dem Laufenden.
    Sonst müssten nicht so oft die Verwaltungsgerichte Entscheidungen der Baubehörden korrigieren.

    Selbst wenn der Architekt seine Arbeit richtig macht, geht er nicht abwägbare Haftungsrisiken ein.

    Im übrigen haftet der Architekt dem Bauherren gegenüber ja unabhängig von der Art des Genehmigungsverfahrens für eine genehmigungsfähige Planung.

    Hier ein Link zu einem Fall, in dem eine fehlerhafte Baugenehmigung erteilt wurde.
    Hätte der Architekt dieses Objekt in der Genehmigungsfreistellung eingereicht und den betreffenden § der Bauordnung so ausgelegt, wie es auch die Baubehörde getant hat, stünde er in der Haftung.
    (Bevor Fragen kommen, schon klar, dass ein Projekt wie das im Link beschriebene eh nicht im Freistellungsverfahren hätte laufen können)
     
  4. #24 sledgehammer, 28.10.2012
    sledgehammer

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    um es nochmal kurz zu machen:

    der Architekt hat uns im Planungsgespräch nicht mal auf die Möglichkeit einer Bauanzeige hingewiesen...wir kannten bis dato nur einen Bauantrag

    Gibt es nicht eine Aufklärungspflichtdas Architekten?
     
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