Kessel dürfen bleiben

Diskutiere Kessel dürfen bleiben im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Wenn wir ehrlich sind, gewinnt man mit einem Heizkessel nie. Die Kosten für Brennstoff werden so heftig ansteigen, dass in fünf Jahren keiner mehr...

  1. #81 Gast 85175, 08.04.2023
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    Also eines ist fast sicher, 2045 bekommst halt keinen Brennstoff mehr mit dem der alte Kessel noch was anfangen könnte. Was bis dahin die schlauste Strategie ist, das ist bei generell sanierungsbedürftigen Altbauten trotzdem nicht klar, einfach nur hirnlos ne WP reinzunageln ist halt oft auch keine Lösung…
     
  2. #82 Hercule, 08.04.2023
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    So weit darf man es natürlich nicht kommen lassen.
    Aber aufs erste Erinnerungsschreiben 2054 kann man schon warten :)
    Wer weis ob die überhaupt genug Strom haben für die ganzen Wärmepumpen und E-Autos.
    Villeicht sind die Politiker in ein paar Jahren, die mit den heutigen nicht ident sein müssen, ganz froh wenn nicht alle vorauseilend umgestellt haben.
    Knapp die Hälfte der Stromerzeugung in der EU wackelt nämlich gerade. Das sind Atomkraft und Gas (zusammen glaube ich 45%).
    Und bei Atom sind wir zu 20% von Russland abhängig, deshalb keine Sanktionen.
    Besonders brisant: verbrauchte Brennstäbe gehen nach Russland zur Aufbereitung wo u.a. auch waffenfähiges Plutonium extrahiert wird und in Russland verbleibt. Infrastruktur für die Aufbereitung existiert in der EU nicht.
     
  3. #83 Gast 85175, 08.04.2023
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    Alle Staaten mit Atomwaffen haben ne Aufbereitung…
     
  4. #84 Hercule, 08.04.2023
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    Bis auf die Ausreisser durch den Krieg blieb der Ölpreis in den letzten Jahren aber recht konstant.
    Fällt die EU als Verbraucher weg, wird der Preis an der Börse wohl langfristig konstant bleiben oder sogar sinken.
    Die Schwellenländer wirds freuen.
     
  5. #85 Hercule, 08.04.2023
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    La Hague, ist aber Abhängig von Tomsk/RU weil denen das KnowHow für gewisse Aufbereitungsvorgänge zu Brennstäben fehlt. Aktuell stauen sich dort schon >30.000 Tonnen Material.
     
  6. #86 Deliverer, 08.04.2023
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    Da hast Du natürlich recht. Mit ein wenig Hirnschmalz und ein paar (meist) bezahlbaren Maßnahmen ist schon verdammt viel möglich. Mit 55° über 24 Stunden bekommt man schon wirklich viel Energie in ein Haus. Und erst darüber wird die WP zum Groschengrab.

    Also: Jetzt machen wir erstmal die Häuser, bei denen das direkt jetzt schon geht. Die anderen (das dürfte dann irgendwo ab 150-200 kWh/m² anfangen) haben jetzt noch schön 10 Jahre Zeit, sich Gedanken zu machen.
     
  7. #87 Gast 85175, 08.04.2023
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  8. #88 Deliverer, 08.04.2023
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    Wird nichts mit dem Endkundenpreis zu tun. Dieser wird politisch auf "aussteigen" gesteuert. Und das müssen alle Parteien machen, da kannst wählen, was Du willst.
     
  9. #89 Hausrenovieren2019, 08.04.2023
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    Das ist der erste Entwurf. Der zweite ist entspannter.

    Ich weiß nicht, ob das richtig ist. Bisher ist es so, dass man bei Eigentümerwechsel austauschen muss, außer man hat einen Niedertemperaturkessel oder einen Brennwertkessel. Das haben mir der Schornsteinfeger und drei Heizungsbauer so bestätigt.
     
  10. #90 Gast 85175, 08.04.2023
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    Je nach dem was man darunter versteht... Es gibt halt im sanierungsbedürftigen Bestand dieses Grundproblem, da passt die jetzige WP nicht wirklich zum sanierten Zustand, oder die Sanierung ist sogar dringend erforderlich damit die WP überhaupt irgendwie "passt". Da bräuchte es "billige" Provisorien die es nur selten gibt, oder man betreibt halt erstmal den alten Kessel weiter... Das ist halt so ein Prozess in dem sich die Anforderungen je nach Fortschritt ändern und das ist bei den derzeitigen WP-Preisen etwas unschön.

    Und dann kommt dazu, zähl mal die Mieter, die Doofen, die zu alten, die zu nicht deutsch sprechenden, die wirklich zu armen, etc. zusammen, dann kommst auf gefühlte 90% bei denen "Hirnschmalz" halt kaum ne Option ist.

    Das braucht alles seine Zeit, dieser kopflose Aktionismus bringt oft nix, schadet oft mehr als er nutzt...
     
  11. #91 Hausrenovieren2019, 08.04.2023
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    Ich habe Mal beide Gesetzesentwürfe zusammengepuzzelt:

    Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden* (Gebäudeenergiegesetz - GEG)
    § 72 Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen
    (1) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben.
    (2) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung nicht mehr betreiben.
    (3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf 1. Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel sowie 2. heizungstechnische Anlagen, deren Nennleistung weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt.
    (4) Ab dem 1. Januar 2026 dürfen Heizkessel, die mit Heizöl oder mit festem fossilem Brennstoff beschickt werden, zum Zwecke der Inbetriebnahme in ein Gebäude nur eingebaut oder in einem Gebäude nur aufgestellt werden, wenn 1. ein Gebäude so errichtet worden ist oder errichtet wird, dass der Wärme- und Kälteenergiebedarf nach § 10 Absatz 2 Nummer 3 anteilig durch erneuerbare Energien nach Maßgabe der §§ 34 bis 41 und nicht durch Maßnahmen nach den §§ 42 bis 45 gedeckt wird, 2. ein bestehendes öffentliches Gebäude nach § 52 Absatz 1 so geändert worden ist oder geändert wird, dass der Wärme- und Kälteenergiebedarf anteilig durch erneuerbare Energien nach Maßgabe von § 52 Absatz 3 und 4 gedeckt wird und die Pflicht nach § 52 Absatz 1 nicht durch eine Ersatzmaßnahme nach § 53 erfüllt worden ist oder erfüllt wird, 3. ein bestehendes Gebäude so errichtet oder geändert worden ist oder geändert wird, dass der Wärme- und Kälteenergiebedarf anteilig durch erneuerbare Energien gedeckt wird.
    (4)„ Heizkessel dürfen längstens bis zum 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden Die Pflichten nach § 10 Absatz 2 Nummer 3 und nach § 52 Absatz 1 bleiben unberührt.
     
  12. #92 Hercule, 08.04.2023
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    Brent aktuell: ca 84$
    2018 zwischen 70 und 84$
    Das Mittel in den letzten 15 Jahren war immer ca. 70$.
    Mit punktuell kurzen Ausreissern hoch bis 144 und Abstürzen auf ca. 20$.
    Aber eine ver3 oder ver4fachung wie wir dieses Jahr bei Holz, Pellets, Strom etc gesehen haben gabs eigentlich nie.
    Und sinkt die Nachfrage, sinkt der Preis.
    Verbraucht wird es aber.
    Weltweiter Erdölverbrauch bis 2021 | Statista
    Erdöl/Tabellen und Grafiken – Wikipedia
     
  13. #93 Hausrenovieren2019, 08.04.2023
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    Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden* (Gebäudeenergiegesetz - GEG)
    § 73 Ausnahme
    (1) Bei einem Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, sind die Pflichten nach „§ 69 Absatz 2“ und § 72 Absatz 1 und 2 erst im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen.
    (2) Die Frist zur Pflichterfüllung beträgt zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang nach dem 1. Februar 2002.
    (3) § 72 Absatz 3 gilt entsprechend.
     
  14. #94 Hercule, 08.04.2023
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    Das könnte natürlich stimmen. Ein paar 100% Mineralölsteuer und schon wirds künstlich unrentabel.
     
  15. #95 Hausrenovieren2019, 08.04.2023
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    Hier findet man die entsprechenden Stellen.
     
  16. #96 Gast 85175, 08.04.2023
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    Jein, also, wenn der Kessel vor 1991 eingebaut wurde, dann ist der generell zu alt, ausser es ist höchsten ein ZFH und dei Eigentümer wohnen selbst seit min. 2002 drin.

    Jetzt ist das mit den Bewohnern die da seit 20 Jahren drin wohnen eher der Standardfall. Eigentumsübergänge von Bewohnern die keine 20 Jahre drin waren sind nicht so häufig UND da ist fast immer der Kessel keine 30 Jahre alt. Denkt mal an Scheidungen und dann wird der 10 Jahre alte Neubau verhökert. Kessel ist auch erst 10, keine Gefahr.

    Der andere eher häufige Fall ist, die Leute waren da zwar ewig drin, der Kessel wurde aber mal erneuert, ist also noch keine 30 Jahre. Da droht dann auch keine Gefahr.

    Aber bei Ü-30 Jahre alten Kesseln haben wir es in der Praxis derzeit halt noch ganz überwiegend mit denen von vor 1991 zu tun. Die Baujahre zwischen 1991 und 1993 (1993+30=2023) gibts auch, das sind aber halt nicht die Masse und schon garnicht die Masse beim aktuellen Eigentümsübergang.

    Man kann derzeit eigentlich fast zu 90% sicher sagen, wenn der Kessel Ü30 ist und es gibt einen Eigentumsübergang, dann haben wir es mit dem jetzigen §73 zu tun und der Kessel muss innerhalb von 2 Jahren raus. Von neueren Kesseln (nach 1993 habe ich nicht gesprochen, bzw. falls doch, dann wurde ich falsch verstanden oder hab mich falsch ausgedrückt).
     
  17. #97 Hausrenovieren2019, 08.04.2023
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    Mein Kessel ist von1986 und muss definitiv nicht raus, da Niedertemperaturkessel. Wie gesagt von vier Leuten bestätigt. Davon abgesehen will ich ihn seit Jahren tauschen und bekomme niemanden. Selbst die, die hier waren, schreiben anschließend nicht mal einen Kostenvoranschlag. Ich dokumentiere das schon alles, damit ich belegen kann, was ich alles versucht habe.
     
  18. #98 Hausrenovieren2019, 08.04.2023
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    Die Absätze sind nicht anzuwenden bei Niedertemperaturkesseln, auch nicht wenn der Eigentümer gewechselt hat. Und das ändert sich auch im neuen Entwurf nicht.
     
  19. #99 Gast 85175, 08.04.2023
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    Gast 85175 Gast

    Generelle Regelung für BJ 1986:
    § 72 Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen
    (1) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben.
    (Anm. die Ausnahmen aus Abs. 2 ff. gelten nur für alles nach BJ 1991)

    Einzige Ausnahme:
    § 73 Ausnahme
    (1) Bei einem Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, sind die Pflichten nach § 71 und § 72 Absatz 1 und 2 erst im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen.

    Wenn du seit 2002 da wohnst, dann haben die vier Leute recht, sonst nicht. Wenn der Schornsteinfeger auch der Meinung ist, dann ists ja gut, lass ihn in dem Glauben...
     
  20. #100 Hausrenovieren2019, 08.04.2023
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    Bist Du Heizungsbauer?

    Das erste, was alle gemacht haben, nachgesehen, ob es ein Niedertemperaturkessel ist....
    Und haben gleich gesagt, dass der dann nicht ausgetauscht werden muss.
    Warum sollte ich mehreren Betrieben und dem Schornsteinfeger nicht glauben.

    Diese Ausnahmen regelt das Gebäudeenergiegesetz
    Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel sind von der Tauschpflicht nicht betroffen. Auch sind Hauseigentümer ausgenommen, die das Gebäude zum 1.2.2002 selbst bewohnt haben.

    Das ist entweder oder, anders macht es keinen Sinn!
     
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